Idontabaur 5/37/78
I koniunkturunabhängig ist und damit eine stetige Aufgaben- er fjj|)ung der Gemeinde ermöglicht, was insbesondere von der konjunkturanfälligen Gewerbesteuer nach dem Ertrag nicht gesagt werden kann;
fjnanzwirtschaftlich durch die Gemeinde klar vorausschaubar ist,
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Ist die Summe der Bruttoarbeitslöhne, die an die Arbeitnehmer Rinder Gemeinde liegenden Betriebes gezahlt wurde.
[j, besteuerungsverfahren
s Lohnsummensteuerverfahren unterscheidet sich von dem (Verfahren zur Festsetzung und Erhebung der „allgemeinen" Gewerbesteuer dadurch, daß hauptsächlich die Gemeinden inständig sind und die Finanzämter nur in Ausnahmefällen eingeschaltet werden.
Die Berechnung der Lohnsummensteuer ist grundsätzlich Sache jes Unternehmers. Er hat vierteljährlich oder jährlich - je nach Höhe der Lohnsumme - der Gemeinde eine Erklärung auf einem imtlich vorgeschriebenen Vordruck abzugeben, in welcher er sich die Steuer selbst berechnet.
3.1 Berechnung:
Beider Berechnung ist von einem Steuermeßbetrag auszugehen. Dieser wird durch Anwendung der Steuermeßzahl von 2 vom Tausend ( 2 v.T.) auf die Lohnsumme nach Abzug eines Freibetrages von monatlich 5.000,- DM ermittelt. Auf den Steuermeßbetrag ist dann der von der Gemeinde beschlossene Hebesatz anzuwenden.
Beispiel
I Lohnsumme eines Vierteljahres 23.560,- DM
./, Freibetrag (3 Monate ä 5.000 DM) 15.000,- DM
verbleibende Lohnsumme 8.560,- DM
Steuermeßbetrag:
2v.T. von 8.560,- DM 17,12 DM
Lohnsummensteuer bei einem
Hebesatz von 500 v.H. 85,60 DM
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|4. Welche finanziellen Auswirkungen hätte der Wegfall der Lohnsummensteuer für unseren Verbandsbereich ?
Wie bereits ausgeführt, sind die Gemeinden berechtigt,nicht verpflichtet, Lohnsummensteuer zu erheben.
Die Erhebung bedarf der Zustimmung der Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde.
Von der Erhebung haben in unserem Verbandsgebiet Gebrauch gemacht:
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Aufkommen an Lohnsummenst. in 1977
das sind in % d.Gesamt-Steu- eraufkommens 1977
loben 1
(dieStadt Montabaur
414.370,-
DM
8%
der GeJ
(die Ortsgemeinden
I Girod
8.700,-
DM
7%
inemfl
1 Heiligenroth
118.510,-
DM
14%
1 Nentershausen
52.320,-
DM
12%
chtigefl
I Ruppach-Goldhausen
71.830,-
DM
23%
haben, beträgt dieser Steuersatz bei den lohnsummensteuererhebenden Gemeinden lediglich 300 v.H., wodurch ein Ausgleich in der Steuerbelastung sichergestellt wird.
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 16./17.9.1978 Montabaur:
Dr. Jakob Schmidt, Montabaur, Herzog-Adolf-Str.
Tel. 02602/3855
Augst:
Dr. Andernach, Hillscheid, Tel. 02624/8288
Stahlhofen - Welschneudorf:
Dr. Wächter, Welschneudorf Tel. 02608/331
Wallmerod - Meudt - Nentershausen - Hundsangen
Dr. Erbslöh, Nentershausen Tel. 06485/209
Zahnärztlicher Sonntagsdienst - nur nach vorheriger Anmeldung -
SAMSTAG/SONNTAG, 16./17.9.1978 ZA. Krüger, Mühlstück 3, Rennerod- Emmerichenhain, Tel. 02664/426
ZA. Nederkorn, Karlstr. 3, Selters, Tel. 02626/410 ZA. Rosenbauer, Bergstr. 4,
Nentershausen, Tel. 06485/352
Apothekendienst
von Samstag, dem 16.9. bis Samstag, dem 23.9.1978 Rathaus-Apotheke Montabaur, Großer Markt,
Tel. 02602/5061
Notrufe
Polizei 110
Feuerwehr Montabaur 5011
Feuerwehr Augst (Neuhäusel, Eitelborn, Kadenbach, Simmern)
Außer in Simmern ist der Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auszulösen.
In Simmern ist die Sirene an der Grundschule zu betätigen.
Feuerwehr Nentershausen und
Schutzpolizeiinspektion Montabaur Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport
06485/261
849
02602/5011-13
3777
Krankenwagen
DRK Rettungswache Montabaur DRK Rettungswache Herschbach DRK Rettungswache Höhr-Grenzh.
02602/3777 02626- 5166 02624-7010
Sozialstation Montabaur
Rufbereitschaft auch gültig für die Ortsgemeinde Simmern
Schw. Marigreta, Steinefrenz, 06435/8263
Herr Riedel, Oberelbert, 02608/641
Rufbereitschaft des Verbandsgemeindewerkes Montabaur nach Dienstschluß
Für den Zeitraum vom 15.9. bis 22.9. ist über die Tel. Nr. 02602/17361 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter des Verbandsgemeindewerkes (Wasserwerk) zu erreichen.
Während die übrigen Ortsgemeinden den Steuersatz bei der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital auf 320 v.H. festgesetzt

