«ontabaur
9/31/78
3 , 2119 / 1 ,
2117,
2, 2111/3,1
2, 2131/2,
3, 2123/2,1 /8, 2115/6| / 1 ,
48 / 2163 ,
42 / 2157 ,
36 / 2151 ,
30/2146,
4 ;
5/4, 494E 3/2 tlw,
', 5935/2(1 tlw, 5939/i 01/2,420öl 5938 tlw. |
eordneter
;ses gern.
123,2,
Flur
\ Flustucke
12 tlw,
179/19, 165/6, 80/6, 163/6, 3265/2, 3265/3,
rstiicke 1, 2/1, 4 , 5, 23 tlw, Straße, 22 Straße,
»i tlw. Straße, I 4
t,H ein Bebauungsplan aufgestellt.
Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG in der sun g VO m 18.8.1972 IBGBI. |. s. 2256) bekanntaemacht.
Kraemer, II. Beigeordneter
öffentliche Bekanntmachung
Lfstellung eines Bebauungsplanes „Peterstor" der Stadt Montabaur hier: Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG.
I Stadt Montabaur hat am 23.2.1978 die Aufstellung des
l ' 2423 ^ Bebauungsplanes „Peterstor" beschlossen.
35/1, ■ § 2 a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bau-
(eitplanung zu ermöglichen.
Eudiesem Zwecke gewähren wir Einsicht in die Vorplanung,
|le bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt), Lbachstr. 9, jeweils während der Dienstzeit (montags, mitt- fcocfis, donnerstags von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr, dienstags von 2108/1 B 30 Uhrbis 18.30 Uhr , freitags von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr) r Zeit vom 7.8.1978 bis 21.8.1978 eingesehen werden
|ann.
nabhängig von dieser Bürgerbeteiligung erfolgt zu einem iteren Zeitpunkt die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes ich § 2 a, Abs. 6 BBauG, wenn das dafür erforderliche Plan- idium erreicht ist. In dieser Offenlage können zur konkre- lisierten Planung Bedenken und Anregungen vorgebracht wer-
[üontabaur, den 28.7.1978 Kraemer, II. Beigeordneter
ffentliche Bekanntmachung
lereinfachte Änderung des Bebauungplanes „Himmelfeld I"
[er Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 37, Flurstück 1432 (Fläche Minigolfanlage) gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Bar Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 22.5. 1,978 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Him- I“ gemäß § 13 BBauG beschlossen, aÄnderung hat zum Inhalt:
ler Bebauungsplan „Himmelfeld " I wird für den Bereich, der Irsprünglich zur Anlage eines Minigolfplatzes vorgesehen war, logeändert, daß in diesem Bereich eine eingeschossige Wohn- jebauung mit max. zwei Wohnungseinheiten zugelassen wird.
Et wird eine Doppelhausbauweise zugelassen.
Pe Dachausbildung ist als Flachdach auszulegen.
pe Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat.der vereinfachen Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zuge- jtimmt.
i6tttäß§ 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs- Verlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, «lbachstr.9 (Bauamt), 5430 Montabaur, während der Dienst- nden eingesehen werden können, fine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften ^Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der erletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Ver- jnentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- bunter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres V Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde ’ltend gemacht worden ist.
F Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, | enn be in den §5 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermö- pnsnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An- pches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Ent- r a %ng schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen
beantragt. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Montabaur, den 26.7.1978
Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Hirtengarten" im Stadtteil Eigendorf; hier: Bürgerbeteiligung gern. § 2 a BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 22.6. 1978 die Änderung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
1. Der Weg Nr. 223/2, Flur 9, als südliche Begrenzung des Bebauungsplanes „Hirtengarten" wird in den Geltungsbereich einbezogen.
2. Auf den Flurstücken Nr. 1/1 und 1/2, Flur 8, wird eine Versorgungsfläche für die Errichtung einer Trafostation ausgewiesen.
Gern. § 2 a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung zu ermöglichen.
Zu diesem Zwecke gewähren wir Einsicht in die Vorplanung die bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt), Gelbachstraße 9, in der Zeit vom
7. August 1978 bis 21. August 1978 eingesehen werden kann.
Unabhängig von dieser Bürgerbeteiligung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt die Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG In dieser Offenlage können zur Änderungsplanung Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Montabaur, den 26.7. 1978
Mangels, Bürgermeister
•
Vollsperrung der Biergasse in Montabaur
Wegen Bauarbeiten für die Verlegung von Gasleitungen muß die Biergasse für die Dauer einer Woche voll gesperrt werden. Der Anliegerverkehr wird jeweils bis zur Baustelle zugelassen. Die Umleitung erfolgt über die Straße „An der Fröschpfort" Rheinstraße und die Straße „Am Gäulsbach".
Wir bitten die Kraftfahrer um Verständnis und Rücksichtnahme.
AUGST
SIMMERN:
öffentliche Bekanntmachung
EINLADUNG
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet
am MITTWOCH, dem 9. August 1978,um 20.15 Uhr
im Mehrzweckraum des Kindergartens statt.
TAGESORDNUNG
I. öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flurstücke 2 und 6 einschl. der Wegeparzelle 3 in der Flur 9, Gemarkung „Oben auf'm Hühnerberg" (Berg Sion) sowie Vergabe des Planungsauftrages
2. Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet „Im Altegarten" (letzter Bauabschnitt)

