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ntabaur 7/15/79

Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.4.1979 bis [41979 von montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.3o [und von 13.3o Uhr bis 16.3o Uhr und freitags von 8.00 bis 13 . 3 ° ühr im Rat ^ aus in Montabaur, Zimmer 21, jentlich aus.

Montabaur, den 9. 4. 1979 Stadt Montabaur Mangels, Bürgermeister

[der Sitzung des Stadtrates

fecht über die Sitzung des Stadtrates vom 4. 4.1979

Ijerung des Bebauungsplanes "Altstadt I"

Istadtrat beschloß mehrheitlich (1 Gegenstimme) die Ände- L des Bebauungsplanes "Altstadt I" als Satzung.

L hatte die Verwaltung den Inhalt der Änderung erläutert, genüber der ursprünglichen Konzeption sind im wesentlichen jende Änderungen vorgesehen:

ber neue Plan konkretisiert die überbaubaren Flächen. Diese Len im ursprünglichen Plan nicht so ausgewiesen, wie es ich nach der Ausarbeitung der einzelnen Projekte als notwen­dig erwiesen hat.

DieGeschossigkeit der Gebäude ist geändert worden. Dies lat vor allem seine Ursache darin, daß man von der ursprüng- Ichen Ausweisung von Flachdächern abgekommen ist und [lachgeneigte Satteldächer zulassen will. Durch eine Erho­lung der Geschoßzahl soll die Ausnutzung des Dachgeschos­ses ermöglicht werden.

Merdem wurde für einen Gebäudekomplex die Geschossig­leit von 6 auf 4 Geschosse reduziert. Diese Entscheidung Irurde durch städtebauliche Gesichtspunkte begründet.

luslösender Faktor für die Änderung des Bebauungsplanes laren jedoch Überlegungen zur Verbesserung der Zu- und lusfahrt der Tiefgarage. Der neue Bebauungsplan sieht Ine Verlegung der Zu- und Ausfahrt vom hinteren Bereich lesSteinweges in den vorderen vor. Man verspricht sich da- ftiteine Verbesserung im Interesse der Sicherheit und Wichtigkeit des Verkehrs.

Frage nach den finanziellen Auswirkungen der Änderungs- png beantwortete Bürgermeister Mangels wie folgt:

Ih die Verlegung der Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage ent- fcngeringfügige Kostensteigerungen. Diese können aber jh Kosteneinsparungen bei anderen Maßnahmen weitgehend jpensiert werden. Ausdrücklich betont wurde auch, daß die pderte Planung keine finanziellen Nebenwirkungen etwa hin Mich des notwendigen Grunderwerbs mit sich bringt.

Mlich wies Bürgermeister Mangels auch darauf hin, daß ebessere Ausnutzbarkeit der Grundstücke durch die Planung prleistet ist.

Imitglied Dr. Hütte (CDU) wies darauf hin, daß es die im furfdes Bebauungsplanes "Altstadt H dokumentierte Ab- mdes Stadtrates ist, die Gebäudesubstanzen entlang des Bweges nicht anzutasten. Langfristig müsse sich die Stadt I^n, ob und welche Maßnahmen zur Modernisierung die- pbäude ergriffen werden, um sie zu erhalten.

I n ken und Anregungen zur Bebauungsplanänderung "Schul- ^Portzentrum"

| diesem Punkt befaßte sich der Stadtrat mit den Beden- Pd Anregungen der Anlieger der von-Bodelschwinghstraße Benzen sich gegen die Führung des Fahrzeugverkehrs bei i'wanstaltungen über die von -Bodelschwinghstraße zu | m Bebauungsplan "Schul- und Sportzentrum" ausgewie- 1 ? ar kplätze. Gleichzeitig schlagen die Anlieger vor, die ff 2e im Schul- und Sportzentrum an die neu zu schaffen­

de Verkehrsspange zwischen der Eschelbacher Straße und der Elgendorfer Straße anzubinden.

