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Idontabaur 5/37/78

I koniunkturunabhängig ist und damit eine stetige Aufgaben- er fjj|)ung der Gemeinde ermöglicht, was insbesondere von der konjunkturanfälligen Gewerbesteuer nach dem Ertrag nicht gesagt werden kann;

fjnanzwirtschaftlich durch die Gemeinde klar vorausschau­bar ist,

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Ist die Summe der Bruttoarbeitslöhne, die an die Arbeitnehmer Rinder Gemeinde liegenden Betriebes gezahlt wurde.

[j, besteuerungsverfahren

s Lohnsummensteuerverfahren unterscheidet sich von dem (Verfahren zur Festsetzung und Erhebung derallgemeinen" Gewerbesteuer dadurch, daß hauptsächlich die Gemeinden inständig sind und die Finanzämter nur in Ausnahmefällen eingeschaltet werden.

Die Berechnung der Lohnsummensteuer ist grundsätzlich Sache jes Unternehmers. Er hat vierteljährlich oder jährlich - je nach Höhe der Lohnsumme - der Gemeinde eine Erklärung auf einem imtlich vorgeschriebenen Vordruck abzugeben, in welcher er sich die Steuer selbst berechnet.

3.1 Berechnung:

Beider Berechnung ist von einem Steuermeßbetrag auszugehen. Dieser wird durch Anwendung der Steuermeßzahl von 2 vom Tausend ( 2 v.T.) auf die Lohnsumme nach Abzug eines Freibe­trages von monatlich 5.000,- DM ermittelt. Auf den Steuermeßbe­trag ist dann der von der Gemeinde beschlossene Hebesatz anzuwenden.

Beispiel

I Lohnsumme eines Vierteljahres 23.560,- DM

./, Freibetrag (3 Monate ä 5.000 DM) 15.000,- DM

verbleibende Lohnsumme 8.560,- DM

Steuermeßbetrag:

2v.T. von 8.560,- DM 17,12 DM

Lohnsummensteuer bei einem

Hebesatz von 500 v.H. 85,60 DM

Blickpu Wesen

|4. Welche finanziellen Auswirkungen hätte der Wegfall der Lohnsummensteuer für unseren Verbandsbereich ?

Wie bereits ausgeführt, sind die Gemeinden berechtigt,nicht verpflichtet, Lohnsummensteuer zu erheben.

Die Erhebung bedarf der Zustimmung der Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde.

Von der Erhebung haben in unserem Verbandsgebiet Ge­brauch gemacht:

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Aufkommen an Lohnsummenst. in 1977

das sind in % d.Gesamt-Steu- eraufkommens 1977

loben 1

(dieStadt Montabaur

414.370,-

DM

8%

der GeJ

(die Ortsgemeinden

I Girod

8.700,-

DM

7%

inemfl

1 Heiligenroth

118.510,-

DM

14%

1 Nentershausen

52.320,-

DM

12%

chtigefl

I Ruppach-Goldhausen

71.830,-

DM

23%

haben, beträgt dieser Steuersatz bei den lohnsummensteuer­erhebenden Gemeinden lediglich 300 v.H., wodurch ein Aus­gleich in der Steuerbelastung sichergestellt wird.

Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 16./17.9.1978 Montabaur:

Dr. Jakob Schmidt, Montabaur, Herzog-Adolf-Str.

Tel. 02602/3855

Augst:

Dr. Andernach, Hillscheid, Tel. 02624/8288

Stahlhofen - Welschneudorf:

Dr. Wächter, Welschneudorf Tel. 02608/331

Wallmerod - Meudt - Nentershausen - Hundsangen

Dr. Erbslöh, Nentershausen Tel. 06485/209

Zahnärztlicher Sonntagsdienst - nur nach vorheriger Anmeldung -

SAMSTAG/SONNTAG, 16./17.9.1978 ZA. Krüger, Mühlstück 3, Rennerod- Emmerichenhain, Tel. 02664/426

ZA. Nederkorn, Karlstr. 3, Selters, Tel. 02626/410 ZA. Rosenbauer, Bergstr. 4,

Nentershausen, Tel. 06485/352

Apothekendienst

von Samstag, dem 16.9. bis Samstag, dem 23.9.1978 Rathaus-Apotheke Montabaur, Großer Markt,

Tel. 02602/5061

Notrufe

Polizei 110

Feuerwehr Montabaur 5011

Feuerwehr Augst (Neuhäusel, Eitel­born, Kadenbach, Simmern)

Außer in Simmern ist der Feuermelder am jeweiligen Feuer­wehrhaus auszulösen.

In Simmern ist die Sirene an der Grundschule zu betätigen.

Feuerwehr Nentershausen und

Schutzpolizeiinspektion Montabaur Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport

06485/261

849

02602/5011-13

3777

Krankenwagen

DRK Rettungswache Montabaur DRK Rettungswache Herschbach DRK Rettungswache Höhr-Grenzh.

02602/3777 02626- 5166 02624-7010

Sozialstation Montabaur

Rufbereitschaft auch gültig für die Ortsgemeinde Simmern

Schw. Marigreta, Steinefrenz, 06435/8263

Herr Riedel, Oberelbert, 02608/641

Rufbereitschaft des Verbandsgemeindewerkes Montabaur nach Dienstschluß

Für den Zeitraum vom 15.9. bis 22.9. ist über die Tel. Nr. 02602/17361 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter des Verbands­gemeindewerkes (Wasserwerk) zu erreichen.

Während die übrigen Ortsgemeinden den Steuersatz bei der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital auf 320 v.H. festgesetzt