Montabaur 8/32/78
10.00 Uhr in dem Jugendraum neben der Kirche in Horressen die Proben.
Wir bitten um vollzähliges und pünktliches Erscheinen.
Aus den Gemeinden
I.I
MONTABAUR
Öffentliche Bekanntmachung
Der Umlegungsausschuß der Stadt Montabaur hat am 01 .August 1978 für das Umlegungsgebiet „Hirtengarten", in der Gemarkung Horressen, für einen weiteren Teil die Unanfechtbarkeit durch Beschluß festgestellt:
Unanfechtbar wurden:
Ordn.Nr. 10 a
mit den Einlagegrundstücken 2370, 2372, 2374 und 2362/2 der Flur 11 und den Zuteilungsgrundstücken 69, 86, 112 der Flur 11,
Ordn.Nr. 27
mit den Einlagegrundstücken 1316/1 und 1317/1 der Flur 11 und dem Zuteilungsgrundstück Nr. 89 der Flur 11,
Ordn.Nr. 43
mit dem Einlagegrundstück 1345/1 der Flur 11 und den Zuteilungsgrundstücken 104 und 105 der Flur 11
Ordn.Nr. 46
mit dem Einlagegrundstück 18/1345 der Flur 11 und dem Zuteilungsgrundstück 106 der Flur 11.
Gemäß § 71 Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S.
341) in d.F. vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 12.8.
1978 in Kraft.
Mit diesem Tag wird gemäß § 72 Bundesbaugesetz der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzeinweisung der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 1.9.1978 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Gelbachstr. 9, Zimmer 7, anzuzeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzeinweisung durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd.Nr. 11 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschließlich 1. September 1978 auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur unter Angabe: BU. Hirtengarten Horressen Nr. 610 350 , den in Spalte 21 des Auszuges aus dem Umlegungs
verzeichnis angegebenen Betrag einzahlt oder mit der St ri Verwaltung Montabaur Vereinbarungen über die Tii n ,,„ 3dt ' fenhat. 9Ung Qetrof-
Montabaur, den 2. August 1978
Stadtverwaltung
Umlegungsausschuß
Siegel Rohrbacher,
Verm.Dir. Vors, des Umlegungsausschusses
Hallo Mädchen, hallo Jungen !
Hier ist der Plan für die Freizeitgestaltung in der Freizeitanla „Quendelberg" der Stadt Montabaur. 98
SCHWERPUNKTPROGRAMM FÜR DIE WOCHE vom 14.-18. August 1978
MONTAG
Es sollen große Fahrrad-Geschicklichkeitswettkämpfe für alle Kinder mit eigenem Fahrrad durchgeführt werden. Als Preise sind verschiedene Sportartikel vorgesehen.
DIENSTAG
Junge Besucher können in der Zeit von 16.00 bis 19.00 Uhr für die eigene Unterhaltung sorgen, indem sie selbst Musikkassetten mitbringen und am Kiosk abspielen lassen.
Kinder im Vorschul- bzw. Grundschulalter haben die Möglichkeit eigene Musik- oder Märchenplatten auf einem weiteren Gerät anzuhören.
MITTWOCH
Ab 14.00 Uhr gemeinsames Rollschuhlaufen auf der Rollschuhbahn, auch Scateboardfahrer sind ebenfalls recht herzlich eingeladen, Gegebenenfalls werden Geschicklichkeitswettkämpfe durchgeführt.
DONNERSTAG
Ab 14.00 Uhr Malen, Zeichnen und Gestalten für 5- bis 12-jährige. Das Material wird gestellt.
FREITAG
14.00 Uhr Gesellschaftsspiele.
Alte Herren, TSV Eigendorf
Am kommenden Samstag, dem 12. August 1978 spielen wir gegen die Alten Herren von Holler.
Die benannten Spieler mögen sich bitte pünktlich in Horressen einfinden.
Spielbeginn in Horressen 17.00 Uhr.
Zu unserem Ausflug am 25. - 27.8.1978 nach Stadtlohn ist noch ein Restbetrag von 40,- DM pro Person zu entrichten. Bitte die sen Betrag in den nächsten Tagen bei Herrn Richard Paulus abzugeben. Ab 16.00 Uhr zu erreichen.
SG Horressen / Eigendorf
EINLADUNG ZUR JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG Hiermit werden alle Mitglieder des SV Horressen und des TSV Eigendorf zur diesjährigen Jahreshauptversammlung der SG Horressen / Eigendorf am Freitag, dem 18. August.um 20.00 Uhr in der Turnhalle in Eigendorf eingeladen.
Der Vorstand der SG Horressen / Eigendorf würde sich freuen, wenn die Teilnahme an dieser Versammlung etwas zahlreicher ausfallen würde als in den vergangenen Jahren.
Die neue Saison der Seniorenmannschaften beginnt am 20.Aug. Hier hat die 1. Mannschaft ein Heimspiel gegen den SV Niedererbach.
Die Termine für den Beginn der Jugendmannschaften stehen noch nicht fest, beachten Sie bitte die Anzeigen im Mitteilung* blatt.

