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Montabaur 5/51 / 52 / 78

Während der Bauarbeiten müssen die beiden Parkplätze an der Hospitalstraße für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Als Ausweichparkraum steht der Parkplatz an der Fröschpfort (Kalbswiese) zur Verfügung.

Leider war in der Vergangenheit zu beobachten, daß viele Auto­fahrer den großen Parkplatz nicht benutzten und statt dessen in Haltverbotszonen oder auf Bürgersteigen im Stadtgebiet parkten.

Wir bitten daher alle Kraftfahrer, das ausreichende Parkplatzan­gebot zu nutzen und somit auch zur Verkehrsentlastung der Innenstadt beizutragen.

Die Verkehrsregelung im Bereich des Konrad-Adenauer-Platzes bleibt unverändert. Ein Teil der Färberbach bleibt Einbahnstraße bis zur Einmündung in die Hospitalstraße.

Bedingt durch die Vollsperrung für den II.Bauabschnitt wird die Hospitalstraße zur Sackgasse.

Wir bitten alle Autofahrer um Beachtung der bestehenden Ver­kehrs- und Umleitungsbeschilderung.

Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde

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Schließung der Turnhallen

In der Zeit vom 27.12. bis 31.12.1978 sind die nachfolgend auf­geführten Turnhallen geschlossen:

Joseph-Kehrein-Schule, Montabaur Waldschule, Montabaur-Horressen Augst-Schule, Neuhäusel Schule Ruppach-Goldhausen

Der Trainingsbetrieb beginnt wieder Dienstag, 2. Januar 1979. Wir bitten um Beachtung

Datenschutz

hier: Veröffentlichung von Geburtstagen , Ehejubiläen usw.

Bisher haben die Ortsbürgermeister verschiedener Gemeinden die Veröffentlichung von Geburtstagen, Ehejubiläen und sonsti­ger besonderer Anlässe ihrer Bürger im Amtsblatt der Verbands­gemeinde veranlaßt und damit ihre Glückwünsche namens der Gemeinde verbunden.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Praxis nicht mehr uneinge­schränkt so beibehalten werden. Die geltenden Bestimmungen über den Datenschutz verbieten die Bekanntgabe personenbezo­gener Daten. Der vom Landtag von Rheinland-Pfalz gebildete Ausschuß für Datenschutz hat in seinem Tätigkeitsbericht klar zum Ausdruck gebracht, daß eine Veröffentlichung von Glück­wünschen etwa zum 70. Geburtstag oder zur Silberhochzeit weder mit den melderechtlichen Bestimmungen noch mit dem Datenschutzgesetz in Einklang zu bringen ist.

Aus diesen Gründen werden ab sofort die o.a. Anlässe nur noch dann im Amtsblatt erwähnt, wenn eine Einverständniskerklä- rung der Betroffenen vorliegt.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Altpapier- und Sperrmüllabfuhr

a) ALTPAPIER:

Zum Altpapier gehören Zeitungen, Zeitschriften, Kartons (flach­gelegt oder mit anderem Altpapier gefüllt) Aktenpapier, Papier­verpackungen, alte Bücher und Hefte aus Haltungen und Ge­werbebetrieben.

Nicht zum Altpapier gehören Plastikverpackungen, Plastiktrage­taschen, gewachste oder plastiküberzogene Lebensmittelver­packungen, Teerpapier, stark verunreinigtes Papier oder Hygiene­abfälle.

Das Altpapier muß ordnungsgemäß verpackt bereitstehen.

Die Altpapierabfuhr beginnt um 6.00 Uhr. Jede Straße wird nur einmal befahren.

b) SPERRMÜLL:

Sperrmüll sind alle festen Abfälle, die aus Haushaltungen stam­men und wegen ihrer Sperrigkeit gesondert gesammelt werden müssen und nicht in die Müllgefäße bzw. amtlichen Müllsäcke passen.

Von der Abfuhr sind grundsätzlich ausgenommen: Altpapier, Flaschen, Gläser, Dosen, gefüllte Öltanks, geschlossene oder ge­füllte Farbeimer, Abfälle aus landwirtschaftlichen Betrieben wie Stacheldraht, Düngemittelsäcke usw., Gewerbemüll sowie Gegenstände, die wegen ihrer Größe (über 1 cbm Rauminhalt) oder ihres Gewichtes (über 100 kg) nicht verladen werden kön­nen.

Bauschutt wie Steine, Fensterscheiben, Fensterrahmen, Türen und Türrahmen, Balken usw. gehört grundsätzlich ebenfalls nicht zum Sperrmüll. In begrenztem Umfang wird Bauschutt jedoch mitgenommen. Dies gilt z.B. für eine Tür bzw. einen Türrahmen, ein biszwei Fenster ohne Glas, also sperrige Gegenstände von kleinen Umbaumaßnahmen allerdings keine Steine.

Der Sperrmüll muß für den Abtransport soweit als möglich ver­packt sein, damit ein schnelles Verladen gewährleistet ist.Die Menge darf das übliche Maß nicht übersteigen. Es wird davon ausgegangen, daß pro Haushalt 1 cbm Sperrmüll abgefahren wird. Die Sperrmüllabfuhr beginnt jeweils um 6.00 Uhr. Jede Straße wird nur einmal befahren.

Schneiden Sie sich bitte den auf Seite 6 abgedruckten Altpapier- und Sperrmüllabfuhrplan für 1979 aus und heben Sie ihn gut auf !

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