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fiter

Spalte 2

Spalte 3

Spalte 4

Spalte 5

Hsgemeinde

Anzahl der zu wäh­lenden Ratsmit­glieder

jeweils höchste

Zahl der zu benen­nenden Bewerber und Nachfolger im Wahlvorschlag

Mindestzahl der von den Wahlbe­rechtigten zu leistenden Unter­schriften

Wahlvorschläge sind unter folgender

Anschrift einzureichen

iter i

Hönbach

7

14

15

5431 Gackenbach, Auf dem Wasem

E3Lh

11

22

20

5431 Girod, Ober der Kirch 3

ahllßiter i

11

22

20

5431 Görgeshausen, Auf dem Berg 1

Großholbach

11

22

20

5431 Großholbach, Im Bürgermeisteramt

Lindenstraße 11

iter

Heilberscheid

7

14

15

5431 Heilberscheid, Gelbachstr. 5

Meiliaenroth

15

30

25

5431 Heiligenroth, Höhenweg 3

ihlleiter

11

22

20

5431 Holler, Südstr. 15

BUrharh

11

22

20

5431 Horbach, Waldstr. 3

leiter

[pingen

7

14

15

5431 Hübingen, Im Grund 4

Kadenbach

15

30

25

5411 Kadenbach, Hauptstraße , Gemeindebüro

Freiherr-v.-Stein-Straße 5

>r

Stadt Montabaur

27

54

60

5430 Montabaur, Großer Markt, Rathaus

l^ntershausen

15

30

25

5431 Nentershausen, Zum Issel

ter |

Bleuhäusel

15

30

25

5411 Neuhäusel, Hauptstraße

Gemeindebüro Kadenbacher Straße

l^ederelbert

15

30

25

5431 Niederelbert, Horresser Str. 14

Niedererbach

11

22

20

5431 Niedererbach,Bornstraße 2

Iftmborn

11

22

20

5431 Nomborn, Gemeindehaus

Heiter

Kirchstr. 1, Hauptstraße

jj

Oberelbert

11

22

20

5431 Oberelbert, Hauptstr. 13

r 1

BilDoach-Goldhausen 15

30

25

5431 Ruppach-Goldhausen, Brunnenstr, 7

ISimmern

15

30

25

5411 Simmern, Im Maerenthal 8

llahlhofen

11

22

20

5431 Stahlhofen, Oststraße 1

Kitershausen

7

14

15

5431 Untershausen, Hauptstraße

Bürgermeisterdienstzimmer

leiter 1

Welschneudorf

11

22

20

5431 Welschneudorf, Arzbacher Str. 26

snder Ans

26 02 / 2041 ]'

750414

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amtmachung des Verbandsgemeindewahlleiters der Verbands- (jemeinde Montabaur über die Einreichung von Wahlvorschlägen

flgänzend zu der Bekanntmachung des Kreiswehlleiters über |die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen jamlo. Juni 1979, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 12 der Ver- «ndsgemeinde. Montabaur vom 23. März 1979, wird folgendes [bekanntgegeben:

ideram 1o. Juni 1979 stattfindenden Wahl zum Verbands- femeinderat sind 39 Ratsmitlgieder zu wählen. In einem Wahl- [$rschlag dürfen 78 Bewerber und ebenso viele Nachfolger be- pnnt werden. Ein Wahlvorschlag muß von mindestens 120

[ Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von ^rteienund Wählergruppen, die unter § 17 Abs. 3 KWG fallen, genügt die Unterzeichnung von 5 Wahlberechtigten. Unter - hriften können geleistet werden

beider Verbandsgemeindeverwatlung - Einwohnermelde­amt - während der allgemeinen Geschäftsstunden oder IW bei den Ortsbürgermeistern während der Sprechstunden oder nach Vereinbarung.

Unterschriften können auch vor einem Notar, einem Ortsge - rjcht oder einer anderen zur Beglaubigung der Unterschriften ermächtigten Stelle geleistet werden, aahlvorschläge sind bis spätestens am 7. Mai 1979 um 17.oo Phr beim Verbandsgemeindewahlleiter, 5430 Montabaur, Rat­haus, Verbandsgemeindeverwaltung, einzureichen. Die Verbin­dung von Wahlvorschlägen (Listenverbindung) muß dem Ver- pndsgemeindewahlleiter - Bürgermeister der Verbandsgemein- - durch die Vertrauensmänner spätestens am 1. 6. 1979 yn 17.oo Uhr schriftlich erklärt werden.

5430 Montabaur, 17. April 1979 pngels, Bürgermeister als Verbandsgemeindewahlleiter

Planfeststellung für den Rückbau der Eisenbahniberführung in Bahn - km 21,453 der eingleisigen Nebenbahn Staffel - Siershahn in Montabaur

Die Bundesbahndirektion in Frankfurt hat für das o.a. Bauvor­haben das Planfeststellungsverfahren nach § 36 Bundesbahn­gesetz beantragt. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit vom

3o. April 1979 bis 3o. Mai 1979 während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags von 7.3o Uhr bis 16.3o Uhr, dienstags von 7.3o Uhr bis 18.3o Uhr, freitags von 7.3o Uhr bis 13.3o Uhr) bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 ( Bau- amt), Zimmer 7, öffentlich aus.

1. Jeder, der sich von dem geplanten Bauvorhaben betroffen fühlt, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 15. Juni 1979 , bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung oder bei der Bezirksregierung Koblenz zu Az. 338 - 03 (Anhörungsbehörde) Einwendun­gen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

2. Werden gegen den Plan Einwendungen erhoben ,

so werden diese in einem Termin erörtert, der noch ortsüb­lich bekanntgemacht wird.

Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Werden von mehr als 300 Beteiligten Einwendungen erhoben, so können diese Beteiligten durch öffentliche Bekanntmachung be­nachrichtigt .werden. Es wird darauf hingewiesen, daß bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne den Betroffenen verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unbe­rücksichtigt bleiben können.

I: f

II