Montabaur 4/42/78
gemeinsam mit der Rabanus Maurus-Akademie, der Kath.Akademie der Diözesen Fulda, Limburg und Mainz, einlädt.
Herr Prof.Dr. Ernst Lutze SJ, Würzburg, ein erfahrener Lehrer der Meditation, der lange Jahre an der Universität gelehrt hat, wird in diesem Wocheneridkurs Möglichkeiten aufzeigen, Meditation besser zu verstehen. Durch Vortrag und praktische Übungen sollen die Teilnehmer Wege zu einer persönlichen Art der Meditation kennenlernen.
Dieser Kurs findet statt im Ignatius-Lötschert-Haus, Horbach.
Die Kosten einschließlich Verpflegung und Übernachtung betragen 18,- DM.
Zeit: Beginn Samstag, 21.10.1978, 14.30 Uhr
Schluß Sonntag, 22.10.1978, mit dem Mittagessen.
Nähere Auskünfte und Anmeldung bis zum 18.10.78 beim Kath. Bezirksamt, Abt. Erwachsenenarbeit, 5430 Montabaur, Auf dem Kalk 11, Tel. 02602/2051.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz lädt ein
Am 21. Oktober veranstaltet der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. (B.U.N.D.) eine Wanderung durch den Wald zwischen Simmern und Neuhäusel. Treffpunkt 14.30 Uhr Parkplatz Schutzhütte Neuhäusel (Ortsende Neuhäusel, Richtung Simmern).
Das Waldgebiet zwischen den beiden Ortschaften zeichnet sich wegen seiner ökologisch vorteilhaften Laubbaumbestände durch eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt aus. Auf dem Programm steht ferner eine Besichtigung des Arboretums mit seiner seltenen und in der herbstlichen Jahreszeit besonders reizvollen Baum- und Buschbesiedlung sowie des Geländes der geplanten Trassenführung für die Umgehungsstraße von Neuhäusel.
Exkursion zur Seenplatte
Die Vogelschutzgruppe Montabaur will den Vogelzug beobachten und den herbstlichen Wald erleben bei einer Fahrt zur Westerwälder Seenplatte. Gerade an den Wasserflächen und Feuchtgebieten finden sich im Herbst oftmals viele Zugvögel ein.
Nach einer Wanderung durch den herrlichen Wald ist wieder Gelegenheit zu einer gemütlichen Kaffeepause in Steinen gegeben. Wir fahren am Sonntag, dem 22.10.1978, um 13.00 Uhr ab Autohaus Selker, Montabaur, Herzog-Adolf-Straße 4,
Anmeldung ist unbedingt notwendig bei Herrn Becker, Tel.
4653.
Wir würden uns freuen, wenn viele Vogel- und . Naturfreunde diese herrliche Fahrt mitmachen würden.
Rassegeflügelzuchtverein Horressen und Umgebung
Am 21. und 22.0ktober starten wir unsere 15. Vereins-Ausstel- lung, die diesmal im Saal Wilhelmi in Gackenbach stattfindet.
17 Aussteller werden hier mit fast 170 Rassetieren der Hühner, Zwerghühner, Tauben, Enten und Fasanen um die zahlreichen Preise konkurrieren und die Vereinssieger ermitteln.
Die Prämierung findet bereits am Freitung durch zwei erfahrene Preisrichter aus Limburg und Siegen statt.
Angeschlossen ist eine kleine Vogelabteilung, wo ausländische Sittiche und Papageien in 12 verschiedenen Arten gezeigt werden z.B. Alexandersittiche aus Indien, Goldstirnsittiche aus Südamerika, Fischers Unzertrennliche aus Afrika und Pracht- rosella-Sittiche aus Australien.
Die Ausstellung und unsere große Verlosung - haben geöffnet am Samstag von 13-18 Uhr und am Sonntag von 9-18 Uhr. Kommen Sie doch mal vorbei.
MONTABAUR
Aus den Gemeinden
Öffentliche Bekanntmachung
VEREINFACHTE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „HIMMELFELD I" DER STADT MONTABAUR FÜR DAS GRUNDSTÜCK FLUR 37, FLURSTÜCK 70/1 GEMÄSS §
13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 7.9. 1978 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Himmell feld I" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß in die festgesetzte Grünfläche - Parzelle Nr. 70 - eine Versorgungsfläche für die Kevag ausgewiesen wird.
Die Fläche ist bereits vermessen, und mit der Flurstücks- Nr. 70/1 versehen worden.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestim Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst stunden, eingesehen werden können.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schritt lieh unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42-44 bezeichneten Vermö gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahrei nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Mangels, Bürgermeister
TuS 1846/1912 e.V. Montabaur, Abt. Fußball
Im nächsten Heimspiel trifft die I. Mannschaft am Sonntag, 22.10.78 um 15.00 Uhr auf den SV Neuwied.
Gegen diesen Gegner muß unbedingt gewonnen werden, damil nicht schon jetzt der Abstand zu den anderen gefährdeten Mannschaften größer wird.
Die II. Mannschaft kann unbeschwert nach Stahlhofen fahren, denn sie ist klarer Favorit gegen die dortige II. Garnitur. Spie! beginn 13.00 Uhr.
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