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Montabaur 12/32/78

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze der Gemeindesteuern werden für das Haushalts jahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.

b) nach der Lohnsumme -- v.H.

c) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende 6,-- DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,-- DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 48,- DM

für den zweiten Hund 72,- DM

für jeden weiteren Hund 96,- DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom I4.I2.I973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Telen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sim- mern für das Haushaltsjahr 1978 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 100.000,- DM.

Die Genehmigung zu I. gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur

rechtswirksamen Aufnahme der Kredite gemäß § 103 GemO.

Montabaur, den 28. Juli 1978

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1a Az. 029/901-10 (L.S.) I.A. gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.8.1978 bis 24.8.1978 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Simmern, den 2.8.1978

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Simmern

Schneider, Ortsbürgermeister

AHRBACHGEMEINDEN

BODEN:

BebauungsplanBeul II" geändert

Der Ortsgemeinderat Boden beschloß in seiner Sitzung am 3.8.1978 den BebauungsplanBeul II', wie folgt zu ändern:

1. Es wurde festgelegt, daß bei zweigeschossiger Bauweise Drempel unzulässig sind. Damit wurde zum Ausdruck ge­bracht, daß bei eingeschossiger Bauweise Drempel zugelassen sind.

2. Für den Bereich der Flurstücke Nr. 75 bis 85 und 111 wurde die festgesetzte Sockelhöhe aufgehoben. Für den übrigen Bereich wurde festgelegt, daß die festgelegte Sockelhöhe

nur bei zweigeschossiger Bebauung gilt. Zur Begründung wur­de angeführt, daß die talseitigen Grundstücke durch einen

Kanal entwässert werden, der nur 1 bis 2 m tief liegt A sem Grund mußte die Sockelhöhe freigegeben werden

Außerdem beschloß der Ortsgemeinderat eine neue Er«; hr ßungs- und Ausbaubeitragssatzung. Beide Satzungen werd Kürze an dieser Stelle öffentlich bekanntgemacht Ober t/ 1111 sachlichen Inhalt der Änderungen, die sich aus denneuen Satzungen ergeben, wurde bereits im Amtsblatt Nr ?R/icno berichtet. ' Ia ' 8

BUCHFINKENLAND

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GACKENBACH:

WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden"

LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER, ich möchte mich zunächst noch einmal herzlich bedanken die rege Beteiligung der Ortsbürger bei dem Kreis- und Bezirk« WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden 1978. Wie Ihne: wohl allen bekannt ist, konnte sich die Gemeinde Gackenbach in der Sonderklasse gegenüber dem Vorjahr wesentlich verbes­sern.

Mit diesem guten Erfolg konnte sich die Gemeinde für den Lau desentscheid plazieren. Am Freitag, dem 18. Aug. 1978 gegen 8.15 Uhr kommt die Landesbewertungskommission nach Gacks bach,um die Landessieger zu ermitteln.

Ich bitte nochmals alle Ortsbürger unserer Gemeinde (auch die wenigen, die noch abseits stehen) um eine tatkräftige und rege Beteiligung, damit wir uns auch auf Landesebene einen guten Platz sichern können. Wilhelmi, Ortsbürgermeist,

HORBACH: 9

Fahnenschmuck aus Anlaß der Horbacher Kirmes Aus Anlaß der diesjährigen Horbacher Kirmes vom 12. -14.8. 1978 werden die Einwohner Horbachs gebeten, ihre Häuser mit Fahnenschmuck zu versehen, damit unser Ort festlich ge­schmückt ist.

Grußwort des Ortsbürgermeisters aus Anlaß der Kirmes LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER, VEREHRTE GÄSTE,

namens des Rates wünsche ich Ihnen an den Tagen der Horba­cher Kirmes frohe Stunden. Die Veranstaltungen an diesen Ta 1 gen bieten an, daß Sie sich in geselliger Runde zusammenfinden und einmal die Sorgen und Nöte des Alltags vergessen.

Dem MGVCäcilia" wurde auch in diesem Jahre die Organi­sation und Durchführung des Festes übertragen. Den Ablauf des Kirchweihfestes können Sie aus dem nachfolgend abgedrucl ten Programm ersehen. In dem ich Ihnen nochmals schöneStunj den in froher und geselliger Runde wünsche, verbleibe ich

Ihr Kurt E. Meuer, Ortsbürgermeister

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KIRMESPROGRAMM

SAMSTAG, 12.8.1978

10.00 Uhr Aufstellen des Kirmesbaumes auf dem Brunnen­platz - Umtrunk für die Helfer 20.00 Uhr Tanz im Saal Girmann (Zum grünen Baum) mit der KapelleThe Cocktails"

Gemütliches Beisammensein in allen Gaststätten/ Pensionen

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SONNTAG, 13.8.1978 10.30 Uhr Frühschoppenkonzert mit dem DR K-Blasorchesterj Daubach unter der Leitung von Walter Frinkauf dem Brunnenplatz gegenüber der Gastwirtschaft

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Zum grünen Baum"

Eintritt frei

20.00 Uhr Tanz im Saal Girmann mit der KapelleTh e C° c l tails* - Gemütl.Beisammensein in allen Gaststätten | Ppn^innpn

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