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r ae diesbezüglich eine Änderung herbeizufuhren.
Shon jetzt hat ein Kraftfahrer oder der Insasse eines Kraft- Th zeuges mit Nachteilen in der Hinsicht zu rechnen, daß feinem Verkehrsunfall sein zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch gemindert wird.
_ r iß. Deutsche Verkehrsgerichtstag stellte in einer Entschließung im Januar 1978 fest: „Das schuldhafte Nichtanlegen eines vorhandenen Dreipunktgurtes auf den Vordersitzen eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich als Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu werten. Hat ein Unfallbeteiligter schuldhaft einen solchen Gurt nicht angelegt, obwohl es ihm zumutbar gewesen wäre, so trifft ihn eine Mitverantwortung im Sinne der §§ 254 BGB, 17 StVG hinsichtlich solcher Unfallverletzungen, die durch den Gurt vermieden worden wären".
Das OLG Braunschweig stellt in seinem Urteil vom 4.11.1976 ( 1 -U 23/76, NJW 1977, 299) fest, daß ein Kraftfahrer, der es unterläßt, sein Kfz.hinsichtlich der Vordersitze mit Sicherheits - gurten auszurüsten und diese bei jeder Fahrt anzulegen, die Sorgfalt außer acht läßt, die ein ordentlicher und verständiger Kraftfahrer an wendet, um sich vor Schaden zu bewahren.
Nicht zuletzt auch die von der Versicherungswirtschaft ab 1975 eingeführten besonderen Leistungen (Krankenhaustage geld; vgl. hierzu unser Rundschreiben 1/75) in der Kraftfahrtunfallversicherung bei Anlegen von Sicherheitsgurten sollten für jeden Kraftfahrer Veranlassung sein, den Sicherheitsgurt anzu legen.
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Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Mahnung - statt Einzelmahnung -
an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Montabaur.
Am 15.8.1978 sind Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuern, Mieten, Pachten, Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide
soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden.
Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle 100,- DM abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.
Die Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden :
Konto Nr. 108 00 - 603 Postscheckamt Frankfurt/Main 500 017 Kreissparkasse Montabaur 803 000 212 Nass. Sparkasse Montabaur 108 Volksbank Montabaur.
Montabaur, den 15. Aug. 1978
Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindekasse)
Wassergeld und Kanalgebühren - III. Rate fällig •
Wir weisen darauf hin, daß in Montabaur einschl. Stadtteilen sowie in den Ortsgemeinden Eitelborn, Neuhäusel, Simmern Kadenbach, Holler, Hübingen und Oberelbert die Abschläge für das III. Quartal 1978 am 15.8.1978 fällig waren.
Noch nicht gezahlte Abschläge bitten wir umgehend auf eines onserer Konten zu überweisen.
Bei Bankabbuchern wird die 3. Rate in den nächsten Tagen durch das Lastschriftverfahren eingezogen.
5430 Montabaur, 15. August 1978
Verbandsgemeindewerk Montabaur Wasserversorgung
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 19./20.8.1978 Montabaur:
Dr. Noll, Bahnhofstr. Tel. 02602/3232
Augst:
Dr. Barthol, Neuhäusel, Tel. 02620/8010
Stahlhofen - Welschneudorf:
Dr. Wächter, Welschneudorf, Tel. 02608/331
Wallmerod - Meudt - Nentershausen - Hundsangen
Dr. Kaufhold, Wallmerod, Tel. 06435/1288
Zahnärztlicher Sonntagsdienst -nur nach vorheriger Anmeldung -
SAMSTAG/SONNTAG, 19./20.8.1978 Dr. Salamon, Neustr. 43, Westerburg, Tel. 02663/8833 ZA. Hensel, Wilhelmstr. 19, Höchstenbach,Tel. 02680/351 Dr. Stolz, Kleiner Markt, Montabaur Tel. 02602/3215
Apothekendienst
von Samstag, dem 19.8.1978,61$ Samstag, den 26.8.1978, Rathaus-Apotheke Montabaur, Großer Markt,
Tel. 02602/5061
NOTRUFE
Polizei Tel. 110
Feuerwehr Montabaur Tel. 5011 i
Feuerwehr Augst (Neuhäusel, Eitel- I
born, Kadenbach, Simmern) *
Außer in Simmern ist der Feuermelder am jeweiligen Feuerwehrhaus auszulösen.
In Simmern ist die Sirene an der Grundschule zu betätigen. Feuerwehr Nentershausen Tel. 06485/261
und Tel. 849
Schutzpolizeiinspektion Montabaur Tel. 02602/5011-13 Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport Tel. 3777
Krankenwagen
DRK Rettungswache Montabaur Tel. 02602/3777 DRK-Rettungswache Herschbach Tel. 02626-5166 DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. Tel. 02624-7010
Sozialstation Montabaur
Rufbereitschaft auch gültig für die Ortsgemeinde Simmern
Schw. Ursula, Ruppach-Goldhausen, Tel. 02602/5986 Schw. Elfriede, Dahlen, Tel. 06435/8621
Rufbereitschaft des Verbandsgemeindewerkes Montabaur nach Dienstschluß
Für den Zeitraum vom 18.8. bis 25.8. ist über die Tel.Nr. 02602/17486 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter des Verbandsgemeindewerkes (Wasserwerk) zu erreichen.
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