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L t -baur 11/25/78 Tn zu verzeichnen. Dies sei insbesondere eine Folge tiven Auswirkungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes, Iranern eine Verminderung der Kreis- und Verbandsge- l mlage bewirke. Diese Entwicklung wirke sich entschei- tf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde nie freie Finanzspitze steige damit von 58.000,- DM in 7 um 38.000,- DM auf 96.000,- DM in 1978 an. Die Orts­linde sei" ohne Beeinträchtigung ihrer dauernden finanziel- Leistungsfähigkeit in der Lage, neben den für die nächsten ins Auge gefaßten Investitionsmaßnahmen nunmehr auch der Leichenhalle in Angriff zu nehmen, den Bau der Leichenhalle habe er deshalb einen ersten [eilsbetrag von 157.000,- DM im Haushalt eingesetzt. Ortsgemeinderat trat nunmehr in die Beratung der einzel- Haushaltspositionen ein. Nach sehr ausgiebiger Erörterung hloß der Ortsgemeinderat sodann die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978.

IVerwaltungshaushalt schließt in der Einnahme und Aus- ! mit 684.000,- DM, der Vermögenshaushalt in der Einnahme jabe mit 482.000,- DM ab. Der Gesamtbetrag der pflichtungsermächtigungen wurde auf 156.000,- DM fest­st. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern blieben gegen- (r den vergangenen Jahren unverändert. Mit dem Haushalts- i beschloß der Ortsgemeinderat gleichzeitig das Investi- Isprogramm der Ortsgemeinde für die Jahre 1977 - 1981. .

[sprechend dem vom Ortsgemeinderat beschlossenen Investi- Isprogramm werden im Vermögenshaushalt beachtliche I insbesondere für den Neu- und Ausbau von Ortsstraßen Idie Errichtung der Leichenhalle bereitgestellt, so

IhließungLampertsloch" zunächst pau der Bürgersteige in der nstraße

[tfinanzierung Bürgersteige und «deckeIm Windegut" und Bürgersteige er Graf-von-Westphalen-Straße 1 einer Leichenhalle

88.000,- DM 36.000,- DM

74.000,- DM 157.000,- DM.

i sind kleinere Ausgabepositionen zu nennen für die bessernng bzw. Erweiterung der Straßenbeleuchtung, für IErwerb eines Schleppers mit Zusatzgeräten, für die Dach- Iratnr der Friedhofskapelle, für den Bau einer Garage sowie [die Anschaffung von Friedhofs- und Bestattungszubehör.

»eiteren Verlauf der Sitzung befaßte sich der Ortsgemeinde- fnit einer Änderung des BebauungsplanesLampertsloch". beschloß ferner die Vergabe der Dachdecker- und Klempner- Jiten an der Friedhofskapelle.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Iffen des Jahrganges 1938

1 Samstag, dem 1. Juli 1978 i wandert der Jahrgang I938 |Neuhäusel zum Koppel. AlleAchtunddreißiger" (auch azogene) sind herzlich dazu eingeladen.

Nsch: um 16.00 Uhr vom Parkplatz vor dem Hotel

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Ndungen bitte bei Herrn Richard Wagner, Simmerner

am 8, Jul

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4ERN:

fentliche Bekanntmachung

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tag, dem 26. Juni 1978, um 19.15 Uhr (Treffpunkt:

»Schulhoff")

l*t eine Ortsbesichtigung mit dem Ortsgemeinderat Simmern

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TAGESORDNUNG:

Öffentliche Sitzung:

Abnahme der Ausbaumaßnahmen in der Kleringstraße, Schloßstraße und Am Gemeindeplatz.

Schneider, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesSchloßstraße" der Ortsgemeinde Simmern für das Grundstück Flur 2, Flur­stück 306 gemäß § 13 BBauG; Bekanntmachung gemäß §

12 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung vom 24.1.1978 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Schloßstraße" gemäß § 14 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß im Bereich des Flurstückes Nr. 306, Flur 2 die Baulinie um 1,00 m in südlicher Richtung verschoben wird.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zuge­stimmt.

Gemäß § I2 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermei­sters in Simmern während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42-44 bezeichneten Vermö - gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An­spruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Ent­schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Schneider, Ortsbürgermeister

3. Platz im WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden

In dem durchgeführten WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden" hat unsere Ortsgemeinde in der Sonderklasse den 3. Platz erreicht.

Ausführlich werden wir hierüber berichten, sobald uns die Mitteilung der Kreisverwaltung vorliegt.

BUCHFINKENLAND

Kindergarten Familienferiendorf Hübingen Auf einer Sitzung, an der die Bürgermeister und die Mitglie­der des Elternausschusses des Kindergartens Familienferien­dorf Hübingen teilnahmen , wurden die freiwerdenden Kin­dergartenplätze vergeben.