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13/27/78

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ISprechstunden der Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert läder Ferienzeit

|' er Zeit vom 14.7.1978 bis zum 1.9.1978 fallen die Sprech- | "den des Ortsbürgermeisters donnerstags aus.

I. echstunden bei der Ortsgemeindeverwaltung sind in dieser [zeit nur montags von 18.00- 20.00 Uhr.

Hübinger, Ortsbürgermeister.

ISportvereinBlau-Weiß"Niederelbert

Abt. Alte Herren

[Nachdem das Freundschaftsspiel gegen die AH-Mann- Ischaft Nauort wegen einer Absage ausfallen mußte, findet [dasnächste Spiel der AH-Mannschaft am 8.7.1978 , um 17.00 lührin Niederelbert gegen die AH-Mannschaft aus Heiligenroth [statt

OBERELBERT

An alle Senioren der Gemeinde

Am Dienstag, dem 11. Juli beginnen wir mit unserem Sommer- |Herbst-Programm. Herr Becker hält an diesem Tage um 15 Uhr r Kirche für uns einen Wortgottesdienst. Anschließend daran Itreffen wir uns im Pfarrheim und sehen uns die Bilder und die ] Dias von unseren Ferien im Schwarzwald an. Auch wollen wir uns |unsnoch einmal über nette Ereignisse aus den Ferien unterhal- Sei dieser Gelegenheit wird auch das neue Sommer-Herbst-

I Programm vorgestellt

Geburtstage im Monat Juli 1978

|lO.Juli Sobotta Wilhelm, Kirchstr. 82 Jahre

|i4.Juli Schulski Katharina, Hauptstr. 54 77 Jahre

[ 19. Juli Stuhler, Erna, Hauptstr. 18 73 Jahre

[26. Juli Merz Johann, Steinstr. 16, 76 Jahre

[28. Juli Michels Adam, Hauptstr. 44, 81 Jahre

[DieOrtsgemeinde gratuliert recht herzlich

Weyand, Ortsbürgermeister.

IWELSCHWEUDORF

[öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der [Ortsgemeinde Welschneudorf für das Jahr 1978 vom 29.6.1978

I Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- IOrdnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419)

I olgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung [durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom | .6,1978 hiermit bekanntgemacht wird:

l § 1

I Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978 wird im | VERWALTUNGSHAUSHALT »

515.000,-DM

[ioder Einnahme auf [ioder Ausgabe auf

[Vermögenshaushalt

I Ner Einnahme auf [Ner Ausgabe auf

515.000,-DM

717.0G0,- DM 717.000,-DM

n §2

iaKMmo mt * )etra ® t * er Kredite, deren Aufnahme im Haushalte­

[lahr 1978

aut Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­

halt erforderlich ist, wird auf 162.000,- DM festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 325.000,- DM festgesetzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer 6)

240 v.H.

2. GEWERBESTEUER

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

320 v.H.

b) nach der Lohnsumme

-

c) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende

6,-DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende

12,- DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb

des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund

36,- DM

für den zweiten Hund

54,- DM

für jeden weiteren Hund

72,- DM.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom I4.I2.I973 (GVBI. S. 4f9) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Haushaltsjahr 1978 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 92.000,- DM.

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 162.000,- DM.

Montabaur, den 21.6.1978

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.J I.A. Hannappel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.7.1978 bis 19.7.1978 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. Welschneudorf, 29.6.1978

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung

Welschneudorf

Stahlhofen, Ortsbürgermeister.

Festsetzung des Gemeindeanteils am Aufwand für den Ausbau der Neustraße, Wilhelmstraße und . Goldgasse

ln seiner Sitzung am 28.6.1978 setzte der Ortsgemeinderat den Anteil der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Neustr. (Fahrbahn und Bürgersteige) der Wilhelmstr. (Fahrbahn und Bürgersteige) und der Goldgasse (Fahrbahn) auf 30 v.H. fest.

Der Ortsgemeinderat war der Auffassung, daß es sich bei den o.a. Straßen um reine Wohnstraßem handelt, so daß - in An­lehnung an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz ein Gemeindeanteil von 30 % für angemessen gehalten wurde.

Wir gratulieren

Herrn Heinrich Dietz zur Vollendung des 78.Lebensj. 3.7.78