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Montabaur 12 / 13 / 79

Über den Ankauf eines Grundstückes zwecks Vergrößerung des jetzigen Kirmesplatzes beschloß der Rat den Kauf zu tätigen und beauftragte den Ortsbürgermeister, die Angelegenheit alsbald abzuschließen.

Auf eine Anfrage hin beantwortete der Ortsbürgermeister die Frage dahin, daß demnächst eine Ortsbesichtigung mit der Orts­polizeibehörde stattfinden würde, wo dann die Vorschläge des Rates auf die Durchführbarkeit überprüft werden.

Karbach,Ortsbürgermeister

Möhnenversammlung

Der Möhnenverein Kadenbach hält seine nächste Versammlung am Mittwoch, dem 4. April,um 20 Uhr in der GaststätteZum Westerwald" ab. Um vollzähliges Erscheinen wird unbedingt gebeten.

Sportfreunde Germania Kadenbach JSG Augst

Am Samstag, dem 31.3.79 ( spielt unsere E-Jugend I gegen den Tabellenfünften TV Mülhofen.

Die E-Jugend II spielt um 13.45 Uhr in Koblenz-Oberwerth gegen die E-Jugend II von Rot-Weiß Koblenz.

Das Meisterschaftsspiel am vergangenen Samstag in Bendorf-Sayn wurde mit 12:0 gewonnen. Damit hat unsere E-Jugend nach zwei Meisterschaftsspielen in der Rückrunde das stolze Torver­hältnis von 91 : 0 Toren aufzuweisen.

NEUHÄUSEL:

Hinweis an alle Anlieger bzw. Eigentümer von Grundstücken in der Neu- und Gartenstraße in der Ortsgemeinde Neuhäusel

ERNEUERUNG DER KANALLEITUNG IN DER NEU- UND GARTENSTRASSE IN DER ORTSGEMEINDE NEUHÄUSEL Die Verbandsgemeinde Montabaur beabsichtigt, dieo .a. Kanal­leitung in einigen Wochen zu erneuern. Hierbei muß auch die Hausanschlußleitung im Bereich des öffentlichen Verkehrsrau­mes erneuert werden.

Nach § 11 Abs. 2 der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage - Allgemeine Entwässerungssat­zung - vom 30.6.1975 hat der Anschlußnehmer die vollen Ko­sten der Verbandsgemeinde zu erstatten, soweit die mittlere Lebensdauer der Anschlußleitung 30 Jahre erreicht hat.

§11, Abs. 2 lautet:

Die Verbandsgemeinde'ist Eigentümerin der gesamten Anschluß­leitung; sie läßt diese - ggfs, durch einen von ihr zu beauftragen­den Unternehmer - von der Straßenleitung bis zum Prüfschacht hersteilen, erneuern, ändern, unterhalten und ggfs, beseitigen.

Die damit verbundenen Kosten hat der Anschlußberechtigte bzw. Anschlußverpflichtete der Verbandsgemeinde zu erstatten. Abweichend von Satz 2 trägt die Verbandsgemeinde die Kosten für die Änderung oder Erneuerung der Anschlußleitung, wenn die Maßnahmen vor dem Ablauf der mittleren Lebensdauer der Anschlußleitung erfolgen und der Anschlußberechtigte bzw. An­schlußverpflichtete diese Änderung oder Erneuerung nicht zu vertreten hat; dies gilt nicht für den Teil der Kosten, der dem Anteil des tatsächlichen Alters der Anschlußleitung an deren durchschnittlicher Lebensdauer entspricht. Als mittlere Lebens­dauer wird ein Zeitraum von 30 Jahren zugrundegelegt."

Diese Information sowie Ausfüllung des Vordruckes, der Ihnen bereits zugeschickt wurde,ist zur Vermeidung späterer Unstimmig­keiten unumgänglich.

Wir bitten, den Vordruck ausgefüllt und unterschrieben umge­hend an die Verbandsgemeinde zurückzugeben.

Verbandsgemei ndeverwaltung Montabau r Bauamt

Juso-AG Eitelborn-Neuhäusel

Die nächste Sitzung der Juso-AG Eitelborn-Neuhäusel findet am Donnerstag, dem 29.3.79, im Eitelborner Gemeindehaus

um 20 Uhr statt. Zu dieser Sitzung sind besonders die Jugend­lichen eingeladen, die sich für die Arbeit der Jungsozialisten interessieren, da Klaus Weisbrod, Pressewart der Jusos im Kreis Westerwald, über die Arbeit und Ziele der Jusos berichten* wird. Als weitere Tagesordnungspunkte sind vorgesehen.

Ibaur 13 ja.d. Eir

Iselzuwe lebt unc

femt:

1. Analyse der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz

2. Erste Vorbereitungen für den Kommunal- und Europawahl I kampf

3. Haus der Jugend, Erörterung der Lage und Vorbereitung weiterer Aktionen

4. Planung von Veranstaltungen in Eitelborn und Neuhäusel im Sommer 79

5. Aktivierung des Juso-Filmclubs

4.

SIMMERN:

öffentliche Bekenntmechung

EINLADUNG

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am

MONTAG, dem 2. April 1979 um 20.00 Uhr im Mehrzweckrai

in der Schulstraße statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüs­sen zu Jugendfreizeiten, Jugendlagern, Jugendfahrten und Studienfahrten

2. Antrag des Kirchenchores St. Rochus auf Zuschuß für die Anschaffung eines Klaviers

3. Einbeziehung von Bauzinsen und Disagio in den beitragsfähi­gen Aufwand bei Erschließungs- ujd Ausbaumaßnahmen Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzungen des rechtskräftigen BebauungsplanesIm Altegarten" bezüg­lich der Errichtung von Garagen innerhalb der überbaubaren Flächen und im Bauwisch

5. Anordnung des Umlegungsverfahrens für den Bereich des NeubaugebietesIn der Trift"

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau ungsplanentwurfesSiebenborn" aufgrund vorgebrachter Bedenken und Anregungen

Beratung und Beschlußfassung über die erneute Offenlage de] geänderten BebauungsplanentwurfesSiebenborn"

8. Beratung und Beschlußfassung über die Ausschreibung des Ausbaues der Siebenbornstraße und eines Teilstückes der Görgenstraße (Fahrbahn und Bürgersteige)

Anschaffung von Bestuhlung für die Freiw. Feuerwehr und Gruppenräume der Pfadfinder im Jugendheim

TO.Mitteilungen der Verwaltung; Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung zur Herstellung des Einver­nehmens gern. § 31 Abs. 2 BBauG zu einem Bauvorhaben

2. Auftragserteilung für die Aufstellung eines Grünordnungspit nes für den Bereich des GewerbegebietesSiebenborn"

3. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag auf Teile? eines Grundstückes

5411 Simmern, 27.3.1979 Schneider, Ortsbürgermeister

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Venmitungshaushalt 1979

589.000 DM werden im Verwaltungshaushalt 1979 eingenot men und ausgegeben, wobei es sich bei den Ausgaben nur tei weise um Verwaltungskosten handelt.

Gegenüber 1978 beträgt die Steigerung des Verwaltungshau!' haltes 74.000 DM = 14,3 %, was auf Mehreinnahmen bei den , usn Schlüsselzuweisungen des Landes und bei Stauern zurückzu 0s1 ren ist.

Die wichtigsten und größeren Einnahmen sind indem Untat abschnitt 900 (Steuern und Allgemeine Zuweisungen) wie veranschlagt: v .

Grundsteuer A und B DM 42.300 (1978 DM 40 . 60 (v Gewerbesteuer DM 70.000 (1978 DM 56.000,-

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