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Montabaur 6/9/79

in einem Altenheim wegen der Forderung nach qualifiziertem Personal weniger möglich - könnten jedoch schon von jedem Mitarbeiter dieser Einrichtung im grauen Alltag erwirtschaftet werden.

Hospitalausschuß und Haupt- und Finanzausschuß hätten ein­mütig entschieden, daß Einsparungen jedoch nicht zu Lasten der Betreuungsausgaben gegenüber den Mitbürgern im Altenheim erfolgen sollen. Die Beteiligung dieses Personenkreises am kultu­rellen Leben der Stadt dürfe keine Beschränkung erfahren und werde auch weiterhin aus Mitteln des Haushaltes finanziert - eine Entscheidung der zuständigen Gremien, die ungeteilte Zu­stimmung fände.

Die Sprecher der Fraktionen bestätigten in ihren Erklärungen die Ausführungen von Bürgermeister Mangels und stellten sich insbesondere voll hinter dessen Zusage, daß das Wohl der Heim­bewohner an erster Stelle stehe.

Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) führte aus, daß dieses Ziel perma­nent anzustreben sei, wobei insbesondere die für das Jahr 1979 vorgesehenen Investitionen behilflich seien.

Konkret sprach er sich für den Einbau von Kunststoffkanälen für Telefon und Fernsprechanschlüsse aus, die den Insassen die Möglichkeit geben würden, direkt aus dem jeweiligen Zimmer die unbedingt notwendige Verbindung zur Außenwelt zu pfle­gen. Dies sei insbesondere für gehbehinderte Heimbewohner erforderlich.

Bezüglich der geplanten Einrichtung eines Gymnastikraumes wur­de die Verwaltung gebeten, die Planung möglichst bald zu er­stellen, so daß dann eine Ortsbesichtigung vorgenommen werden könne.

Im Rahmen der Diskussion um die Erhöhung der Pflegesätze und das Kostenproblem sei in den vergangenen Verhandlungen die Frage aufgeworfen worden, die im Altenheim angebotene aus­gezeichnete Verpflegung allgemein etwas einzuschränken. Dr.Hüt­te sprach sich dafür aus, hier den Hebel nicht zuerst anzusetzen bzw. erst nach einer entsprechenden Meinungsäußerung aller Heimbewohner.

Ratsmitglied Stühn (SPD) stimmte namens seiner Fraktion eben­falls dem vorgelegten Entwurf zu.

Bezüglich der künftigen Gestaltung der Verpflegung regte er einen Erfahrungsaustausch mit den Altenheimen in der Umgebung an. Vielleicht sei tatsächlich die eine oder andere vertretbare Ein­sparungsmöglichkeit zu finden, die man - keinesfalls zu Lasten der Heimbewohner - ausnützen sollte (z.B. günstigere Einkaufs­möglichkeiten u.ä.).

Die Frage der Versorgung der Einzelzimmer mit Telefonan­schlüssen begrüßte er. Seine Fraktion sei erfreut, daß diese Investi­tion nunmehr in Verbindung mit anderen beabsichtigten Bau­maßnahmen realisiert werden soll.

Anschließend stimmte der Stadtrat dem Entwurf des Haushalts­planes und der Haushaltssatzung sowie dem Stellenplan des Hospitalfonds für das Haushaltsjahr 1979 einstimmig zu.

Aussprache über den Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes

Der Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz, in Speyer hatte im Sommer des Jahres 1978 die Haushalts- und Wirtschaftsfüh­rung der Stadt Montabaur geprüft. Der nun vorliegende Prüfungs­bericht wurde den Ratsmitgliedern - entsprechend der Gemeinde­ordnung - zur Kenntnis gebracht. Der Bürgermeister stellte vor Beginn der Aussprache ausdrücklich fest, daß die Stadt Monta­baur ausweislich der Feststellungen des (unabhängigen) Landes­rechnungshofes (für die Jahre 1970 - 1977) entgegen anders lautenden Gerüchten nicht alseine stark verschuldete Kommu­ne" anzusehen ist.

Zitat aus dem Prüfungsbericht:In der Reihe der 19 Städte und Gemeinden des Landes mit 10.000 bis 20.000 Einwohnern lag die Stadt mit ihrer Verschuldung an fünftletzter Stelle".

