Montabaur 2/8/79
Manöver der Bundeswehr
Das Fernmeldebataillon 890 in Mannheim und die 97 th US- Sigbn Mannheim beabsichtigen im Raum Montabaurer Höhe in der Zeit vom
20.2. bis 31.03.1979
1.8. bis 15.8.1979
1.9. bis 30. 9.1979 20.10. bis 15.11.1979
5.12. bis 15.12.1979
eine Fernmeldeübung der NATO durchzuführen.
Es handelt sich jeweils um kleinere Trupps von 4 bis 12 Soldaten mit 4 Kraftfahrzeugen von je 2,5 Tonnen.
Es wird um Beachtung gebeten.
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 vom 13.2.1979
I.
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) wird nach dem Beschluß des Verbandsgemeinderates vom 19.12.1978 und nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 6.2.1979 für das Haushaltsjahr 1979 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 12.049.275,- DM
in der Ausgabe auf 12.049.275,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 7.451.600,- DM
in der Ausgabe auf 7.451.600,- DM
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1979 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes erforderlich ist, wird auf 2.114.820,- DM festgesetzt. Davon entfallen auf die Abwasserbeseitigung 1.455.000,- DM.
Der Gesamtbetrag der Kredite des Verbandsgemeindewerkes (Eigenbetrieb), die im Wirtschaftsjahr 1979 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich sind, wird auf 2.932.540,- DM festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.543.000,- DM festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Verbandsgemeindewerk wird auf 1.233.000,- DM festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 1979 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen t wird
a) für die Verbandsgemeinde auf 3.000.000,-- DM
b) f ür das Verbandsgemeinde werk auf 500.000,- DM festgesetzt.
§ 5
1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4, 22 und 23 Abs. 1 FAG n.F. erhebt, beträgt 26 % der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG
26 % der Schlüsselzuweisung B 1979 an die Stadt Mont nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Ai FAG
26 % der Zuweisungen 1979 nach § 32 Abs. 1 und 2y 33 FAG an die verbandsangehörigen Gemeinden die Stadt Montabaur
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^gesetzt.
Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich 1 nach § 28 Abs. 2 FAG. '
§ 6
Für die außerschulische Nutzung wird von den nachstelt aufgeführten Gemeinden nach den angegebenen Maßsft n" eine Turnhallenumlage als Sonderumlage nach § 23 Als 1 ü samt ' nvestl1 FAG erhoben. ...-»«♦falle
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om 14.12.19 idie Jahre
a) Sonderumlage für die Turnhallen der Stadt Montalu aa) Turnhalle bei der Josef-Kehrein-Schule
jvon entfalle
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Die Sonderumlage wird auf 42,86 v.H. der Betriebst 1982 Unterhaltungskosten sowie der Schuldendienstleistr des Jahres 1979 festgesetzt.
)er Verbandst /erbandsgeme
ind
ijjdas Haush. n>
bb) Turnhalle bei der Waldschule in Montabaur-Ha sen
m'Erfolgsplar
Die Sonderumlage wird auf 41,94 v.H. der Betriebst n ^ nna ^ men Unterhaltungskosten sowie der Schuldendienstleistur< des Jahres 1979 festgesetzt.
b) Sonderumlage für die Turnhalle bei der Augst-Schule
{Finanzplar
n Einnahmen
Die Sonderumlage wird auf 45,04 v.H. der Betriebs-uni Unterhaltungskosten sowie der Schuldendienstleistunger des Jahres 1979 festgesetzt. Die Verteilung erfolgt nach dem Umfang der Nutzung durch die Einwohner aus dt« Ortsgemeinden Eitelborn, Neuhäusel, Kadenbach und Simmern. Danach haben zu tragen die Ortsgemeinde Eitelborn 51,16 %
Neuhäusel 24,74 %
Kadenbach 9,94 %
Simmern 14,16 % des um!»
fähigen Betrages,
c) Sonderumlage für die Turnhalle bei der Hauptschule Ruppach-Goldhausen
3ENEHMIGU Jie’nach § 8C irdnung von und § 34 F/ Satzung für da fürlfas Haush
Zu der Erf fien Maßsti
Die Sonderumlage wird auf 32,67 v.H. der Betriebs- uni Unterhaltungskosten sowie der Schuldendienstleistungee des Jahres 1979 festgesetzt. Die Verteilung erfolgt nach dem Umfang der Nutzung durch die Einwohner aus
!u dem Gi 1979 der \ laltsjahr 1 * und zu dei «gen 1979 (
E frieinde Mc sichtlich 7i Russen. Ht.Zu dem G ■ Blontabaur j 2.114.820,
Ortsgemeinden Ruppach-Goldhausen, Heiligenroth,Bodti ; von 2.932.
und Nomborn. Danach haben zu tragen-
die Ortsgemeinde Boden
Heiligenroth
Nomborn
Ruppach-Goldh.
Kreisverwal tu bt. 1 Az. o:
26 % der Schlüsselzuweisung A 1979 an die verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG
3,08 %
38,85 %
8,45 %
49,62 % des um'jf^NWEIS fähigen Betrages.
2. Die Fälligkeit der Sonderumlage richtet sich nach §28 Abs. 2 FAG.
§ 7
Die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasser!* seitigung werden
a) für Anschlußnehmer, die ihr Abwasser ungereinigt de» 1 nalnetz mit anschließender zentraler Kläranlage zu®* auf 1,05 DM/cbm Frischwasserbezug
Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. ° 2/20 , 4 ,^'
Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag*Druck Linus Wittioh, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Hohr-Grenzhausen, (Tel. 0 2624/30 61-4 •
Verantwortlich lür den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur). ’arklllÖnlichl
Kurden Anzeigenteil: Walter K. Johnen (Verlag + Druck Linus Wutich) :. . r 0
^Haushalt; la huie vom 2 °n|8.00 Uhr Jbr|und freit "(Montabaur Montabaur, c
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.hoinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an
' Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden
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