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den, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, rbach, Hubingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Renner »erelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
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FREITAG, den 16. März 1979
Nummer: 11
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feung der Verbandsgemeinde Montabaur irÄnderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für den Anschluß jlie öffentliche Abwasseranlage (Gebühren- und Beitragsitzung) vom 7. März 1979
jfgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheins-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) sowie der B, 7 und 8 des Landesgesetzes über die Erhebung kommunaler naben (Kommunalabgabengesetz - KAG) - ) in der Fassung vom feptember 1977 (GVBI. S. 306) hat der Verbandsgemeinderat peiner Sitzung am 01. Febr. 1979 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
lie’Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung [dfiir die Erhebung von Beiträgen für den Anschluß an die Entliehe Abwasseranlage (Gebühren- und Beitragssatzung) i30.6.197 5, geändert durch die Satzung vom 14.3.1977,
1 wie folgt geändert:
3 erhält folgende Fassung;
„ § 3
GEBÜHRENFÄHIGER AUFWAND Gebührenfähig sind die Kosten, die der Verbandsgemeinde fchdie Abwasseranläge entstehen. Hierzu gehören insbesondre
pie Kosten für die Verwaltung, die Unterhaltung und den petrieb,
|die Verzinsung des Anlagekapitals, j6ineangemessene Abschreibung,
|die Kosten für die Erneuerung, Erweiterung und Änderung.
jln die gebührenfähigen Kosten werden nicht einbezogen:
F Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb der Anschluß- pitungenzu den einzelnen Grundstücken, soweit die Kosten [nach § 11 der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Ver- jbandsgemeinde Montabaur erstattet werden,
Pie Kosten, die durch solche Erweiterungsmaßnahmen entstehn, die durch Beiträge gern. § 8 dieser Satzung abgerechnet yverden und
|dia Kosten für die Einleitung des Straßenoberflächenwassers". |^8wird wie folgt neu gefaßt:
„§ 8
(1) Für die Deckung von Kosten der Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage wird ein einmaliger Beitrag erhoben. Der Beitrag beträgt je qm Grundstücksfläche 1,30 DM und je qm zulässiger Geschoßfläche 1,30 DM.
(2) Die zulässige Geschoßfläche ergibt sich aus den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes. Ist ein solcher nicht vorhanden, wird eine Geschoßfläche von 0,8 zugrundegelegt.
(3) In Industriegebieten, in denen anstelle der Geschoßflächenzahl eine Baumassenzahl ausgewiesen ist, ergibt sich die Geschoßflächenzahl aus der Baumassenzahl, geteilt durch 3,5".
3. In § 9 (1) wird unter Ziff. 2 das Wort „und" durch das Wort „oder" ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
5430 Montabaur, 7. März 1979 Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur
Siegel Mangels, Bürgermeister
GENEHMIGT
gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rhein- . land-Pfalz
Montabaur, den 14. Februar 1979
Kreisverwaltung des
Westerwaldkreises
I.V. Dünnes, Oberregierungsrat
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich , wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO— vom I4.I2.I973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
»!tao T »nn EN <l< ’ r VE RBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiesel, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, ihSPk ö0 ° b '* ' Ä,0 ° bis 18 ' 30 uhr - Bauamt (Gelbachstraßel Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr.
r., KHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver- lttEN 8 np r8ne * er 8euscb 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
I F m .t, ER , VER BANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postschecit- f onkfurt/Main Nr. 10800603.