Nach dem politischen Willen des Rates wird allerdings die Ver­schuldung im Jahre 1979 durch die Verwirklichung mehrerer

Zukunftsinvestitionen (Großbaumaßnahmen, Grundstücks (vorrats ) ankäufe) naturgemäß ansteigen.

Die Fraktionsvorsitzenden nahmen zu dem Prüfungsbericht^ folgt Stellung: 1

Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) betonte, daß das Ergebnis dieser Prüfung für die Verwaltung sehr positiv ausgefallen sei. Die j durch die Bildung der Verbandsgemeinde im Jahre 1972 befurj teten Reibungsverluste hätten sich nicht ergeben.

Zu den Einzelfeststellungen führte er aus, daß insbesondere dis Frage nach der Kostendeckung der Gebühren im FriedhofswesJ Schwerpunkt der Prüfung gewesen sei. 1

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehe sich seine Fraktion jedoch außerstande, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Es läge an der Verwaltung, geeignete Vorschläge zur Beseitigung derbe stehenden Unterdeckung der Kosten und zur Vereinheitlicht) des teilweise unterschiedlichen Satzungsrechtes dem Rat zu unterbreiten.

Die vom Landesrechnungshof angesprochenen Kostenunter­deckungen der städtischen Mietwohnungen bzw. seine Frage­stellung nach der zukünftigen Verwendung dieser Objekte dürft nicht dazu führen, daß sich die Stadt überstürzt von diesenWoW nungen trenne.

Vielmehr sei die Stadt verpflichtet, für soziale Fälle jeglicher Art Wohnungen vorzuhalten. Im übrigen sollte man im einen oder« deren Fall die Bildung von Wohnungseigentum in Betracht ziehen.

Die vom Landesrechnungshof festgestellte Steuereinnahmekrall! der Stadt Montabaur liegt im Durchschnitt über dem Niveau auf Landesebene. Dr. Hütte führte dazu aus, daß dieses Ergeb­nis gleichermaßen den Gewerbetreibenden (Gewerbesteuer) wie auch den Lohn- und Einkommensteuerzahlern zu verdank« sei.

Die durchweg positiven allgemeinen Feststellungen der Prüfung beörde dürften jedoch nicht zu einem selbstgefälligen Ausruhe» verleiten, mahnte der Sprecher abschließend. Es sei vielmehr fortdauernde Aufgabe von Verwaltung und Rat, alle Kräfte zu mobilisieren, um die wirtschaftliche Effizienz der Stadt u.a. durch Erhöhung des Wohnwertes und auf dem Gebiet der In- dustrieansiedlung voranzutreiben.

Ratsmitglied Stühn (SPD ) war der Meinung, daß sich Rat und Verwaltung mit diesem Prüfungsbericht keineswegs zu versteckt brauchen. Zu den Einzelfeststellungen innerhalb des Berichtes bemerkte er, daß es sich hierbei in den meisten Fällen nicht um eine gravierende Bemängelung handele.

Auch von seiner Fraktion wurde die Verwaltung gebeten, Vorschläge zur Änderung der nicht kostendeckenden Gebühre» im Friedhofswesen sowie zur Vereinheitlichung des Satzungsw sens auszuarbeiten.

das Problem der städtischen Wohnungen verstärkt ins Auge zu fassen,

sowie bezüglich der fortlaufenden Stärkung der Wirtschaftskraft der Stadt Montabaur alle möglichen Schritte zu unternehmen.

Weitere Beschlüsse

Verschiedenen Haushaltsüberschreitungen wurden zuge stimmt

Der gern. § 58 Abs. 1 BBauG für das Umlegungsgebiet Hirtengarten" im Stadtteil Eigendorf festzulegende Flächenbeitrag wurde durch einstimmigen RatsbeschluB auf maximal 27 v.H. festgesetzt.

Die Einziehung von Wirtschaftswegen im Baugebiet Schul- und Sportzentrum war Gegenstand des nächste» einstimmigen Beschlusses des Rates. Es handelt sich W bei um zwei Flurstücke in der Flur 31, deren öffentliche Benutzung aufgehoben wird.

Die bisher gültigen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfreizeiten, Jugendlagern,