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Montabaur 14/27/78

Frau Franziska Merz zur Vollendung des 78. Lebensjahres am 11.7.1978,

Frau Maria Scherkenbach zur Vollendung des 73. Lebensjahres am 1.7.1978,

Frau Maria Schneider zur Vollendung des 70. Lebensjahres am

13.7.1978

recht herzlich Stahlhofen, Ortsbürgermeister.

Der SV 1920 Welschneudorf

veranstaltet am Sonntag, dem 9. Juli einen Werbe-Sporttag.

Beginn 10.00 Uhr. Motto: SPORT FÜR JEDERMANN !

Wo? Auf unserem neugestalteten Dorfplatz neben der Kirche! Geboten werden unter anderem, Tischtennis-, Basket und Volleyball-Preisschießen. 1 Preis: 1 Luftgewehr und weitere Preise.

Weitere Preise können gewonnen werden beim Torwand-Schießen, Pfeil werfen und Kinderbelustigung. .

Am Nachmittag ab 14.00 Uhr spielen dann auf dem Sportplatz Fußball die A-Jugend Welschneudorf gegen A-Jugend Hom­berg. Theken-Mannschaft Welschneudorf gegen Thekenmann­schaft Oberelbert. Außerdem gibt unsere Jungdamen-Fußball- Mannschaft eine kleine Kostprobe ihres Könnens.

Verlauf der Veranstaltung:

Gleich nach der Kirche geht es auf zum fröhlichen Friihschop - pen auf unseren schönen Dorfplatz, wo uns die neue Welschneu- dorfer Jugendkapelle musikalisch unterhalten wird.

Einen besonderen Ohrenschmaus wird uns der Welschneudorfer Kinderchor unter Leitung des Dirigenten Alfred Wallroth bieten.

Unser Sporttag soll gleichzeitig ein Erholungstag für unsere Hausfrauen sein. Sie brauchen an diesem Tage nicht zu kochen, denn es gibt auf dem Sportplatz eine deftige Erbsensuppe mit Würstchen und am Nachmittag Kaffee und Kuchen, serviert von unseren Turnerfrauen.

Wir bitten die Bevölkerung von Welschneudorf und den Nach­bargemeinden uns mit ihrem Besuch zu unterstützen.

Auf unseren am 15.7. stattfindenden Ausflug wird nochmals hingewiesen und um Meldung gebeten.

GELBACHHÖHEN

DAUBACH

öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Jahr 1978 vom

28.6.1978

i.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 19.6.1978 hiermit bekanntgemacht wird:

jahr 1978 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 75.000,- DM festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Hau* haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1.G RUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. GEWERBESTEUER

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H,

b) nach der Lohnsumme

c) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende 6,- DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,-DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 24,- DM

für den zweiten Hund 36,- DM

für jeden weiteren Hund 48,- DM.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom I4.I2.I973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Haushaltsjahr 1978 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 75.000,- DM Montabaur, den 19.6.1978

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.j I.A. Hannappel III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.7.1978 bis 19.7.1978 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Daubach, den 28.6.1978 Ortsgemeindeverwaltung Daubach|

(L.S.J Frink, Ortsbürgermeister.

Unterrichtung des Ortsgemeinderates über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde in den Jahren 1971 - 1977

Zu Beginn der Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach am 28.6.1978 wurden die Ratsmitglieder über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinds Daubach in den Jahren 1971 - 1977 informiert. Die Ratsmitglie- der nahmen zur Kenntnis, daß keine wesentlichen Beanstandun­gen durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt ausge­sprochen wurden.

220 v.H. 240 v.H.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

208.000,- DM 208.000,- DM

246.000,- DM 246.000,- DM festgesetzt.

Entlassung der Ortsgemeinde Untershausen aus dem gemeinschaftlichen Jagdhezfrk Daubach/U ntershausen

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, den Jagdbezirk der Gemeinde Untershausen aus dem gemeinschaftlichen Jagd- bezirk Daubach/Untershausen zu entlassen und einen eigenen

Jagdbezirk, der den NamenGemeinschaftlicher Jagdbezirk Daubach " führen soll, zu bilden. Die Satzung der Jagdgenos­senschaft wird entsprechend geändert.

i 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalte-