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Montabaur 12/33/78

16.00 Uhr Königsschießen für alle weiteren Mitglieder 20.00 Uhr Unterhaltung für jedermann im Festzelt

Sonntag, 20.8.1978

10.00 Uhr Frühschoppen

10.00 -16.00 Uhr Sportschießen für jedermann

14.00 Uhr Verlosung

Die Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen.

GROSSHOL BACH:

Beilagenhinweis

Der heutigen Ausgabe liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Großholbach

a) die Satzung der Ortsgemeinde Großholbach üler die Erhe­bung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Er­schließungsanlagen (Erschließungsbeiträge}

b) die Satzung der Ortsgemeinde Großholbach

über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Er­schließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 3. Aug. 1978 bei.

Wir bitten um Beachtung !

CDU-Ortsverband Montabaur-Ost

Die nächste Vorstandssitzung des CDU-Ortsverbandes Monta­baur/Ost findet am Donnerstag, 24. August 1978, um 17.30 Uhr in Girod, GasthausFreimühle" statt.

GÖRGESHAUSEN:

Bekanntmachung der Haushaltssatzuno der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Jahr 1978 vom 12.8.1978

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 31.7.1978 hiermit beschlossen wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1978 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 84.000,- DM festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betrieb (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 320 v.H.

363.000,- DM 363.000,- DM

383.000,- DM 383.000,- DM

b) nach der Lohnsumme

c) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende 6,~ DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,- DM

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Haushaltsjahr 1978 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 84.000,- DM. 5430 Montabaur, den 31.7.1978

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1a Az. 029/901-10

I.A. gez. Meckel (L.S.)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.8.1978 bis 31.8.1978 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Görgeshausen, den 12.8.1978

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung

Görgeshausen Herz, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 11. August 1978

Der Ortsgemeinderat Görgeshausen hat aufgrund der §§ 24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) in der z.Zt. geltenden Fassung die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der auf­sichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 27. Juli 1978 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen über das Fried­hofs- und Bestattungswesen vom 9.7.1975, geändert durch Sat­zung vom 2.6.1976, wird wie folgt geändert:

1. § 19 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Alle Grabstätten sind zu pflegen und grundsätzlich zu bepflan­zen. Eine vollständige Abdeckung der Grabstätten mit Platten aus Naturstein oder ähnlichen Werkstoffen ist möglich.

2. § 19 Abs. 4 Buchstabe b) wird ersatzlos gestrichen.

3. Buchstabe c) des § 19 Abs. 4 wird Buchstabe b)

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

543I Görgeshausen, 11. August 1978

Siegel I.V. gez. Henrich, I.Ortsbeigeordn.

HEILBERSCHEID:

Kirmes in Heilberscheid vom 19.8. bis 21.8.1978

SAMSTAG, 19.8.1978

13.00 Uhr Stellen des Kirmesbaumes

20.00 Uhr Tanz in der GaststätteZum Eisbachtal"