Montabaur 3 / 39/78
Chagall-Ausstellung
Die Deutsch-Französische Gesellschaft zeigt in Verbindung mit der Verbandsgemeindeverwaltung im großen Sitzungssaal des Rathauses und in der Schalterhalle der Volksbank Montabaur
Lithographien von Marc Chagall, Paris über das Thema:
„Fabeln von La Fontaine"
anläßlich der Deutsch-Französischen Woche in Montabaur.
Die Ausstellung dauert vom 2. - 6. Oktober 1978
Öffnungszeiten (Rathaus)
Mo - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr zusätzlich
Di 16.00- 18.30 Uhr Mi/Do 14.00- 17.00 Uhr
Öffnungszeiten (Volksbank)
Mo -Fr. 8.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde GACKENBACH aus:
LOS I: Kanal und Baustraße im Neubaugebiet „Im Boden"
LOS II: Ausbau eines Wirtschaftsweges
Es fallen an:
LOSI: ca. 350 lfdm Betonrohre 0 300 und 400
ca. 2.500 qm Baustraße
LOS II: 400 qm bituminöse Befestigung
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer
den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr.9, ab 2.10.78 anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 25,-- DM für Los I
10,-- DM für Los II
ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr, 500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur beider Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
TERMIN für die Abgabe des Angebotes ist
Los I 17. Okt. 1978, 10.00 Uhr Los II 17. Okt. 1978,10.15 Uhr
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands- i üemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, einzureichen.
Montabaur, den 20. Sept. 1978
Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur
Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachungen J
Lohnsteuerkarten 1979
1. Die Lohnsteuerkarten 1979 werden den Arbeitnehmern bis Ende Oktober 1978 übermittelt werden. Die Altersfreibeträgi und die steuerfreien Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene sind nach Möglichkeit bereits eingetragen
2. Jeder Arbeitnehmer muß die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 1979 überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen lassen.
3. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 1979 zu Beginn des Kalenderjahres 1979 ihren Arbeitgebern auszuhändigen, und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte 1979 bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen.
4. Auf die möglichen steuerlichen Nachteile bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuer karte 1979 wird besonders aufmerksam gemacht.
5. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.
6. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeitnehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuerkarte vorgelegt worden ist.
7. Anträge auf
a) Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre,
b) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonderausgaben sowie außergewöhnlicher Belastungen,
c) Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung,
usw.
sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt einzureichen.

