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Montabaur 8 / 14 / 79 .

Studienfahrt Idar-Oberstein (Fortsetzung v.Seite 6 !)

Nach Ankunft in Idar - Oberstein Belegung der Quartiere.

14.00 Uhr BesichtigungHistorische Bergwerke" in Begleitung eines geschulten Fremdenführers Abendessen in den Unterkünften 20.00 Uhr EinführungsreferatIdar-Oberstein und seine Edel­steine mit Tonfilm.

I. 7.1979:

9.00 Uhr Stadtrundfahrt 12.30 Uhr Traditionelles Spießbratenessen 14.00 Uhr Fahrt über die Deutsche Edelsteinstraße mit Füh­rung durch Alt Herrstein und Besichtigung von Edelsteinschleifereien.

Anschließend Heimfahrt

Beriin-Informationsfahrt 6. -12.7.1979

PROGRAMMABLAUF:

FREITAG, 6.7.79:

Gegen 7.00 Uhr Abfahrt im Westerwald (Höhr-Grenzhausen - Montabaur - Rennerod) Richtung AutobahnSauerlandlinie" Gegen 19.00 Uhr Ankunft in Berlin

SAMSTAG, 7.7.79:

9.00 Uhr Stadtrundfahrt West-Berlin, nachmittags zur freien Verfügung.

SONNTAG, 8.7.79:

Ganztags Gelegenheit zum Besuch in Ost-Berlin MONTAG, 9.7.79:

9.00 bis 14.00 Uhr Stadtrundfahrt Ost-Berlin (einschl.Müggelturm und Pergamon-Museum)

16.00 Uhr Vortrag im Informationszentrum

DIENSTAG, 10.7.79

10.00 Uhr Vortrag im Deutschland-Haus, nachmittags Gelegen­heit zum Besuch von Museen, Sehenswürdigkeiten usw. in Ost- und West-Berlin.

MITTWOCH, 11.7.79

II. 00 Uhr Besichtigung des Reichstagsgebäudes, nachmittags zur freien Verfügung.

DONNERSTAG, 12.7.79

Gegen 8.00 Uhr Abfahrt aus Berlin; gegen Abend Ankunft im Westerwald.

Programmänderungen Vorbehalten.

Aus den Gemeinden

||N|||

MONTABAUR

Öffentliche Bekanntmachung

BEBAUUNGSPLANEichwiese" der Stadt Montabaur hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungs­planes.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 21.3.79 Az .610-13 nachstehende Geneh­migung erteilt:

Zu dem BebauungsplanEichwiese" wird hiermit der Stadt Montabaur gern. § 11 des BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverord­nung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.4. 1974 (GVBI. S. 181) die Genehmigung mit nach­

stehenden Auflagen erteilt:

1) Art und Maß der baulichen Nutzung im BereichHaus ü

talstraße'sind nachzutragen.

2) Die unter Ziffer 9 des Textes angesprochenen Sichtflächenl müssen im Plan dargestellt werden.

3) Parkplätze und Fußgängerbereiche sind in der PlanurkundJ eindeutig zu bezeichnen.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgefj ten Unterlagen:

a) Planurkunde, b) Text, c) Begründung Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassungvonl 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntgemacj mit dem Hinweis daß der Bebauungsplan mit dieser öffentliche Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann beider] Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) während der Dienststunden einge­sehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG hingewiesi § 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

1

§155 a BBauG

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften I Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verlei zung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffent J lichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit | Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde g< gemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Flur 44:

Flurstücke: 518, 517, 519, 520, 521, 513, 514, 515,516,1 492, 488, 487, 483, 477, 463, 462, 457, 456,45^ 401; 397, 398, 399, 400, 490, 491,522,498, f

Flur 20:

Flurstücke: 5723/2, 3358/1,3357/7, 3357/3, 3357/4,3357/8] 5731 /1,3358/4, 3362/2, 3358/3, 5723/3 tlw.

Flur 25:

Flurstücke: 5820/1,4004, 4003, 5820/2, 4002, 4001,40

3999, 3998, 3997, 5820/3, 3995/1,3991,3989/| 3988, 5740, 3845/2, 3845/3, 5819/3, 5818/1 Montabaur, den 3. April 1979 Mangels, Bürgermeister

Schüleraustausch mit Brackley

Auch in diesem Jahr hat wieder der Schüleraustausch mit dej Partnerstadt Brackley seine ungebrochene Attraktivität bewief

sen:

53 Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 -18 Jahren mrt! 4 begleitenden Lehrerinnen und Lehrern werden in den Ost*] ferien Gäste in unserem Heimatgebiet sein. Sie kommen aus den Schulen in Brackley und Towcester und sind auch hiat* 1 ] das Gebiet zwischen Neuhäusel und Selters verstreut.

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Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlanj gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneteVl mögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der j Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigi beantragt.

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2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetretensindj die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

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