Montabaur 8/43/78
Die Bedenken und Anregungen wurden teilweise akzeptiert, teilweise aber zurückgewiesen.
Anschließend wurde der Bebauungsplan "Horresser Berg" als Satzung beschlossen.
d) Umlegungsverfahren "Alter Galgen”
Der Stadtrat änderte den Beschluß über die Einleitung des Umlegungsverfahrens vom 18,5.1978 wie folgt:
1. Es werden folgende Flurstücke aus dem Umlegungsgebiet herausgenommen:
Flur 45 Flurstücke Nr. 11/5, 12/3,31/1,45/2, 47 und 49 Flur 33" Nr. 5139 tlw„ 5154 tlw.
2. Das Flurstück Nr. 5138 in Flur 33 wird ganz in das Umlegungsverfahren einbezogen.
Straßenbenennung im Baugebiet " Himmelfeld", 2. Abschnitt
Für die Straßen im 2. Abschnitt des Baugebietes "Himmelfeld" mußten Straßennamen gefunden werden Einigkeit bestand darüber, daß die größte von den zu benennenden Straßen einen Namen erhalten soll, der die Flurbezeichnung "Himmelfeld" zum Inhalt hat, Sie wurde mit der Bezeichnung "Am Himmelfeld" versehen. Die übrigen Straßen erhielten folgende Bezeichnungen:
Marsstraße, Venusstraße, Saturnstraße, Jupiterstraße, Sonnenring und Mondring.
Ausbau der Bürgersteige der Alleestraße in Montabaur
Der Stadtrat beschloß einstimmig, den Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Bürgersteige der Alleestraße auf 35 v.H. festzusetzen. Gleichzeitig wurde der Beschluß , der am 26.1.1978 in dieser Sache gefaßt wurde, aufgehoben.
Bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen im Stadtteil Horressen
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes und der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der ehemaligen Gemeinde Horressen stellte der Stadtrat die Fertigstellung folgender Teilerschließungsanlagen fest und beschloß, den Aufwand für die Herstellung dieser Teileinrichtungen im Rahmen der Kostenspaltung als Teilerschließungsbeiträge zu erheben:
1. Friedhofsweg (von der Einmündung "Auf der Heide" bis einschließlich Wendehammer)
2, Auf der Heide (von der Einmündung Waldstraße bis zur Einmündung Niederelberter Straße)
In beiden Fällen handelt es sich bei den hergestellten Teileinrichtungen um die Fahrbahn und die Straßenentwässerung,
Außerdem wurde für die Straße "Hirtengarten" (Einmündung Waldstraße bis Einmündung Niederelberter Straße, einschließlich Stichstraße) die Fertigstellung der Teileinrichtung Straßenentwässerung festgestellt.
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für den "Friedhofsweg" und die Straße "Auf der Heide" der 2o, August 1978, für die Fertigstellung der Straße "Hirtengarten" der 1. Mai 1977,
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Der Stadtrat stimmte der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1978 in Höhe von 5.ooo,ooDM zu. Die Mehrausgaben sind erforderlich für den Ausbau eines Fußweges auf der Alberthöhe (1. Bauabschnitt).
Die Deckung erfolgt durch Einsparungen beim Ausbau eines anderen Weges im Stadtgebiet.
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Schlottkonzert
Neben den ausgezeichneten und auch den Montabaurer Musikfreunden bekannten Mitgliedern des Ensemble - TE3EBESI freuen wir uns besonders den Hornisten
Herrn John MacDonald, Preisträger des 27. Internationalen Musik-Wettbewerbes der ARD (1978) in Montabaur zum Schloßkonzert vorstellen zu können
Das Kammerkonzert mit Werken von Richard Strauss, Wolfgang Amadeus Mozart und Johannes Brahms findet wie bekannt am Montag, dem 3o Oktober 1978, um 2o.oo Uhr im Rittersaal des Schlosses Montabaur statt.
Kartenvorverkauf: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Rathaus, Zimmer 17 Telefon 02602 - 2041
Eintrittspreise: Erwachsene 1o,oo DM
Jugendliche 5,oo DM
Die Abendkasse ist ab 19.3o Uhr geöffnet.
Amtliche Bekanntmachung
Grabpflege auf dem städtischen Friedhof in Montabaur Abgabe von Schmuckreisig
Nach der Friedhofssatzung der Stadt Montabaur vom 8. August 1966 obliegt die Pflege und Unterhaltung der Grabstätten bis zum Ablauf der Ruhefrist den Angehörigen Verstorbener.
Wegen der Totengedenktage im Monat November bitten wir, bis zum 31. Oktober 1978, 12.oo Uhr, die notwendigen Reinigungsund Pflegearbeiten an Grabstätten durchzuführen. Nach diesem Zeitpunkt müssen die Friedhofsbediensteten die Abfallkästen leeren und die Wegereinigung durchführen.
Nach 12.oo Uhr dürfen Abfälle (Kränze u.ä.) nur noch auf den Wagen außerhalb des Friedhofsgeländes gelagert werden. Jeder möge durch diese Arbeiten und die Ausschmückung der Gräber zur Verbesserung des Gesamteindruckes der Friedhofsanlage beitragen.
Leider mehren sich die Fälle, daß als Grabschmuck künstliche Blumen verwandt oder die Grabstätten mit Plastikfolien abgedeckt werden. Nach den Vorschriften der Friedhofssatzung ist dieses unzulässig.
Außerdem werden die Grabunterhaltungsverpflichteten gebeten, Blumengebinde nicht mitFolien zu umwickeln. Diese bieten keinerlei Schutz vor Frost, stören hingegen den Gesamteindruck der Friedhofsanlage.
Am unteren Eingang des Friedhofs wird ab sofort Schmuckreisig zum Abedecken der Gräber kostenlos bereitgehalten.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Friedhofsverwaltung - gez. Mangels, Bürgermeister
Sperrmüll wird durchwühlt
Jeweils vor Sperrmülltagen wird im Stadtbereich Montabaur, abends von unbekannten Personen der Sperrmüll durchwühlt und auseinandergerissen.
Hierbei werden einzelne Teile auf die Straße geworfen, worin sich manchmal Nägel etc. befinden.
Die Müllcontainer werden umgekippt und der gesamte darin befindliche Müll auf die Straße geworfen.
Dieser verstreute Müll wird von der Müllabfuhr nicht mehr mitgenommen.
Sachdienliche Hinweise von der Bevölkerung nimmt die Schutzpolizeiinspektion Montabaur, Telefon 02602 - 5011, entgegen.
Die Montabaurer Schuster
Der Heimatgeschichtliche Arbeitskreis des Westerwaldvereins Montabaur trifft sich am Dienstag, dem 7. November 1978 um 2o.oo Uhr im Hotel Schlemmer zu einer Besprechung des Themas "Die Montabäurer Schuster".

