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den, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, rbach, Hubingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Renner »erelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

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FREITAG, den 16. März 1979

Nummer: 11

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feung der Verbandsgemeinde Montabaur irÄnderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für den Anschluß jlie öffentliche Abwasseranlage (Gebühren- und Beitrags­itzung) vom 7. März 1979

jfgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rhein­s-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) sowie der B, 7 und 8 des Landesgesetzes über die Erhebung kommunaler naben (Kommunalabgabengesetz - KAG) - ) in der Fassung vom feptember 1977 (GVBI. S. 306) hat der Verbandsgemeinderat peiner Sitzung am 01. Febr. 1979 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

lieSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung [dfiir die Erhebung von Beiträgen für den Anschluß an die Entliehe Abwasseranlage (Gebühren- und Beitragssatzung) i30.6.197 5, geändert durch die Satzung vom 14.3.1977,

1 wie folgt geändert:

3 erhält folgende Fassung;

§ 3

GEBÜHRENFÄHIGER AUFWAND Gebührenfähig sind die Kosten, die der Verbandsgemeinde fchdie Abwasseranläge entstehen. Hierzu gehören insbeson­dre

pie Kosten für die Verwaltung, die Unterhaltung und den petrieb,

|die Verzinsung des Anlagekapitals, j6ineangemessene Abschreibung,

|die Kosten für die Erneuerung, Erweiterung und Änderung.

jln die gebührenfähigen Kosten werden nicht einbezogen:

F Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb der Anschluß- pitungenzu den einzelnen Grundstücken, soweit die Kosten [nach § 11 der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Ver- jbandsgemeinde Montabaur erstattet werden,

Pie Kosten, die durch solche Erweiterungsmaßnahmen entste­hn, die durch Beiträge gern. § 8 dieser Satzung abgerechnet yverden und

|dia Kosten für die Einleitung des Straßenoberflächenwassers". |^8wird wie folgt neu gefaßt:

§ 8

(1) Für die Deckung von Kosten der Herstellung der öffentli­chen Abwasseranlage wird ein einmaliger Beitrag erhoben. Der Beitrag beträgt je qm Grundstücksfläche 1,30 DM und je qm zulässiger Geschoßfläche 1,30 DM.

(2) Die zulässige Geschoßfläche ergibt sich aus den Festsetzun­gen des jeweiligen Bebauungsplanes. Ist ein solcher nicht vorhan­den, wird eine Geschoßfläche von 0,8 zugrundegelegt.

(3) In Industriegebieten, in denen anstelle der Geschoßflächen­zahl eine Baumassenzahl ausgewiesen ist, ergibt sich die Geschoß­flächenzahl aus der Baumassenzahl, geteilt durch 3,5".

3. In § 9 (1) wird unter Ziff. 2 das Wortund" durch das Wort oder" ersetzt.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

5430 Montabaur, 7. März 1979 Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

Siegel Mangels, Bürgermeister

GENEHMIGT

gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rhein- . land-Pfalz

Montabaur, den 14. Februar 1979

Kreisverwaltung des

Westerwaldkreises

I.V. Dünnes, Oberregierungsrat

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich , wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO vom I4.I2.I973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Ge­meindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

»!tao T »nn EN <l< r VE RBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiesel, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, ihSPk ö0 ° b '* ' Ä,0 ° bis 18 ' 30 uhr - Bauamt (Gelbachstraßel Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr.

r., KHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver- lttEN 8 np r8ne * er 8euscb 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.

I F m .t, ER , VER BANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postschecit- f onkfurt/Main Nr. 10800603.