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Montabaur

13/33/78

ISONNTAG, 20.8.1978

1,30 Uhr Großer Kirmesumzug

1 mit Verlosung. Es spielt der Musikverein Wirges e.V. |200Ü Uhr Tanz in der GaststätteZum Eisbachtal"

LoNTAG, 21.8.1978

I(jo uhr Traditioneller Frühschoppen

l 20 00 Uhr Tanz in der GaststätteZum Eisbachtal"

Anallen Tagen spielt die MusikkapelleBlue Stars"

Esladen ein: Kirmesgesellschaft sowie Wirt und Schausteller

NENTERSHAUSEN:

Lgiassaminlung des Jugendrotkreuzes

Lir möchten schon jetzt wieder darauf hinweisen, daß unsere lAltglassammelstelle im Rctkreuz-Depot in der Hochstraße am ISamstag, dem 9. September, von 10 bis 12 Uhr wieder geöffnet

Ißitte, sammeln Sie bis zu diesem Termin alle Arten von Glas, lundbringen Sie es zu uns. Außerordentlich dankbar wären wir, wenn Sie alle Metallteile (Stopfen, Ringe um die Flaschen­hälse usw.) vom Glas entfernen würden.

Dadurch, daß Sie uns Ihr Glas bringen, entlasten Sie Ihre Müll- Itonne, leisten einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Roh- Istoff-Ersparnis, und Sie unterstützen das Jugendrotkreuz.

Allen, die uns schon Glas gebracht haben, sagen wir unseren Iherzlichen Dank.

INIEDERERBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren |Eiz - Malmeneich

Ilm Flurbereinigungsverfahren von Elz-Malmeneich werden die hmpfänger der neuen Grundstücke für das gesamte Verfahrens- Igebiet gem. § 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), in der Ifassungvom 16.3.1976 - BGBl. I S. 547 und Hess. Ausführungs- Igesetz vom 1.4.1977 GVBI. I S. 151 - vorläufig in den Besitz der neuen Grundstücke eingewiesen. Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung enden mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes.

Dietatsächliche Überleitung in den neuen Zustand, namentlich Art und Zeitpunkt des Übergangs des Besitzes, der Verwaltung undder Nutzung der neuen Grundstücke, gem. § 62 FlurbG wird durch Überleitungsbestimmungen geregelt. Diese Überleitungs- lbestimmungen sind gemeinsam mit dem Vorstand der Teilneh- Imergemeinschaft aufgestellt worden. Eine Ausfertigung der Über­lleitungsbestimmungen liegt vom 17. 8.1978 bis 4.9.1978 jeweils Ivon montags bis freitags in der Zeit von 8.00 - 12.00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 15.00 - 18.00 Uhr in Elz, Rathaus, Zimmer 1, zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnis- |segem. §§ 69 und 70 FlurbG sind nach § 71 FlurbG bis spätestens drei Monate nach Erlaß dieser vorläufigen Besitz­einweisung beim Amt für Landwirtschaft und Landentwicklung Limburg, Am Renngraben 7, 6250 Limburg/Lahn 1, zu stellen.

Hiermit wird gemäß § 80 , Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichts- lordnung (VwGO) vom 21.6.1960 - BGBl. I S. 17) die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Besitzeinweisung angeordnet.

BEGRÜNDUNG

Die Grenzen der neuen Grundstücke sind in die Örtlichkeit übertragen worden und ordnungsgemäß vermarkt. Endgültige Nachweise für Fläche und Weft der neuen Grundstücke liegen iMas Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteilig­ten Eingebrachten steht fest Die neue Feldeinteilung wurde Pen Beteiligten bekanntgegeben und auf Wunsch an Ort und Stelle erläutert.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung erfolgt im überwiegenden Interesse der Be­teiligten, um die Empfänger der neuen Grundstücke in'den Genuß der durch die Flurbereinigung bewirkten Vorteile kom­men zu lassen. Durch diese Anordnung wird für die Beteiligten wertvolle Zeit gewonnen. Ihnen wird die bestehende Ungewiß­heit über den Eintritt des neuen Zustandes genommen und gleichzeitig die Möglichkeit gegeben, Maßnahmen zur Behebung der entstehenden Übergangsschwierigkeiten ohne längere Warte­zeit in Angriff zu nehmen.

Die frühzeitige Besitzerlangung an den neuen Grundstücken ist nämlich um so wertvoller, als die Vorteile eines Flurberaini- gungsverfahrens aus der Zusammenlegung erst allmählich ein- treten und sich wegen evtl, betrieblicher Anpassungserforder­nisse nicht sofort auswirken können.

Darüber hinaus ist aber die Anordnung der sofortigen Vollziehung auch im öffentlichen Interesse geboten. Das öffentliche Inter­esse begründet sich u.a. auf die Tatsache, daß die Flurbereinigung eine von Bund und von den Ländern geförderte Maßnahme zur Verbesserung der Ertragsbedingungen in der Landwirtschaft ist.

Die vorläufige Besitzeinweisung betrifft nur den Besitz, die Ver­waltung und die Nutzung der neuen Grundstücke. Die Eigen­tumsverhältnisse werden hierdurch nicht berührt. Die Teilneh­mer erhalten zur gegebenen Zeit die Möglichkeit, Widersprüche gegen die Abfindung im Anhörungstermin nach § 59 FlurbG oder der angegebenen Rechtsmittelfrist vorzubringen. Zu die­sem Termin wird rechtzeitig geladen.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Gegen die vorläufige Besitzeinweisung und die Überleitungsbe­stimmungen kann binnen zwei Wochen Widerspruch beim Hes­sischen Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Landent­wicklung , Abteilung Landentwicklung, Parkstr. 44, 6200 Wies­baden, erhoben werden.

Die Einlegung des Widerspruchs ist innerhalb vorgenannter Frist auch beim Amt für Landwirtschaft und Landentwicklung in Limburg/Lahn 1, Am Renngraben 7, zulässig.

Der Lauf der Frist beginnt am 1. Tag der öffentlichen Bekannt­machung. Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift beim Hess. Landesamt für Ernährung, Landwirt­schaft und Landantwicklung, Abt. Landentwicklung , Parkstr.44, 6200 Wiesbaden oder Amt für Landwirtschaft und Landentwick­lung, Am Renngraben 7, 6250 Limburg/Lahn 1, zu erklären.

Amt für Landwirtschaft und Landentwicklung Limburg

Siegel Der Amtsleiter:

I.V. Röming

Altglassammlung des Jugendrotkreuzes

Wir möchten schon jetzt wieder darauf hinweisen, daß unsere Altglassammelstelle bei Reimann in der Bornstraße am Sams­tag, dem 9. September von 10 bis 12 Uhr wieder geöffnet ist. Bitte sammeln Sie bis zu diesem Termin alle Arten von Glas, und bringen Sie es zu uns. Außerordentlich dankbar wären wir, wenn Sie alle Metallteile (Stopfen, Ringe um die Flaschen­hälse usw.) vom Glas entfernen würden.

Denken Sie daran: Bei uns werden Sie Ihr Glas kostenlos los,

Sie entlasten damit Ihre Mülltonne. Außerdem leisten Sie einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Rohstoff-Ersparnis und unterstützen das Jugendrotkreuz.

Allen, die uns schon Glas gebracht haben, sagen wir unseren herzlichen Dank.

Sportverein 1920 e.V. Niedererbach e.V.

I. Mannschaft

Unsere I. Mannschaft spielte am vergangenen Sonntag gegen