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Montabaur 7/43/78

Aus der Sitzung des Stadtrates

Bericht über die Sitzung des Stadtrates am 19.10.1978 Willi Disper als nachgerücktes Ratsmitglied verpflichtet

Zu Beginn der Stadtratssitzung am 19. 10.1978 verpflichtete Bürgermeister Mangels das nachgerückte Mitglied des Stadtrates Willi Disper durch Handschlag auf gewissenhafte Erfüllung sei­ner Pflichten, die sich aus dem Amt des Ratsmitgliedes ergeben. Disper tritt die Nachfolge von Hubert Pütz an, der sein Mandat niedergelegt hat.

Sachstandsbericht über den Bau des Soldatenheimes

Zu diesem Punkt waren der Geschäftsführer der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung (KAS) Böllinger und der planende Architekt Seuring eingeladen,um vor dem Stadtrat über den Stand der vorbereitenden Arbeiten zum Bau des Soldatenheimes zu berichten, Böllinger erinnert daran, daß die in Montabaur beabsichtigte Kombination von Soldatenheim und Stadthalle ein Novum in der Bundesrepublik Deutschland ist Dementsprechend habe man allerlei Schwierigkeiten aus dem Weg räumen müssen, um dieses Projekt überhaupt im Ver­teidigungsministerium genehmigt zu bekommen.

Der KAS-Geschäftsführer skizzierte auch die Probleme, die es nach der grundsätzlichen Genehmigung noch gegeben hat, etwa bei der Darlehensbewilligung. Der Darlehensantrag habe ver­schiedene Behörden durchlaufen müssen. Jede Behörde habe ge­prüft und eigene Vorstellungen entwickelt.

So sei das Projekt Anfang dieses Jahres noch einmal in Frage gestellt worden, weil man im Verteidigungsministerium einen anderen Verteilerschlüssel bezüglich der Kostenbeteiligung ge­wünscht habe. Dies hätte jedoch in Gesprächen zwischen dem Staatssekretär im Verteidigungsministerium, der KAS und Ver­tretern der Stadt Montabaur (Bürgermeister Mangels, I. Beige - ordneter Vogel und den Fraktionsvorsitzenden Dr, Hütte (CDU) und Stühn (SPD) ausgeräumt werden können.

Alsdann am 1o.7.1978 der Bewilligungsbescheid endlich einge­gangen sei, habe die KAS drei Positionen dieses Bascheides nicht akzeptieren können, die zwar nicht die Stadt berührten, aber doch erneut die Frage der Finanzierung aufgeworfen hät­ten, Obowohl die KAS Einspruch gegen den Bewilligungsbe - scheid erhoben habe, sei dem Architekten damals schon "grünes Licht" für die vorbereitenden Arbeiten signalisiert worden, um das Projekt möglichst frühzeitig beginnen zu können.

Am Vorabend der Sitzung, also am 18.10.1978, habe das Ver­teidigungsministerium ein Schreiben übermittelt, nachdem die Einsprüche der KAS anerkannt wurden. Nunmehr stehe aus seiner Sicht dem Bau des Soldatenheimes nichts mehr entgegen.

Architekt Seuring gab Auskunft über den Stand der Planungs­arbeiten und die Vorbereitungen zur Ausschreibung. Die not - wendige Anlegung einer Stützmauer im unteren Bereich des Sol­datenheimes werde noch in diesem Jahr erfolgen.

Die Arbeiten für das Gesamtprojekt sollen bis spätestens 15. Januar 1979 ausgeschrieben werden. Mit dem Bau kann dann spätestens im Mai 1979 begonnen werden.

Nach Beantwortung verschiedener Fragen aus den Reihen des Stadtrates wurden die beiden Gäste eindringlich gebeten, sich intensiv um einen möglichst frühzeitigen Beginn der Bauarbei­ten zu bemühen.. Es wurde darauf hingewiesen, daß angesichts der langwierigen Verhandlungen in der Vergangenheit nun dem Bürger gegenüber weitere Verzögerungen nicht mehr vertretbar seien.

Nachtragshaushaltssatzung und -plan 1978 beschlossen

Durch einstimmigen Beschluß genehmigte der Stadtrat den vor­gelegten Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung und des Nach­tragshaushaltsplanes für das Jahr 1978. Das Volumen des Ver­

waltungshaushaltes steigt in Einnahmen und Ausgaben um 125.4oo,oo DM.

Die Endsummen des Vermögenshaushaltes reduzieren sich um 9o7.8oo,oo DM , Das Erfordernis, einen Nachtragshaushaltsplan aufzustellen, ergab sich aus höheren Ausgaben im Verwaltungs­haushalt Außerdem hat es sich gezeigt, daß Investitionsmaßnah­men des Vermögenshaushaltes, die zu Beginn des Jahres 1978 geplant waren, nicht durchführbar sind, Beide Faktoren bewir­ken, daß die Kreditaufnahme der Stadt in diesem Jahr um rd,

1,4 Mio. DM reduziert wird.

Dieses stellt z.T. nur eine Verzögerung der Schuldenaufnahme dar, weil die hinausgeschobenen Maßnahmen in den folgenden Haushaltsjahren durchzuführen und damit zu finanzieren sind.

Insgesamt - so konstatierte man allgemein - bietet die Finanzlage der Stadt ein erfreuliches Bild

Die Nachtragshaushaltssatzung wird in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekanntgemacht.

Beratung über verkehrslenkende Maßnahmen im Bereich der Wölfchesbitz und des Schulzentrums

Bedingt durch das steigende Verkehrsaufkommen im Bereich des Schulzentrums und der Wölfchesbitzstraße sah sich der Stadtrat veranlaßt, der zuständigen Verbandsgemeindeverwal­tung eine Empfehlung auszusprechen über verkehrsregelnde Maßnahmen in diesem Bereich. Die entsprechende Resolution des Stadtrates wurde durch einstimmigen Beschluß verabschie­det. Die verkehrsregelnden Maßnahmen werden in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblattes mit entsprechender zeich­nerischer Darstellung bekanntgegeben.

Bebauungspläne

Jeweils durch einstimmigen Beschluß wurden folgende Ent - Scheidungen über Bebauungspläne im Bereich der Stadt Monta - baur getroffen:

a) Bebauungsplan "Saubitz-Wurstwiese" im Stadtteil Horressen

Im Bereich des Flurstückes Nr, 58 im Flur 12 wird die Abstandsfläche zum angrenzenden Fußweg Nr. 2392 von 8,oo m auf 5.oom reduziert. Die überbaubare Fläche wird entsprechend erweitert.

b) Bebauungsplan "Peterstor"

Im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange wurden folgende Bedenken und Anregungen vor­getragen:

1. Das Katasteramt verlangte die Korrektur der Flurbe­zeichnung und die Eintragung der Garage auf dem Flur­stück Nr. 80/6

2. Das Landesamt für Denkmalpflege regte die Dachan- schrägung für die Bebauung an der Ecke Gelbachstr./ Koblennzer Str. an.

3. Die Kevag in Koblenz begehrte die Ausweisung einer Versorgungsfläche im Plan

4. das Straßenbauamt Diez machte Anregungen bezüg­lich der Gestaltung-der Einmündung der L 326 und der L 327

5. Diie Kreisverwaltung trug verschiedene Anregungen vor.

Der Stadtrat beschloß, allen diesdn Bedenken und Anre­gungen Rechnung zu tragen.

c) Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan "Horresser Berg"

Auch hier befaßte sich der Stadtrat mit verschiedenen Be­denken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des OffenlegungsVerfahrens des Bebauungs­planes "Horresser Berg" vorgetragen wurden.