[Montabaur 5/42/78
Neuer Hochbehälter für die Stadtteile Eigendorf und Eschelbach
Wr
'-■5s
Nach Auftragsvergabe durch , die Verbandsgemeinde Mon- ■ tabaur wurde inzwischen mit 4 den Arbeiten für den Bau eines neuen Hochbehälters 1 für die Stadtteile Eigendorf und Eschelbach begonnen.
I Der Behälter wird einen Nutzinhalt von 500 cbm haben und die Versorgungsschwierigkeiten an den Wochenenden endgültig beseitigen.
***********
nfach-1
gestimuj
irungs-
aaur,
)ienst-
n der •Ver- schrift-| ahres le gelangen, | rmö- s
ler Ent] n bean-l
3 Jahrer| atz 1 Fällig-
ntag,
i, dami| ten
fahren] r, Spi« 1 ]
Öffentliche Bekanntmachung
IVEREINFACHTE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „BORNWIESE II" DER STADT MONTABAUR, STADTTEIL (ELGENDORF FÜR DAS GRUNDSTÜCK, FLUR 1, FLUR- IsTÜCK 114/1 GEMÄSS § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung ■gemäß § 12 BBauG.
lüer Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 7.9.1978 |die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Bornwiese II" |gemäß § 13 BBauG beschlossen.
]Die Änderung hat zum Inhalt:
|daß die überbaubare Fläche im Bereich des Flurstückes Nr.
I114/1 , Flur 1 in östlicher Richtung um 2,00 m erweitert wird.
[Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten [Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt. 3emäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs- Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, uelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Diensthunden eingesehen werden können.
[Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit [Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend «nacht worden ist.
)er Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, enn die in den §§ 39 j, 40 und 42-44 bezeichneten Vermö- ensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Ent- chädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
[Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren ach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Mangels, Bürgermeister
ÜB '
Alte-Herren TSV Eigendorf
Am Samstag, 21.10.1978, findet unser Alte-Herren-Spiel gegen die Alten Herren von Hadamar statt. Anstoß in Horressen:
16.00 Uhr.
Folgende Spieler ► werden benannt: Görg O., Haas R., Paulus R., Görg E., Schmidt H., Görg M., Badenheim W., Haas Reinh., Born L., Kloth H.W., Bauch R., Meuer, R., Kleine Hl., Baader A.
Alte Herren, Montabaur
Am kommenden Wochenende tragen die Alten Herren des TuS ihr Freundschaftsspiel gegen die Altherrenmannschaft von Eschelbach aus. Das Spiel findet in Eschelbach statt. Spielbeginn wird noch bekanntgegeben. Bitte unmittelbar nach Eschelbach fahren.
SG Horressen / Eigendorf
Am kommenden Sonntag um 15.00 Uhr spielt die 1.Mannschaft der SG Horressen / Eigendorf in Horressen gegen Sainbachtai. Bereits um 13.00 Uhr spielt die 2. Mannschaft in Holler.
JSG Horressen / Eigendorf / Eschelbach
Samstag, den 21.10.
14.00 Uhr E Jugend, Horressen E/E gegen Ransbach B in Ransbach,
15.00 Uhr D Jugend, Horressen E/E gegen Eisbachtal in Horressen.
Sonntag, den 22.10.
10.30 Uhr B Jugend, Horressen E/E gegen Heistenbach in Horressen,
11.00 Uhr A-Jugend, Horressen E/E gegen Verscheid in Verscheid.
*************

