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htabaur 3/8/79
# r Anschlußnehmer, die über eigene Kläreinrichtungen Hausklärgruben nach DIN 246100) ihr Abwasser dem analnetz ohne zentrale Kläranlage zuführen, auf 0,80 DM/ t>m Frischwasserbezug qesetzt.
II.
Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs. ler Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung 14.12.1973 (GVBI. S. 419) das Investitionsprogramm (die Jahre 1978 - 1982 mit folgenden Summen: Samtinvestitionen
on entfallen auf die Haushaltsjahre
34.657.000,- DM
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31
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5.228.000,
6.931.000,
7.715.000,
7.050.000,
7.733.000,
DM
DM
DM
DM
DM
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Ter Verbandsgemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan des fefbandsgemeindewerkes der Verbandsgemeinde Montabaur las Haushaltsjahr 1979, der mjErfolgsplan
► Einnahmen und Ausgaben mit je 2.146.000,- DM
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Einnahmen und Ausgaben mit je 5.262.700,-
IV.
ENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG ie’nach § 80 in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeinde- irdnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) pd § 34 FAG erforderliche Genehmigung der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 1979 und des Wirtschaftsplanes |tias Haushaltsjahr 1979 wird erteilt zu folgenden Teilen:
Zu der Erhebung der Turnhallenumlage nach den angegebenen Maßstäben.
Zudem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 1979 der Verbandsgemeinde Montabaur, für die im Haus- laltsjahr 1980 voraussichtlich 3.388.000,- DM an Krediten, und zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigun- ; gen 1979 des Verbandsgemeindewerkes der Verbandsge- pieinde Montabaur, für die im Haushaltsjahr 1980 voraussichtlich 700.000,- DM an Krediten aufgenommen werden imüssen.
■Zu dem Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde flontabaur für das Haushaltsjahr 1979 in Höhe von 2.114.820,- DM und des Verbandsgemeindewerkes in Höhe von 2.932.540,- DM.
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Nt 1 Az. 029/901 -10 5430 Montabaur, 6.2.1979
Dr. Heinen, Landrat
V.
i‘,#HNWEIS:
^Haushaltsplan und der Wittschaftsplan liegen zur Einsicht- ßhme vom 26.2.1979 bis 6.3.1979 von montags - donnerstags °n|8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis I6.30 Mund freitags von 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr im Rathaus n Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus.
Montabaur, den 13.3.1979
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Mangels, Bürgermeister
Verwaltung informiert
Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Unfällen, muß das obere Parkdeck vollständig von abgestellten Fahrzeugen freigehalten werden.
Der Parkplatz vor dem Finanzamt wird deshalb am frühen Sonntaqmorgen für jegliche Benutzung gesperrt. Am gleichen Tage wird um 15.00 Uhr diese Sperrung wieder aufgehoben. AUSWEICHMÖGLICHKEITEN:
Als Parkflächen stehen zur Verfügung:
1. die unter der betonierten äußeren Parkfläche liegenden Einstellmöglichkeiten,
2. der Schulhof der Joseph-Kehrein-Schule
3. der Parkplatz an der Fröschpfort.
Verbandsgemeindeverwaltung
Ortspolizeibehörde
Informationen zur Landtagswahl am 18. März 1979
WIE KANN ICH MEIN WAHLRECHT BEI VERHINDERUNG ODER ABWESENHEIT AM WAHLTAGE AUSÜBEN?
Es gibt zwei Möglichkeiten, bei Verhinderung oder Abwesenheit am Wahltage sein Wahlrecht trotzdem auszuüben:
a) durch Wahl im Wahllokal eines anderen Stimmbezirks desselben Wahlkreises mittels Wahlschein,
b) durch Briefwahl.
Voraussetzung zur Wahrnehmung einer dieser beiden Möglichkeiten ist die schriftliche oder mündliche Beantragung eines Wahlscheines bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Wahlscheine können
a)
b)
von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten der Ortsgemeinden mit Ausnahme der Stadt Montabaur bis zum Tage der Wahl um 12.00 Uhr,
i '•‘'nöglichkeiten am Fastnachtssonntag für Kirchenbesucher
Ceinl tn S C u tSS u nnta9 findet auf der Parkfläche vor dem Finanz teur, Rathaus,ZimmeTieVTeL 02602/2(^7^^^28, ei^holt r ,ne H ubschrauberlandung statt. Aus Gründen der werden
von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten der Stimmbezirke der Stadt Montabaur bis zum Freitag,
16. März 1979, 18.00 Uhr , bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 16, beantragt werden.
Einen Wahlschein erhält ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Stimmberechtigter
a) wenn er sich am Wahltag während der Abstimmungszeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Stimmbezirkes aufhält,
b) wenn er nach dem 16. Februar 1979, 7.30 Uhr, seine Wohnung in einen anderen Stimmbezirk verlegt
oder
c) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Abstimmungsraum
nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahllokales nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Tage der Wahl um 12.00 Uhr gestellt werden.
Bei Antragstellung muß der Wahlberechtigte angeben, ob er durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des Wahlkreises I oder durch Briefwahl wählen will. Ein Wahlberechtigter, der einen Wahlschein beantragt und dabei angegeben hat, durch Briefwahl abstimmen zu wollen, erhält mit dem Wahlschein zugleich die Briefwahlunterlagen. Der Wahlberechtigte kann diese Papiere auch noch nachträglich bis spätestens am Tage der Wahl um 12.00 Uhr von der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten. Nähere Hinweise darüber, wie der Wahlberechtigte die Briefwahl auszuüben hat sind auf der Rückseite des Wahlscheines angegeben. Im bürigen werden wir in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes das Verfahren der Briefwahl ausführlich beschreiben.Nähere Auskünfte können auch beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Monta-

