Montabaur 4/51 / 52 / 78
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr festgesetzt DM DM DM DM
im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen
256.000,-- 11.982.100-
die Ausgaben
256.000,- 11.982.100,-
im VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen
36.700,- - 6.301.550,-
die Ausgaben
36.700,- - 6.301.550,-
§ 2
11726.100,- 11726.100,-
6338.250, -
6.338.250, -
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.860.800,- DM um 24.200,- DM erhöht und damit auf 1.885.000,- DM neu festgesetzt. Davon entfallen auf die Abwasserbeseitigung 1.013.000,-- DM.
Die Höhe der bisher festgesetzten Kredite für das Verbandsgemeindewerk wird nicht geändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.606.000,- DM um 250.500,- DM erhöht und damit auf 1.856.500,- DM neu festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
§ 5
Verbandsgemeindeumlage, Turnhallenumlage und die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden nicht geändert.
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung:
Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.
S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1978 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 1.856.500, - DM
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von 1.885.000, - DM
5430 Montabaur, den 11.12.1978 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises (|_.S.) gez. Dr. Heinen,
Abt. 1 Az. 029/901-10 Landrat
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.12. 1978 bis 5.1.1979 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus.
Montabaur, den 19.12.1978 Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur
Mangels, Bürgermeister
Viehseuchen polizeiliche Anordnung
Aufgrund des § 3 der Verordnung zum Schutze gegen die bösartige Faulbrut und die Milbenseuche der Bienen (Bienenseu- chen-Verordnung vom 10.4.1972 (BGBl. I S. 594), i.V. mit § 1 Abs. 3 und § 28 Abs. 1 des (Preußischen) Ausführungsgesetzes zum Viehseuchengesetz (für die Regierungsbezirke
Koblenz, Trier und Montabaur) vom 25.7.1911 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.11.1968 (GVBI. 1968 Sonder-Nr. Koblenz, Trier, Montabaur S. 164),
i.V. mit § 2 und § 12 Nr. 3 des Landesgesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen, Zuständigkeitsanordnungen und Anstaltsordnungen vom 3.12.1973 (GVBI. S. 375) ergeht folgende Anordnung:
§ 1
Für das Gebiet der Landkreise Rhein-Lahn und Westerwald wird die amtstierärztliche Untersuchung des Wintertotenfalls aller Bienenvölker angeordnet.
§ 2
Die Entnahme der erforderlichen Proben und deren Einsendung an die Landesanstalt für Bienenzucht, Mayen, hat in der Zeit vom 15.12.1978 - 1.2.1979 zu erfolgen.
§ 3
Besitzer von Bienenvölkern und Bienenständen oder deren Vertreter sind verpflichtet, zur Durchführung der Untersuchung die erforderliche Hilfe zu leisten; insbesondere die Proben zu entnehmen und in luftdurchlässigen Verpackungen - z.B. Streichholzschachteln - zu versenden oder versenden zu lassen sowie die Kosten dafür zu tragen.
§ 4
Ordnungswidrig im Sinne des § 17 Nr. 2 der Bienenseuchen- | Verordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die erforder I liehe Hilfe nach § 3 dieser Anordnung nicht leistet. I
§5 I
Diese Viehseuchenpolizeiliche Anordnung tritt mit dem Tage f ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Koblenz, den 5.12.1978 Bezirksregierung Koblenz
Öffentliche Bekanntmachung des Fundamtes
Bei der Verbandsgemeinde Montabaur wurden nachstehende Gegenstände als Fundsachen abgegeben bzw. gemeldet:
1 Herren-Lederjacke , hellbraun 1 Laufbildkamera Marke „Canon 310 XL"
1 Kinder-Armbanduhr
1 Damenarmbanduhr Marke „Predikat" 5
1 Damenarmband I
2 größere Geldbeträge t
1 Paar Skistiefel I
1 Goldkette mit Diamanten |
einige Regenschirme ft
Rechtmäßige Eigentümer können sich beim Fundamt (Einwoh- I nermeldeamt) während der Dienststunden melden. I
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur |
als Ortspolizeibehörde I
Öffentliche Bekanntmachung
An alle Tierhalter der Verbandsgemeinde Montabaur:
Wie wir bereits im Amtsblatt Nr. 22 vom 2.6.1978 darauf hingt wiesen haben, erfolgt die Abrechnung der Zuschüsse der Ortsgemeinden zu den Besamungsgebühren am Ende eines jeden Jah res.
Aus diesem Grunde werden Sie gebeten, baldmöglichst bei dem Ortsbürgermeister Ihrer Ortsgemeinde vorzusprechen und die Besamungsgebühren entsprechend zu belegen.
Montabaur, den 12.12.1978
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
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Die Verwaltung informiert
II. Abschnitt der Bauarbeiten auf dem Konrad-Adenauer-Platz in Montabaur
Am Dienstag, dem 2. Januar 1979,beginnen die Arbeiten für den II. Bauabschnitt der Parkgarage auf dem Konrad-Adenauer-Platz.

