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ter unbebauten Grundstück gelegenen Gehwege, Fußgänger- rwegeund besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte n Schnee und Eis freizuhalten.

Ijer weggeräumte Schnee ist so zu lagern, daß der Verkehr auf n Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Ab­fluß von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird.

|ei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee bis zum

f ginn der allgemeinen Verkehrszeit zu räumen.

i Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der Besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte ist durch Be­streuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl oder mit Salz herzustellen.

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Salz soll insbesondere auf Gehwegen nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgefahrener bzw. festgetretener Eis- und ^chneerückstände verwendet werden; die Rückstände sind nach dem Auftauen der Rückstände unverzüglich zu beseitigen, ffiweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu streuen, daß während der allgemeinen Verkehrszeit von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr auf den Gehwegen, Überwegen und beson­dersgefährlichen Fahrbahnstellen keine Rutschgefahr besteht. Verstöße gegen die Schneeräum- und Streupflicht werden nach der jeweiligen Straßenreinigungssatzung als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße geahndet.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Die Verwaltung informiert

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Informationen zur Landtagswahl am 18. März 1979

liWER IST STIMMBERECHTIGT?

Stimmberechtigt für die Wahlen zum Landtag am 18. März 1979 sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, die am Tage der Stimmab­gabe

a) das 18. Lebensjahr vollendet und

b) seit mindestens 3 Monaten ihren dauernden Wohnsitz im Lande Rheinland-Pfalz haben.

Ausgeschlossen vom Stimmrecht ist,

a) wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft oder wegen geistigen Gebrechens unter Pflegschaft steht,

b) wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Das Stimmrecht ruht für Personen, die wegen Geisteskrank­heit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind oder die aufgrund Richterspruchs zum Vollzug einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung untergebracht sind.

WELCHEN SINN HAT DIE WAHLBENACHRICHTIGUNG? In diesen Tagen, spätestens jedoch bis zum 15. Febr.1979, erhält jeder Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigung.

Diese Wahlbenachrichtigung gilt als Nachweis der Eintragung in das Wählerverzeichnis. Wer also bis zum 15. Febr. 1979 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, ist nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen. An der Wahl kann aber nur teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder .einen Wahlschein hat. Für diejenigen Wahlberechtigten,die ikeine Wahlbenachrichtung erhalten haben, empfiehlt es sich, 'ährend der Auslegung des Wählerverzeichnisses (bis Freitag, 'en 23. Februar 1979 um 16.30 Uhr) beim Einwohnermel­leamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, [Zimmer 2, Einspruch einzulegen. Jedermann hat das Recht, 'ährend der Auslegungsfrist das Wählerverzeichnis einzusehen und sich von seiner Eintragung zu überzeugen.

Auszeichnung für 2 Schwimmeister des Hallenbades Montabaur

Für besondere Verdienste, die sie.sich für die gemeinnützigen Ziele der DLRG erworben haben, verlieh der 1. Vorsitzende Karl Vater im Rahmen einer kleinen Feierstunde das silberne Verdienstabzeichen der DLRG an Karl-Heinz Böhmer und Hans-Jürgen Burkard.

Beide sind von Beruf Schwimmeister im Hallenbad der Ver­bandsgemeinde Montabaur.

Gleichzeitig überreichte der Beauftragte des Sportbundes Rhein­land, Realschullehrer Albert Kram, den Schwimmeistern für hervorragende Verdienste um die Förderung des Sportes die Ehrennadel des Sportbundes Rheinland.

Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr wegen Rosenmon­tag und Fastnachtdienstag

Wegen Rosenmontag, 26.2.79 und Fastnachtdienstag, 27.2.79 verschiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in den Gemeinden des Westerwaldkreises wie folgt:

In den Gemeinden, in denen die Müllgefäße üblicherweise mon­tags entleert werden, erfolgt die Müllabfuhr bereits am Samstag, dem 24.2.79. In allen anderen Gemeinden verschiebt sich die Abfuhr in der Woche vom 26.2. - 3.3.79 jeweils um einen Tag, d.h. von dienstags auf mittwochs usw.

Mülldeponien geschlossen

Die beiden Mülldeponien in Meudt und Rennerod sind an Ro­senmontag, 26.2.79 geschlossen.

Müllabfuhr auf Abruf

Seitens der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird nochmals auf die Müllabfuhr auf Abruf hingewiesen. Abtransportiert werden jegliche Abfälle außer Bauschutt und Erdaushub. Besonders ist dabei an sperrige Gegenstände sowie Gartenabfälle gedacht. Der Kubikmeterpreis beträgt 10,- DM und ist bei Ab­holung gegen Aushändigung einer Quittung bar zu entrichten. Interessenten melden sich bitte telefonisch unter der Tel.Nr. 02602/2282 oder 5096 oder schriftlich unter Angabe der etwaigen Müllmenge bei der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung. Sie erhalten sofort oder kurzfristig den Abfuhrtermin benannt. Dabei werden spezielle Wünsche der Abfallbesitzer weitgehendst berücksichtigt.

VWA Koblenz startet neuen Studiengang

Am Samstag, dem 17.2.79 um 9.00 Uhr findet die erste Vorle­sung der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Rheinland- Pfalz, Teilanstalt Koblenz, im evang.Gemeindezentrum, Moselring, statt.

Prof. Dr. Meyer Hentschel (Präsident des Oberverwaltungsge­richtes a.D.) hält die erste Vorlesung im FachAllgemeines Staatsrecht".

Die VWA ist eine Einrichtung, die sich die Fortbildung des Mittleren Managements der Privatwirtschaft und der Beamten des gehobenen Dienstes sowie der vergleichbaren Angestellten des öffentlichen Dienstes auf wissenschaftlicher Grundlage zum Ziel gesetzt hat. Die Vorlesungen werden von Universitätsdozen­ten oder, bewährten Praktikern aus Verwaltung und Wirtschaft gehalten.

Nach dem 7 Semester dauernden berufsbegleitenden Studium ist eine Diplomprüfung abzulegen. Ihr Bestehen berechtigt die in der Privatwirtschaft Beschäftigten, die Bezeichnung Betriebswirt (VWA)"

und die Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die Bezeichnung ,Verw.Dipl." zu führen.

Anmeldungen sind noch möglich bei der Geschäftsstelle der VWA, Stadtverwaltung, 5400 Koblenz, Tel. 0261/123 984, die dienstags, mittwochs und donnerstags von 9.00 - 12.00 Uhr besetzt ist.