Montabaur 12/33/78
16.00 Uhr Königsschießen für alle weiteren Mitglieder 20.00 Uhr Unterhaltung für jedermann im Festzelt
Sonntag, 20.8.1978
10.00 Uhr Frühschoppen
10.00 -16.00 Uhr Sportschießen für jedermann
14.00 Uhr Verlosung
Die Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen.
GROSSHOL BACH:
Beilagenhinweis
Der heutigen Ausgabe liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Großholbach
a) die Satzung der Ortsgemeinde Großholbach üler die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge}
b) die Satzung der Ortsgemeinde Großholbach
über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 3. Aug. 1978 bei.
Wir bitten um Beachtung !
CDU-Ortsverband Montabaur-Ost
Die nächste Vorstandssitzung des CDU-Ortsverbandes Montabaur/Ost findet am Donnerstag, 24. August 1978, um 17.30 Uhr in Girod, Gasthaus „Freimühle" statt.
GÖRGESHAUSEN:
Bekanntmachung der Haushaltssatzuno der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Jahr 1978 vom 12.8.1978
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 31.7.1978 hiermit beschlossen wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1978 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 84.000,- DM festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betrieb (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.
363.000,- DM 363.000,- DM
383.000,- DM 383.000,- DM
b) nach der Lohnsumme
c) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende 6,~ DM
bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,- DM
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 36,- DM
für den zweiten Hund 54,- DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Haushaltsjahr 1978 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 84.000,- DM. 5430 Montabaur, den 31.7.1978
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1a Az. 029/901-10
I.A. gez. Meckel (L.S.)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.8.1978 bis 31.8.1978 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Görgeshausen, den 12.8.1978
(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung
Görgeshausen Herz, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 11. August 1978
Der Ortsgemeinderat Görgeshausen hat aufgrund der §§ 24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) in der z.Zt. geltenden Fassung die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 27. Juli 1978 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 9.7.1975, geändert durch Satzung vom 2.6.1976, wird wie folgt geändert:
1. § 19 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Alle Grabstätten sind zu pflegen und grundsätzlich zu bepflanzen. Eine vollständige Abdeckung der Grabstätten mit Platten aus Naturstein oder ähnlichen Werkstoffen ist möglich.
2. § 19 Abs. 4 Buchstabe b) wird ersatzlos gestrichen.
3. Buchstabe c) des § 19 Abs. 4 wird Buchstabe b)
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
543I Görgeshausen, 11. August 1978
Siegel I.V. gez. Henrich, I.Ortsbeigeordn.
HEILBERSCHEID:
Kirmes in Heilberscheid vom 19.8. bis 21.8.1978
SAMSTAG, 19.8.1978
13.00 Uhr Stellen des Kirmesbaumes
20.00 Uhr Tanz in der Gaststätte „Zum Eisbachtal"

