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Montabaur 2/7/79

vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der An­tragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteige­rungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rech­ten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine ge­naue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück be­zweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäfts­stelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder die einst­weilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstan­des.

Siegel Gereichter, Rechtspfleger

a) NENTERSHAUSEN, Blatt 1227:

Lfd.Nr. Flur Flurstück

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Das Amtsgericht Montabaur

8 K 51/78

TERMINSBESTIMMUNG

Im Wege der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft sollen auf Antrag der Frau Monika Palama geb. Diefenbach, Frankfurter Str. 85 b, 6250 Limburg 1, die in den Grundbüchern von

a) Nentershausen Band 34, Blatt 1227

b) Kleinholbach Band 8, Blatt 318 eingetragenen, nachstehend bezeichneten Grundstücke

am Montag, dem 12. März 1979, 9.00 Uhr an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47 Zimmer Nr. 6, Sitzungssaal versteigert werden.

Der Versteigerungsvermerk ist in das Grundbuch eingetragen worden:

im Grundbuch von Nentershausen, Blatt 1227 am 25.7.1978 und im Grundbuch von Kleinholbach, Blatt 318 am 21.7.1978.

Als Eigentümer war damals der Landwirt Theodor Diefenbach aus Nentershausen eingetragen.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Auf­forderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antrag­steller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Verstei­gerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäfts­stelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einst­weilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Ge­richt den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

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2220

Wirtschaftsart und Lage

4,75

Acker im Wiesen morgen, 7. Gew.

Wiese in der Herlands- 6,39 wiese, 3 Gew.

Wiese daselbst, 4. Gew. 1$ Wiese daselbst, 4. Gew. 2,54

6,25

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4063/1

2845

Wiese in der Sturms­wiese, 1. Gew.

Acker in den Welfen,

3. Gew.

Acker an der Kobl.

Straße, 2. Gew.

Acker hinter dem Köpfchen, 9. Gew.

Acker unter dem Hem-12,5j| scheid, 4. Gew.

Acker auf dem Schön- 7,5j holz, 3. Gew.

Wiese in der Herlen- 7,25, wiese, 3. Gew.

Wiese daselbst, 3.Gew. 6 , 9 ä|M an d e h Acker bei dem Köpf- 13, chen, 5. Gew.

Acker auf dem Höhen-12,7,| scheid, 5. Gew.

Acker auf dem Bittscheid,

2. Gew. 12,2!

Acker auf dem Trü- 12,7i| scher, 2. Gew.

Wiese zum Issel 14,ü|

Acker in den Wolfen,

1. Gew.

Acker auf dem Schön-12,52| holz, 3. Gew.

Acker im Wiesenmorgen 2,if 7. Gew.

Acker auf dem Schön­holz, 3. Gew. 12,51

4,0

Acker im Hasenacker,

8. Gew.

Acker daselbst,8.Gew. Wiese in der obersten Fischbach, 11 .Gew.

Wiese daselbst,1.Gew. Acker in den Welfen ,

3. Gew. .

Acker hinter dem Köpf-föf chen, 10.Gew.

Wiese im Bubenacker, 6,3i| I.Gew.

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b) KLEINHOLBACH, Blatt 318:

1 19 1707 Acker Ettersweg, 1.Gew.

Siegel Gelzleichter, Rechtspfleg« 1

Reinigungs- und Streupflicht

Aus gegebenem Anlaß weist die Ortspolizeibehörde noch» die Schneeräum- und Streupflicht hin.

Durch die Straßenreinigungssatzungen ist jeder Grundffl! eigentümer bzw. -besitzer verpflichtet, die vor seinem Wj

Horauxgebar das Amtsblattes : Varbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Grober Markt 10 (Rathaus) 5450 Montabaur, (Tel. 02602/20411' Druck und Verlag erfolgen durah i Verlag+ Drnok Linus Wittiah, Rheinstr. 41, Postfaoh 7, 5410 Höhr-Grenxhausen, (Tel. 0 26 24/30 61-*!' Verantwortlich für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabau:].

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