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ÜMontabaur 9/11/79 iiihiahr und Ordnung in der Gemeinde
? letzte Winter hat nicht nur im Wald der Gemeinde Schäden Kfnterlassen, auch in der Gemarkung. Ordnungshalber sollten die »Eigentümer abgebrochene Bäume entfernen. Es sollte jeder darauf Vdacht sein, daß unsere Gemeinde noch für Sauberkeit und ■Ordnung ist und mit dazu beitragen.
(Friedhof und Gräber
w ac h diesem harten Winter sollte jeder auf dem Friedhof den (Grabstein seiner Angehörigen überprüfen auf seine Standfestig- Alte Gräber können und sollten auch ohne weiteres entkernt werden.
|JgV Concordia Görgeshausen
■Zudem Ausflug des MGV Concordia vom 6. - 9. Sept. 1979 nach [St Anton (am Arlberg) sollten Sie baldigst beim MGV anmelden. »ObSie Mitglied des MGV sind oder nicht, alles was am vergangenen Fest der Concordia geholfen hat, kann sich zu diesem Ausflug Simelden. Herz, Ortsbürgermeister
[HEILBERSCHEID:
Jilagenhinweis
10 er heutigen Ausgabe des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Tjontabaur Nr. 11/1979 , liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Heilberscheid als öffentliche Bekanntmachung
hjj'die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige '" Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)
| Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)
[bei.
[Wir bitten um Beachtung !
Sehseuchenpolizeiliche Anordnung
Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Verordnung zum Schutze gegen Idle Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) in Verbindung mit I§ 1 Abs. 2 Satz 3, § 3 Abs. 1 Satz 1 des Preußischen Ausfüh- rungsgesetzes zum Viehseuchengesetz vom 25.7.1911 i.d.F. der [Bekanntmachung vom 27.11.1968 (GVBI. 1968 Sonder-Nr. Koblenz, Trier, Montabaur S. 164) in Verbindung mit §§ 2 und 12 TJr. 3 des Landesgesetzes über die Verkündung von Rechtsverord- inungen, Zuständigkeitsanordnungen und Anstaltsordnungen ivom 3.12.1973 (GVBI. S. 375) wird folgendes angeordnet:
§ 1
i einem am 5.3.1979 in Heilberscheid getöteten Fuchs wurde ^tierärztlich die Tollwut festgestellt.
[Folgendes Gebiet: „Gemeinde Heilberscheid einschließlich ihrer .Gemarkung“ werden zum gefährdeten Bezirk erklärt. [Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Viehseuchen- ~petzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im gefährdeten [Bezirk einer Schutzmaßregel bei Hunden oder Katzen nach §§
[®und 10 Abs. 3 der Tollwutverordnung zuwiderhandelt.
52
Diese Viehseuchenpolizeiliche Anordnung tritt am Tage ihrer riröffentlichung in Kraft.
[Montabaur, den 9. März 1979
[Az. 174-04 Kreisverwaltung des Westerwaldk^eises
In Montabaur I.A. Eisenmenger, Amtsrat
NENTERSHAUSEN :
[Ws Amtsgericht Montabaur
BK 80/78
TERMINSBESTIMMUNG
om Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll das im Grund- ochvon Nentershausen, Band 37, Blatt 1309 eingetragene , nach-
- end Zeichnete Grundstück
m Dienstag, dem 3. April 1979, 14.00 Uhr, an der Gerichtsstelle
Bahnhofstr. 47, Zimmer Nr. 6, Sitzungssaal
auf Antrag des Miteigentümers Herrn Eduard Arwit Filicz,
6253 Hadamar, versteigert werden.
Lfd.Nr. 1, Flur 46, Flurstück 4503, Acker auf dem Bittscheid, 7,56 ar, 3. Gewann.
Der Versteigerungsvermerk ist am 4.1.1979 in das Grundbuch eingetragen worden.
Als Eigentümer war damals Frau Anna Filicz geb. Schmidt, Egermannstraße , 6253 Hadamar, eingetragen.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks,des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Friedrich, Rechtspfleger
Gastspiel des Lehrerchors-Brasov-Rumänien
Am Sonntag, dem 8. April 1979, um 16.30 Uhr gastiert der Lehrerchor-Brasov-Rumänien, in Nentershausen, Turnhalle. Kartenvorverkauf: am 25. März 1979, von 10-12 Uhr, im Vereinslokal „Gasthaus Zur Post“, Nentershausen.
Eintrittspreis 8,00 DM.
Spielmannszug Nentershausen
Es wird darauf hingewiesen, daß die nächste Probe am Sonntag, dem 18. März 1979 um 9.45 Uhr im Saal der Gaststätte Addi Krams stattfindet. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Thekenmannschaft Stadionklause
Am Freitag, dem 16.3.79 treffen sich alle unsere Mitglieder um 20 Uhr in unserem Vereinslokal.
Hier soll über den Spielbetrieb im Jahre 1979 sowie über den diesjährigen Ausflug gesprochen werden.
Zur Diskussion stehen eine Fahrt nach Prag oder Schiffsfahrten auf Mosel oder Rhein mit anschl. gemütlichem Beisammensein.
NIEDERERBACH:
Sportverein Niedererbach 1920 e.V.
I. MANNSCHAFT:
Unsere I. Mannschaft konnte das 1. Spiel in dieser Saison gegen Daufenbach 1:0 (Torschütze Wilfried Becker) gewinnen und spielt am kommenden Sonntag in Niedererbach gegen die 1. Mann schaft von Horressen. Zu diesem Lokalderby sind alle Fußballfreunde recht herzlich eingeladen. Spielbeginn 15.00 Uhr.
II .MANNSCHAFT:
Unsere II. Mannschaft spielt am kommenden Sonntag in Horressen gegen die II. Mannschaft von Horressen E/E. Spielbeginn 13.00 Uhr.
ALTE HERREN:
Unsere Alten Herren spielen am Samstag gegen die Alten Herren von Laurenburg. Spielbeginn 17 Uhr in Laurenburg.

