Einzelbild herunterladen

>erle- e unter-1 schon

> in den

Sie , stelle fii r J

ntabaurf

lalltore,

lansage-

mußten I ler einzel-l

en Fern-1 Koblenz | sonder- ck)

Montabaur 3 / 33 / 78

r ae diesbezüglich eine Änderung herbeizufuhren.

Shon jetzt hat ein Kraftfahrer oder der Insasse eines Kraft- Th zeuges mit Nachteilen in der Hinsicht zu rechnen, daß feinem Verkehrsunfall sein zivilrechtlicher Schadenersatz­anspruch gemindert wird.

_ r. Deutsche Verkehrsgerichtstag stellte in einer Entschlie­ßung im Januar 1978 fest:Das schuldhafte Nichtanlegen eines vorhandenen Dreipunktgurtes auf den Vordersitzen eines Kraft­fahrzeuges ist grundsätzlich als Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu werten. Hat ein Unfallbeteiligter schuldhaft einen solchen Gurt nicht angelegt, obwohl es ihm zumutbar gewesen wäre, so trifft ihn eine Mitverantwortung im Sinne der §§ 254 BGB, 17 StVG hinsichtlich solcher Unfall­verletzungen, die durch den Gurt vermieden worden wären".

Das OLG Braunschweig stellt in seinem Urteil vom 4.11.1976 ( 1 -U 23/76, NJW 1977, 299) fest, daß ein Kraftfahrer, der es unterläßt, sein Kfz.hinsichtlich der Vordersitze mit Sicherheits - gurten auszurüsten und diese bei jeder Fahrt anzulegen, die Sorg­falt außer acht läßt, die ein ordentlicher und verständiger Kraftfahrer an wendet, um sich vor Schaden zu bewahren.

Nicht zuletzt auch die von der Versicherungswirtschaft ab 1975 eingeführten besonderen Leistungen (Krankenhaustage geld; vgl. hierzu unser Rundschreiben 1/75) in der Kraftfahrt­unfallversicherung bei Anlegen von Sicherheitsgurten sollten für jeden Kraftfahrer Veranlassung sein, den Sicherheitsgurt anzu legen.

töglfch,

der-

zuf indeal

eite 1 :z gelten-1 den Fern-I

erwehr :hen, n bleiben I

Ausgabe | :hbuch- !ngestellt;| d in

100 Exem]

mtes 1 i$ammen.|

Fern-

iebene ien währeij mer wie- tsgurte .utofah- itiger Reclj r Strafe tzgebers ir

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Mahnung - statt Einzelmahnung -

an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsge­meinde Montabaur.

Am 15.8.1978 sind Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungs­steuern, Mieten, Pachten, Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide

soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden.

Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbands­gemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungs­frist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle 100,- DM abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungs­zwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.

Die Abgaben können über folgende Konten der Verbandsge­meindekasse Montabaur eingezahlt werden :

Konto Nr. 108 00 - 603 Postscheckamt Frankfurt/Main 500 017 Kreissparkasse Montabaur 803 000 212 Nass. Sparkasse Montabaur 108 Volksbank Montabaur.

Montabaur, den 15. Aug. 1978

Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindekasse)

Wassergeld und Kanalgebühren - III. Rate fällig

Wir weisen darauf hin, daß in Montabaur einschl. Stadtteilen sowie in den Ortsgemeinden Eitelborn, Neuhäusel, Simmern Kadenbach, Holler, Hübingen und Oberelbert die Abschläge für das III. Quartal 1978 am 15.8.1978 fällig waren.

Noch nicht gezahlte Abschläge bitten wir umgehend auf eines onserer Konten zu überweisen.

Bei Bankabbuchern wird die 3. Rate in den nächsten Tagen durch das Lastschriftverfahren eingezogen.

5430 Montabaur, 15. August 1978

Verbandsgemeindewerk Montabaur Wasserversorgung

Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende 19./20.8.1978 Montabaur:

Dr. Noll, Bahnhofstr. Tel. 02602/3232

Augst:

Dr. Barthol, Neuhäusel, Tel. 02620/8010

Stahlhofen - Welschneudorf:

Dr. Wächter, Welschneudorf, Tel. 02608/331

Wallmerod - Meudt - Nentershausen - Hundsangen

Dr. Kaufhold, Wallmerod, Tel. 06435/1288

Zahnärztlicher Sonntagsdienst -nur nach vorheriger Anmeldung -

SAMSTAG/SONNTAG, 19./20.8.1978 Dr. Salamon, Neustr. 43, Westerburg, Tel. 02663/8833 ZA. Hensel, Wilhelmstr. 19, Höchstenbach,Tel. 02680/351 Dr. Stolz, Kleiner Markt, Montabaur Tel. 02602/3215

Apothekendienst

von Samstag, dem 19.8.1978,61$ Samstag, den 26.8.1978, Rathaus-Apotheke Montabaur, Großer Markt,

Tel. 02602/5061

NOTRUFE

Polizei Tel. 110

Feuerwehr Montabaur Tel. 5011 i

Feuerwehr Augst (Neuhäusel, Eitel- I

born, Kadenbach, Simmern) *

Außer in Simmern ist der Feuermelder am jeweiligen Feuer­wehrhaus auszulösen.

In Simmern ist die Sirene an der Grundschule zu betätigen. Feuerwehr Nentershausen Tel. 06485/261

und Tel. 849

Schutzpolizeiinspektion Montabaur Tel. 02602/5011-13 Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport Tel. 3777

Krankenwagen

DRK Rettungswache Montabaur Tel. 02602/3777 DRK-Rettungswache Herschbach Tel. 02626-5166 DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. Tel. 02624-7010

Sozialstation Montabaur

Rufbereitschaft auch gültig für die Ortsgemeinde Simmern

Schw. Ursula, Ruppach-Goldhausen, Tel. 02602/5986 Schw. Elfriede, Dahlen, Tel. 06435/8621

Rufbereitschaft des Verbandsgemeindewerkes Montabaur nach Dienstschluß

Für den Zeitraum vom 18.8. bis 25.8. ist über die Tel.Nr. 02602/17486 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter des Verbands­gemeindewerkes (Wasserwerk) zu erreichen.

********

»meinte.