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Montabaur 4/51 / 52 / 78

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushalts­planes einschl. der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr festgesetzt DM DM DM DM

im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen

256.000,-- 11.982.100-

die Ausgaben

256.000,- 11.982.100,-

im VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen

36.700,- - 6.301.550,-

die Ausgaben

36.700,- - 6.301.550,-

§ 2

11726.100,- 11726.100,-

6338.250, -

6.338.250, -

Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.860.800,- DM um 24.200,- DM erhöht und damit auf 1.885.000,- DM neu festgesetzt. Davon entfallen auf die Abwasserbeseitigung 1.013.000,-- DM.

Die Höhe der bisher festgesetzten Kredite für das Verbands­gemeindewerk wird nicht geändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.606.000,- DM um 250.500,- DM erhöht und damit auf 1.856.500,- DM neu festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

§ 5

Verbandsgemeindeumlage, Turnhallenumlage und die Benut­zungsgebühren für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden nicht geändert.

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung:

Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.

S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nach­tragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1978 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von 1.856.500, - DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von 1.885.000, - DM

5430 Montabaur, den 11.12.1978 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises (|_.S.) gez. Dr. Heinen,

Abt. 1 Az. 029/901-10 Landrat

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.12. 1978 bis 5.1.1979 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus.

Montabaur, den 19.12.1978 Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

Mangels, Bürgermeister

Viehseuchen polizeiliche Anordnung

Aufgrund des § 3 der Verordnung zum Schutze gegen die bös­artige Faulbrut und die Milbenseuche der Bienen (Bienenseu- chen-Verordnung vom 10.4.1972 (BGBl. I S. 594), i.V. mit § 1 Abs. 3 und § 28 Abs. 1 des (Preußischen) Ausfüh­rungsgesetzes zum Viehseuchengesetz (für die Regierungsbezirke

Koblenz, Trier und Montabaur) vom 25.7.1911 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.11.1968 (GVBI. 1968 Sonder-Nr. Koblenz, Trier, Montabaur S. 164),

i.V. mit § 2 und § 12 Nr. 3 des Landesgesetzes über die Verkün­dung von Rechtsverordnungen, Zuständigkeitsanordnungen und Anstaltsordnungen vom 3.12.1973 (GVBI. S. 375) ergeht folgende Anordnung:

§ 1

Für das Gebiet der Landkreise Rhein-Lahn und Westerwald wird die amtstierärztliche Untersuchung des Wintertotenfalls al­ler Bienenvölker angeordnet.

§ 2

Die Entnahme der erforderlichen Proben und deren Einsendung an die Landesanstalt für Bienenzucht, Mayen, hat in der Zeit vom 15.12.1978 - 1.2.1979 zu erfolgen.

§ 3

Besitzer von Bienenvölkern und Bienenständen oder deren Ver­treter sind verpflichtet, zur Durchführung der Untersuchung die erforderliche Hilfe zu leisten; insbesondere die Proben zu entnehmen und in luftdurchlässigen Verpackungen - z.B. Streichholzschachteln - zu versenden oder versenden zu lassen sowie die Kosten dafür zu tragen.

§ 4

Ordnungswidrig im Sinne des § 17 Nr. 2 der Bienenseuchen- | Verordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die erforder I liehe Hilfe nach § 3 dieser Anordnung nicht leistet. I

§5 I

Diese Viehseuchenpolizeiliche Anordnung tritt mit dem Tage f ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Koblenz, den 5.12.1978 Bezirksregierung Koblenz

Öffentliche Bekanntmachung des Fundamtes

Bei der Verbandsgemeinde Montabaur wurden nachstehende Gegenstände als Fundsachen abgegeben bzw. gemeldet:

1 Herren-Lederjacke , hellbraun 1 Laufbildkamera MarkeCanon 310 XL"

1 Kinder-Armbanduhr

1 Damenarmbanduhr MarkePredikat" 5

1 Damenarmband I

2 größere Geldbeträge t

1 Paar Skistiefel I

1 Goldkette mit Diamanten |

einige Regenschirme ft

Rechtmäßige Eigentümer können sich beim Fundamt (Einwoh- I nermeldeamt) während der Dienststunden melden. I

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur |

als Ortspolizeibehörde I

Öffentliche Bekanntmachung

An alle Tierhalter der Verbandsgemeinde Montabaur:

Wie wir bereits im Amtsblatt Nr. 22 vom 2.6.1978 darauf hingt wiesen haben, erfolgt die Abrechnung der Zuschüsse der Orts­gemeinden zu den Besamungsgebühren am Ende eines jeden Jah res.

Aus diesem Grunde werden Sie gebeten, baldmöglichst bei dem Ortsbürgermeister Ihrer Ortsgemeinde vorzusprechen und die Besamungsgebühren entsprechend zu belegen.

Montabaur, den 12.12.1978

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

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Die Verwaltung informiert

II. Abschnitt der Bauarbeiten auf dem Konrad-Adenauer-Platz in Montabaur

Am Dienstag, dem 2. Januar 1979,beginnen die Arbeiten für den II. Bauabschnitt der Parkgarage auf dem Konrad-Adenauer-Platz.