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Montabaur 10/26/78

Konrad-Adenauer-Platz bauen wollen und bezüglich der überbaubaren Flächen Wünsche haben, die nach dem Willen des Stadtrates berücksichtigt werden sollen, wenn es städtebaulich vertretbar und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Gegenstand der Änderung ist zunächst die Größe der Tief­garage. Außerdem soll die Zuwegung geändert werden. Eine Zufahrt soll von der Hospitalstraße her angelegt werden. Von und zum Steinweg sollen eine Zu- und Abfahrt installiert wer­den. Weiterhin sollen die überbaubaren Flächen geändert werden. Die Baumassen sind in dem neuen Bebauungsplan­entwurf geringer geworden. Die Geschossigkeit wurde auf maximal vier Geschosse reduziert. Der alte Bebauungsplan Altstadt I" sah eine 5- bis 6-geschossige Bauweise vor. Die Baukörper sollen stärker gegliedert werden, als dies bisher vor­gesehen war.

Neu ist auch, daß alle Gebäude mit geneigten Dachflächen ausgestattet werden sollen.

Die Verwaltung erläuterte, daß die Änderungen mit den Ge­nehmigungsbehörden abgestimmt wurden, so daß in diesem Zusammenhang keine Schwierigkeiten zu erwarten sind.

CDU-Sprecher Dr. Hütte und SPD-Fraktionsvorsitzender Stühn brachten ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Plan zum Ausdruck. Ratsmitglied Dr. Hütte forderte, auch die Fassa­dengestaltung im Bebauungsplan zu regeln, da sich daraus erhebliche Konsequenzen für das zukünftige Bild des Kon- rad-Adenauer-Platzes ergeben. Die Gestaltung des Platzes müsse später ebenfalls geregelt werden.

Die in der Sitzung anwesende Vertreterin der Planungsgruppe Bad Homburg, Frau Dipl.lng. Friedsam, konnte dem Stadtrat die erfreuliche Mitteilung machen, daß sich der Baugrund - entgegen manchen Befürchtungen - als durchaus tragfähig erwiesen hat Selbst die positiven Aussagen der beiden Boden­gutachten wurden übertroffen. Dies führt dazu, daß die Bau­maßnahme zügig und kostengünstig abgewickelt werden kann. Für die zukünftigen Bauherren auf dem Konrad-Adenauer- Platz hat dies den Vorteil, daß die Gründungskosten relativ niedrig bleiben. Der schnellen Abwicklung der Baumaßnahme kommt auch zugute, daß bisher in der Baugrube keine histo­rischen Funde gemacht wurden. Bürgermeister Mangels trägt vor, der Achrchivar der Stadt Montabaur, Konrektor i.R.

Fires, sei gebeten worden, darüber zu wachen, ob bei den Ausgrabungen historische Gegenstände zu Tage gebracht wer­den. Sollte dies der Fall sein, so habe er Anweisung erteilt, die Bauarbeiten sofort zu stoppen.

Ratsmitglied Kochern (FDP) berichtet über Klagen von Bür­gern, die sich auf die mangelhafte Reinigung der Straßen durch die Baufirmen und auf die fehlende Präsenz der Bau- leibung beziehen. Die Verwaltung sagte zu, die ausführenden Firmen anzuhalten, die Reinigungspflicht sorgfältiger auszuüben. Gleichzeitig appellierte er an das Verständnis der Anlieger für die Beeinträchtigungen, die sich nun einmal aus jeder Baumaß­nahme ergeben. Er bat, keine kleinlichen Maßstäbe anzulegen. Bezüglich der Kritik, die Bauleitung sei für die Anlieger nicht ausreichend erreichbar, wurde betont, das Bauamt der Verbands­gemeindeverwaltung sei während der Dienststunden jederzeit besetzt. Außerdem sei montags und donnerstags vormittags im Rathaus eine Besprechung der Baufirmen und der planen­den Ingenieure. Zumindest bei dieser Gelegenheit seien die verantwortlichen Ingenieure ansprechbar.

Änderung des BebauungsplanesSchul- und Sport­zentrum"

Bezüglich der Erstellung des BebauungsplanesSchul- und Sportzentrum" haben sich neue Gesichtspunkte ergeben, die eine Entscheidung über eine evtl.notwendige Änderung des Bebauungsplanes in der Stadtratssitzung unmöglich machen.

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Bürgermeister Mangels erinnerte daran, daß aufgrund I Schulplanung das Programm der vorgesehenen BaumaEi nahmen im Schul- und Sportzentrum reduziert wurde n| Hauptschule soll in diesem Bereich nicht neu gebaut 6 J Statt dessen wird die Handelsschule umgebaut und alsHl schule genutzt.

Man hat in der Zwischenzeit erkannt, daß in Verbindu dem Bau der Umgehungsstraße (Straße zwischen ElgendJ und Eschelbacher Straße) eine Erschließungsstraße U nb' notwendig ist, nicht zuletzt wegen der Planung, einen E hof im Bereich des Schulzentrums unterzubringen.

Änderung des BebauungsplanesHirtengarten' Stadtteil Eigendorf

Der Stadtrat beschloß einstimmig,

1. den Weg Nr. 223/2 in der Flur 9 als südliche Begrenz! des BebauungsplanesHirtengarten" in den GeltungsJ reich des Planes einzubeziehen und

2. auf den Flurstücken Nr. 1/1 und 1/2 Flur 8 eine Verl gungsfläche für die Errichtung einer Trafo-Station aus[ weisen.

Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan Horresser Berg" im Stadtteil Horressen

Im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind ( ger öffentlicher Belange zu hören. Die einzelnen Stellun men wurden dem Stadtrat zur Kenntnis gebracht. Soweii mit den Planungsabsichten der Stadt zu vereinbaren waj beschloß der Stadtrat, den Bedenken und Anregungen! nung zu tragen.

Bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlal

Der Stadtrat stellte durch jeweils einstimmigen Beschluß! bauliche Fertigstellung folgender Teiierschließungsanlagel und beschloß, den Aufwand der Herstellung dieser Teileil richtungen als Teilerschließungsbeiträge zu erheben (Koslj Spaltung):

1. im Stadtteil Elgendorf.die Forsthausstraße verlaufend| der Baumbacher Str. bis einschl. Wendehammer (I te Teileinrichtung: Bürgersteige)

2. im Stadtteil Eschelbach

a) die Krokusstraße, von der Dahlienstraße bis zur St| Im Baumberg" und b) die Tulpenstraße, von der Geranienstraße bis zur Kroll Straße und von der Krokusstraße bis einschl. Wendehaf (hergestellte Teileinrichtung: Grunderwerb)

Als Zeitpunkt der Fertigstellung wurde in allen Fällendej 1.1.1978 festgestellt.

Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausga| Der Stadtrat genehmigte

a) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 2.250,- DM. aa) für die Anschaffung eines Freischneiders für ( Ehrenhain (950,- DM) bb) die Anschaffung einer transportablen Lautsprec anlage für den Friedhof (1.050,- DM) und cc) geringfügige Mehrkosten bei der Anschaffung® Zugmaschine (250,- DM)

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Bezüglich der Sporteinrichtungen wurde den RatsmitgiJ erklärt, daß der Sportstättenleitplan für das Schul- und S Zentrum einen Sportplatz Typ B (Rasenplatz mit RundW_ vorsieht. Ein solcher Platz sei nicht ohne einen Tennenpi funktionsgerecht zu nutzen.

In diesem Zusammenhang werden noch Überlegungen ait die in die später zu fällende Entscheidung einzubeziehenl

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