Montabaur 8/15/79
über den Fußgängerüberweg überqueren, über den Weckerlingweg und den Fußgängerüberweg auf der Peterstorstraf?e zur Paehlerstraße gelangen und von dort zur Joseph-Kehrein-Schule gehen können. Diese Regelung war vom Elternbeirat der Joseph- Kehrein-Schule angeregt und vom Haupt- und Finanzausschuß beschlossen worden. Die Notwendigkeit der Verlegung des Fußgängerüberweges in der Koblenzer Straße resultiert u.a. auch daraus, daß durch die Baumaßnahme "Soldatenheim" und Lehm ler (Peterstorstraße) eine zusätzliche Gefährdung der Kinder entstehen würde. Auf Frage aus dem Rat wurde betont, daß auf der Peterstorstraße wegen des geringeren Verkehrsaufkommens von den zuständigen staatlichen Stellen keine Ampelanlage genehmigt würde.
2. Zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich der Kreuzung Koblenzer Straße / Kirchstraße / Gelbachstraße / Peterstorstraße und Kolpingstraße soll auf der Kirchstraße vor dem Finanzamt eine zusätzliche Linksabbiegerspur für die Kraftfahrer eingerichtet werden, die aus der Innenstadt in Richtung Seminarstraße / Gelbachstraße oder Peterstorstraße ab- biegen wollen. Dazu soll ein Teil (mehr als die Hälfte) der Parkplätze vor dem Finanzamt eingezogen und als Fahrbahn zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem muß ein geringer Teil des Bürgersteiges vor dem Anwesen Lenaif beansprucht werden.
Bürgermeister Mangels berichtet, diese Lösung sei bei einer Ortsbesichtigung von den zuständigen staatlichen Verkehrsbehörden angeregt und von der Verwaltung positiv aufgenommen worden. Man verspricht sich dadurch eine Verbesserung des Verkehrsflusses aus der Stadt. Es ist ja gerade in Spitzenzeiten (Berufsverkehr) zu beobachten, daß in diesem Bereich es zu erheblichen Verkehrsstockungen kommt.
Der Stadtrat befürwortete durch Mehrheitsbeschluß (bei 1 Gegenstimme) diese vorgeschlagene Konzeption und entschied, daß die benötigten Flächen aus dem städtischen Eigentum (Parkstreifen vor dem Finanzamt) zur Verfügung gestellt werden.
Nach den Worten von Bürgermeister Mangels soll noch im Jahre 1979 laut Auskunft der Straßenverwaltung mit der Maßnahme begonnen werden.
Beschlüsse des Stadtrates im Rahmen der Bauleitplanung
Den größten Teil der Tagesordnung der Stadtratssitzung machten anstehende Entscheidungen des Stadtratees zu Bebauungsplänen aus.Im einzelnen wurde folgendes beschlossen:
1. Festsetzung des Flächenbeitrages im Umlegungsgebiet "Bornrainsfeld" im Stadtteil Ettersdorf
Für einen Teilbereich des Umlegungsgebietes "Bornrainsfeld" im Stadtteil Ettersdorf wurde der Flächenbeitrag auf 30 v.H. festgesetzt. Der Beschluß erfolgte auf Vorschlag der Umlegungsbehörde. Durch den Flächenbeitrag werden die durch die Umlegung eingetretenen Vorteile abgegolten.
2. Entscheidung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan "Hemchen" im Staddteil Horressen (Träger öffentlicher Belange)
Unter diesem Punkthatte sich der Stadtrat mit einer Reihe von Bedenken und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange auseinanderzusetzen. Der Stadtrat entschied zu den einzelnen Eingaben im Sinne des Vorschlages des Fachausschusses.
3. Änderung des Bebauungsplanes "Bornwiese 11" im Stadtteil Eigendorf
Durch einstimmigen Stadtratsbeschluß wurde festgelegt , daß im Berich des Grundstückes Nr. 2o3/123, jetzt 123/1
Flur 1 die Abstandsfläche zum Mühlenweg von 5 m auf3 verringert wird. Bei senkrechter Anordnung der GarageneinI fahrt zur Straße muß ein Abstand von 5 m eingehalten werdT Ursache für diese Entscheidung war, daß bei einer EinhaltJ der Abstandsfläche der Grundstückseigentümer sein GebaJ in die starke Hanglage und das Sumpfgebiet stellen müßte ' zu erheblichen Kostensteigerungen führen würde.
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4. Entscheidung über Bedenken und Anregungen zum Betu ungsplan "Peterstor" im Rahmen der Offenlage
Hier hatte der Stadtrat zu folgenden Bedenken und Anre! gungen Stellung zu beziehen: a) Die ev. Kirchengemeinde befürchtete, bei Realisierunt Planungsabsichten würde das Pfarrhaus der ev. Kirche meinde stark beeinträchtigt. Die Verwaltung erklärte, offensichtlich sei die ev. Kirchengemeinde von falsche Voraussetzungen ausgegangen. Es wurde betont, dal Bestimmungen der Landesbauordnung eingehalten werden
b)
Drei Grundstückseigentümer im Bereich des Bebauui planes "Peterstor" wandten sich gegen die PlanungsaiJ ten der Stadt mit der Begründung, daß bei Verwirklief des Bebauungsplanes ihre Wohnhäuser abgerissen tverj missen. Im Stadtrat war man der Auffassung, daß diel Konsequenz langfristig aus städtebaulichen Gründemf umgänglich ist.
Deshalb mußte man ihre Bedenken zurückweisen. I kam den Interessen dieser Grundstückseigentümer jedl insofern entgegen, als man Veränderungen amGebäuj zur Verbesserung des Wohnwertes ohne spätere Nach] zulassen will.
c) Weiterhin mußten die Bedenken und Anregungeneini Grundstückseigentümers zurückgewiesen werden, der! Zuteilung bestimmter Flächen begehrte. Hier wurde [ darauf verwiesen, daß eine Entscheidung über dieZutj lung der Flächen erst im Umlegungsverfahren möglict Die von ihm begehrte Umwandlung der baulichenNuj in ein allgemeines Wohngebiet wurde abgelehnt.
d) Teilweise kontrovers wurde darüber diskutiert, ot Bedenken und Anregungen eines weiteren Grundstücj eigentümers gegen die im Bebauungsplan vorgeschrielj Staffelung von zwei Gebäudekomplexen Stattgebens Überwiegend war man der Meinung, man solle im IntJ der städtebaulichen Lösung, aber auch zur zügigen Weiterbetreibung des Bebauungsplanverfahrens denij denken und Anregungen nicht Rechnung tragen.
Der Bebauungsplan "Peterstor" wurde sodann als Satzu^ beschlossen.
Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen
Der Stadtrat stellte die bauliche Fertigstellung von Teileinri tungen der Erschließungsanlage "Ruwerstraße" (von der f Warthestraße bis zur verlängerten Rheinstraße) fest.
Als Zeitpunkt der Fertigstellung wurde der 1.11.1978fed! setzt. Damit wurden die Voraussetzungen für die Erhebunj Erschließungsbeiträgen für die Fahrbahn, die Straßenentv' rung und die Straßenbeleuchtung geschaffen.
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aus
Der Stadtrat genehmigte eine Reihe von über- undaußerpjj mäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1979. Hier machj sich vor allen Dingen die Auswirkungen des strengen Wintef* bemerkbar. Der Haushaltsansatz für den Winterdienst (3o.ooo,oo DM) mußte um 4o.ooo,oo DM überschrittenw
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Auch die starken Frostschäden an den Straßen schlagen 2 !
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