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1978

Ausgabe für | Erschließung Ursprünglich oschnittes

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ttbewerbUnser Dorf soll schöner werden" gezahlt wird.

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Maßnahmen

zur Dorfverschönerung verwendet werden soll.

handelt sich dabei um einen Betrag von 1.000,- DM.

rfiennutzungsplan der Verbandsgemeinde

Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf des Flächennutzungs- nes der Verbandsgemeinde Montabaur in der vorgelegten

m zu.

ftragsvergabe zur Friedhofsgestaltung

iierhin beschloß der Ortsgemeinderat die Vergabe der Arbei- ZU r Gestaltung der Friedhofsanlage.

rioren Gefunden

der Ortsgemeindeverwaltung wurde eine Damenarmbanduhr einem Silberkettchen als Fundsache abgegeben. Dieselben bei entsprechendem Eigentumsnachweis abgeholt werden.

Metternich, Ortsbürgermeister

ILBERSCHEID: entliehe Bekanntmachung

nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid findet

Mittwoch, 13. September 1978, 20.00 Uhr der Schule statt.

Igesordnung FENTUCHE SITZUNG:

Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanent- wrfOrtslage"

i) vorgebrachte Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange b) Offenlage

Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von Bei­lagen für den Ausbau der Waldstraße - Kostenspaltung -

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Haus- laltsstelle 561.940

Itatsächliche Kosten für die Außenputzarbeiten am Sportler- leim)

Investitionsprogramm 1973 - 1982 im Rahmen der vorberei- :enden Arbeiten für den Haushaltsplan 1979

Verschiedenes

31 Heilberscheid, 4.8.78 Bendel, Ortsbürgermeister

I

EDERERBACH: entliehe Bekanntmachung

NLADUNG

nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach findet Freitag, 15. September 1978, 20.00 Uhr,

Sitzungssaal der Gemeinde statt.

GESORDNUNG ffentliche Sitzung

Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung fiber die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstel­lung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)

eratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Satzung ber die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Er- hließungsaniagen (Ausbaubeiträge)

^Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haus- laltsjahr 1978

cratung und Beschlußfassung über die Anbindung der Ober- r bacher Straße an die Kreisstraße in Richtung Dreikirchen ergäbe von Aufträgen zur Innenausstattung der Leichenhalle Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von heuen Verkehrsschildern

e der Orts- <reisebene

7. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von StraßenbauarbeitenAm Löhn" (Verbindungsstück zur Bahnhofstraße)

8. Beratung und Beschlußfassung über die Bezuschussung des Zeltlagers der Jugend-Rot-Kreuz-Gruppe Niedererbach

9. Information über den Anschluß der Wasserversorgung Nieder­erbach an das Verbundnetz der Verbandsgemeinde

10. Verschiedenes

11. Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Teil­erlaß von Erschließungsbeiträgen

2. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegen­heiten

3. Verschiedenes

5431 Niedererbach, 7.9.78 Zey, Ortsbürgermeister

Bezirksregierung Koblenz

55-873- 13- 16/78

BEKANNTMACHUNG

1. Herr Fridolin Schardt, Josef-Ludwig-Str. 3, 6250 Limburg, beantragt gemäß § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasser­haushalts - WHG - in der Fassung vom 16.10.1976 (BGBl.

I S. 3017), geändert durch Artikel 69 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) vom 14.12.1976 (BGBl. I S. 3341), sowie §§ 74, 100 Abs. 2 und 109 ff. des Landeswas­sergesetzes - LWG- vom 1.8.1960 (GVBI. S. I53, 267) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Dritten Landesgesetzes zur Ände­rung des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 5.7.1977 (GVBI. S. 197) BS 237 - 1, nach Maßgabe der dem Antrag zugrunde liegenden Planunterlagen

1.1. bei der Bezirksregierung Koblenz als oberer Wasserbehörde die Planfeststellung zur Durchführung der Arbeiten für die Errichtung einer Fischteichanlage auf den Grund­stücken, Gemarkung NIEDERERBACH, Flur 13, Flur­stück Nr. 6

2. Die beantragte Entscheidung gewährt nicht das Recht, Gegenstände, die einem anderen gehören, oder Grund­stücke und Anlagen, die im Besitz eines anderen stehen, in Gebrauch zu nehmen.

3. Auf Grund des §111 LWG wird darauf hingewiesen, daß die Zeichnungen,Pläne und Erläuterungen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens im einzelnen ergeben, in der unter 6. angegebenen Zeit bei den dort aufgeführten Behörden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auslie­gen.

4. Einwendungen gegen das Unternehmen und Ansprüche wegen nachteiliger Wirkungen sind bei den unter 7.erwähn­ten Behörden schriftlich in drei Ausfertigungen einzurei­chen oder zur Niederschrift zu erklären, und zwar späte­stens innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Aus­legungsfrist für die Pl3nunterlagen. Hierbei ist das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden maßgebend.

5. Wer innerhalb der angegebenen Frist keine Einwendungen gegen das Unternehmen erhebt, verliert sein Recht auf Erhebung von Einwendungen.

Wer wegen nachteiliger Wirkungen des zugestandenen Unterneh­mens keine Ansprüche geltend macht, kann gegen den Inhaber der beantragten Entscheidung Ansprüche, die auf Beseitigung der Störung, auf die Unterlassung des Unternehmens, auf die Herstellung von Schutzeinrichtungen oder auf Schadenersatz ge­richtet sind, nicht mehr erheben. Schadenersatzansprüche we­gen nachteiliger Wirkungen, die darauf beruhen, daß der Inhaber der beantragten Entscheidung angeordnete Auflagen nicht erfüllt oder Bedingungen nicht eingehalten hat, sind hierdurch nicht