Der Stadtrat lehnte durch Mehrheitsbeschluß (1 Gegenstimme) diese Bedenken und Anregungen aus folgenden Gründen ab:

2. Die Änderungsplanung enthält für die Bürger gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan sogar noch Verbesserungen, da die Zufahrt zum Parkplatz abgekröpft wurde, um zu ver­hindern, daß sie als Abkürzung zur Eschelbacher Straße benutzt wird.

3. Langfristig soll eine Anbindung der Parkplätze im Schul- und Sportzentrum an die L 312 angestrebt werden. Da das Gelände, durch das eine solche Anbindung erfolgen müßte, noch völlig unverplant ist, ist diese Lösung kurzfristig nicht realisierbar, so daß die Zufahrt zum Schul- und Sportzentrum bis auf weiteres über die von-Bodelschwinghstraße erfolgen muß.

Die Zustimmung des Stadtrates zu dem vorgelegten Änderungs­entwurf und die Beschlußfassung über die Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG waren dann nur die formelle Konsequenz der vorangegangenen Entscheidung.

Neue Verkehrsregelung im Bereich der Kirchstraße und der Koblenzer Straße

Durch diese verkehrsregelnden Maßnahmen soll erreicht wer­den, daß die Kinder aus dem Bereich der Albetthöhe über den Fußweg am Quendelberg kommend, die Koblenzer Straße

il

Die Verwaltung informierte den Stadtrat über folgende geplante Neuerungen in der Verkehrsregelung im Bereich der Kirchstraße und der Koblenzer Straße, die vom Stadtrat zustimmend zur Kenntnis genommen wurden:

1. Zur Sicherung des Schulweges der Kinder, die von der Albert- höhe und den benachbarten Bereichen zur Joseph-Kehrein- Schule müssen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

a) Der Fußgängerüberweg an der Koblenzer Straße (gegen­über dem ehemaligen Kolpinghaus) wird eingezogen. Der Bürgersteig wird in diesem Bereich durch ein Gitter ab­gesperrt

b) Auf der Koblenzer Straße wird in Höhe des Weckerling­weges ein Fußgängerüberweg mit einer Druckknopfampel- anlage installiert.

c) Auf der Peterstorstraße wird in Höhe der Einmündung des Weckerlingweges ein beleuchteter Fußgängerüberweg (ohne Ampel) angebr cht

1. Als die Gebäude in der von-Bodelschwinghstraße erstellt wurden, gab es einen rechtskräftigen Bebauungsplan "In der Bächl", der eine mehrgeschossige Wohnbebauung vorsah. Diese Wohnbebauung hätte für die von-Bodelschwinghstraße mit Sicherheit zu einer größeren Verkehrsbelastung geführt, als die jetzt vorliegene Konzeption.

Nach der Absicht, im Bereich der "Bächl" ein Schul- und Sportzentrum zu errichten, wurde der Bebauungsplan "Schul- und Sportzentrum" aufgestellt. Dieser rechtskräftige Be­bauungsplan weist an der gleichen Stelle wie die jetzt beab­sichtigte Änderungsplanung einen Parkplatz aus.

Der jetzt vorliegende Bebauungsplanentwurf zur Änderung des Bebauungsplanes "Schul- und Sportzentrum" sieht ledig­lich eine Konkretisierung des Bedarfs hinsichtlich der Turn­hallen innerhalb des Plangebietes vor. Zusätzlich aufgenom­men wurde lediglich ein Tennenplatz. Der rechtskräftige Be­bauungsplan "Schul- und Sportzentrum" enthält also - wenn auch nicht in zeichnerischer Darstellung - die gleichen Festsetzungen, die für die Verkehrsbelastung der von-Bodel­schwinghstraße maßgeblich sind, wie der rechtskräftige Bebauungsplan, der seinerzeit widerspruchslos akzeptiert wurde.