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Montabaur 16 / 36/78

ausgeschlossen. Nachteilige Wirkungen, die während des Verfah­rens nicht vorausgesehen werden konnten, können noch nachträg­lich im Rahmen der Vorschrift des § 10 Abs. 2 WHG vom Be­troffenen geltend gemacht werden.

Vertragliche Ansprüche werden durch die beantragte Entschei­dung nicht ausgeschlossen.

Termin gemäß § 112 LWG zur mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten über die erhobenen Einwendungen wird erfor­derlichenfalls gesondert festgesetzt.

6. Die Planunterlagen liegen aus vom 18.9.78 bis 18.10.78 ein­schließlich bei der Verbandsgemeinde Montabaur.

7. Einwendungen müssen eingehen bei der Verbandsgemeinde Montabaur spätestens am 2.11.1978.

Siegel I.A. Leipner

Beglaubigt:

Machhausen, Reg.Amtmann

Vergabe von Arbeiten am Friedhof

In seiner Sitzung am 1.9.1978 vergab der Ortsgemeinderat folgende Arbeiten:

1. Anlegung einer Treppe zum Friedhof zum Preis von 3.395,70 DM,

2. Einbau einer Kühlanlage (Klimaanlage) in der Friedhofshalle zum Preis von 2.164,60 DM. Gleichzeitig wurden auch die notwendigen Isolier- und Putzarbeiten in Auftrag gegeben. Dazu stellt die Ortsgemeinde das Material.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Die Ratsmitglieder genehmigten über- und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 1978 für

1. die Anschaffung von 7 Ruhebänken und 2 Papierkörben für den Dorfplatz in Höhe von 3.700,- DM. Die Deckung erfolgt durch eine Spende

2. die Renovierung des Gemeindehauses in Höhe von 20.000,- DM. An diesen Kosten beteiligt sich die Verbands­gemeinde

3. die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für die Instal­lierung einer Flutlichtanlage und weiterer Ausbaumaßnah­men am Sportplatz in Höhe von 3.000,- DM

Investitionsprogramm bis 1932

Das Investitionsprogramm wurde um folgende Vorhaben erweitert:

Erschließung eines neuen Baugebietes Bau einer Mehrzweckhalle

Flächennutzungsplan

Dem Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde wurde zugestimmt.

Hunde haben auf dem Friedhof nichts zu suchen

Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, daß es nach § 5 Abs. 3 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Nieder­erbach vom 26.8.1974 verboten ist, Tiere auf den Friedhof mitzunehmen. Von diesem Verbot sind lediglich Blindenhunde ausgenommen. Es spielt keine Rolle, ob Hunde angeleint sind oder nicht. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ord­nungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000,- DM geahndet werden kann. Zey, Oftsbürgermeister

Sportverein 1920 hiiedererbach e.V.

I. Mannschaft

Unsere I. Mannschaft verlor am vergangenen Sonntag in Nauort

3 : 1 und spielt am kommenden Sonntag in dem 1 Sa i spiel gegen Neuwied. n " e ®

ALTE HERREN

Nach dem 0 : 3 gegen Niederzeuzheim spielt unsere Alt-H 1 Mannschaft am Samstag, dem 9.9.78 in Ahlbach. Spielbert 17 Uhr. Abfahrt ab Minna 16.30 Uhr. Ini

Die Alte-Herren-Spieler werden gebeten, an dem Traininq dienstags 19 Uhr teilzunehmen.

ChorgemeinschaftCacilia - St. Katharina" PJiedererbach

SonntagEwig Gebet"

Die kath. Kirchengemeinde St. Katharina Niedererbach bf am kommenden Sonntag, dem 10.9.1978 ihren Tag des Ewigen Gebetes. In der feierlichen Schlußandacht um 180ol Uhr singt die ChorgemeinschaftCäcilia - St. Katharina" Lobt den Herrn der Welt, von Willy Trapp, Alta Trinita, einI Incerdos aus dem 15. Jahrhundert, sowie das Tantum ergoJ von W.A. Mozart. Die Leitung und an der Orgel hat Chordirl tor Werner Dernbach aus Elz.

Am Freitag, dem 8. Sept. 78 findet um 20.30 Uhr eine kurze! Probe der Chorgemeinschaft in der Pfarrkirche in Niedererbai statt.

Um vollzähliges und pünktliches Erscheinen wird dringend gebeten.

GELBACHHÖHEN

DAUBACH:

DRK-Blasorchester im Fernsehen

Zum Abschluß der Jubiläumsfeierlichkeiten zu seinem 20jähJ gen Bestehen und als Höhepunkt der bisherigen Vereinsge­schichte wird das DRK-Blasorchester Daubach (Leitung:Wa| ter Frink, Niederelbert live im Fernsehen zu sehen sein. Das 40-köpfinge Orchester, Durchschnittsalter 21 Jahre, r an der SendungGlaskasten" des SWF-Regionalprogramms I (1. Programm) teil, die am Samstag, 9. September von I8.30J Uhr bis 19.00 Uhr direkt aus Mainz ausgestrahlt wird.

HOLLER:

Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage im II. BauabsehiJ der Rheinstraße

Der Ortsgemeinderat Holler beschloß in seiner Sitzung am21 August 1978 die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlagi in der Rheinstraße (II.Bauabschnitt) um 9 StahIrohrpeitsche^ masten (7,5 m Lichtpunkthöhe) zum Preis von 18.816,- DM. incl. Mehrwertsteuer. Der Auftrag wurdeandi Kevag erteilt. Die Finanzierung des Betrages erfolgt im Nacl| tragshaushaltsplan 1978.

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Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

Es wurde eine überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahfl 1978 für den Ausbau einer weiteren Nebenstraße imZiigei)| Ausbaues der Johannes-Henkel-Straße in Höhe von 10.0 genehmigt. Die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus» allgemeinen Rücklage.

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rhebung von Beiträgen für den Ausbau der Johannes Henlfl traße (Kostenspaltung) J

Inter Hinweis auf die Bestimmungen des Kommunalabg® , i esetzes und der Ausbau beitragssatzung der Ortsgemeinde fl :r beschloß der Ortsgemeinderat, den Aufwand für den Ausl er Teil-Einrichtungen (Fahrbahn, Bürgersteig . Straßenentf

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