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Montabaur 3 / 39/78

Chagall-Ausstellung

Die Deutsch-Französische Gesellschaft zeigt in Verbindung mit der Verbandsgemeindeverwaltung im großen Sitzungssaal des Rathauses und in der Schalterhalle der Volksbank Montabaur

Lithographien von Marc Chagall, Paris über das Thema:

Fabeln von La Fontaine"

anläßlich der Deutsch-Französischen Woche in Montabaur.

Die Ausstellung dauert vom 2. - 6. Oktober 1978

Öffnungszeiten (Rathaus)

Mo - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr zusätzlich

Di 16.00- 18.30 Uhr Mi/Do 14.00- 17.00 Uhr

Öffnungszeiten (Volksbank)

Mo -Fr. 8.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde GACKENBACH aus:

LOS I: Kanal und Baustraße im NeubaugebietIm Boden"

LOS II: Ausbau eines Wirtschaftsweges

Es fallen an:

LOSI: ca. 350 lfdm Betonrohre 0 300 und 400

ca. 2.500 qm Baustraße

LOS II: 400 qm bituminöse Befestigung

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­

den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr.9, ab 2.10.78 anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 25,-- DM für Los I

10,-- DM für Los II

ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr, 500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur beider Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

TERMIN für die Abgabe des Angebotes ist

Los I 17. Okt. 1978, 10.00 Uhr Los II 17. Okt. 1978,10.15 Uhr

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands- i üemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, ein­zureichen.

Montabaur, den 20. Sept. 1978

Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

Mangels, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachungen J

Lohnsteuerkarten 1979

1. Die Lohnsteuerkarten 1979 werden den Arbeitnehmern bis Ende Oktober 1978 übermittelt werden. Die Altersfreibeträgi und die steuerfreien Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene sind nach Möglichkeit bereits eingetragen

2. Jeder Arbeitnehmer muß die Eintragungen auf der Lohn­steuerkarte 1979 überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen lassen.

3. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 1979 zu Beginn des Kalenderjahres 1979 ihren Arbeitgebern auszuhändigen, und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte 1979 bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen.

4. Auf die möglichen steuerlichen Nachteile bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuer karte 1979 wird besonders aufmerksam gemacht.

5. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.

6. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeit­nehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuer­karte vorgelegt worden ist.

7. Anträge auf

a) Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre,

b) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonder­ausgaben sowie außergewöhnlicher Belastungen,

c) Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung,

usw.

sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt einzureichen.