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L t -baur 11/25/78 Tn zu verzeichnen. Dies sei insbesondere eine Folge •tiven Auswirkungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes, Iranern eine Verminderung der Kreis- und Verbandsge- l mlage bewirke. Diese Entwicklung wirke sich entschei- tf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde nie freie Finanzspitze steige damit von 58.000,- DM in 7 um 38.000,- DM auf 96.000,- DM in 1978 an. Die Ortslinde sei" ohne Beeinträchtigung ihrer dauernden finanziel- Leistungsfähigkeit in der Lage, neben den für die nächsten ins Auge gefaßten Investitionsmaßnahmen nunmehr auch der Leichenhalle in Angriff zu nehmen, den Bau der Leichenhalle habe er deshalb einen ersten [eilsbetrag von 157.000,- DM im Haushalt eingesetzt. Ortsgemeinderat trat nunmehr in die Beratung der einzel- Haushaltspositionen ein. Nach sehr ausgiebiger Erörterung hloß der Ortsgemeinderat sodann die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978.
IVerwaltungshaushalt schließt in der Einnahme und Aus- ! mit 684.000,- DM, der Vermögenshaushalt in der Einnahme jabe mit 482.000,- DM ab. Der Gesamtbetrag der pflichtungsermächtigungen wurde auf 156.000,- DM festst. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern blieben gegen- (r den vergangenen Jahren unverändert. Mit dem Haushalts- i beschloß der Ortsgemeinderat gleichzeitig das Investi- Isprogramm der Ortsgemeinde für die Jahre 1977 - 1981. .
[sprechend dem vom Ortsgemeinderat beschlossenen Investi- Isprogramm werden im Vermögenshaushalt beachtliche I insbesondere für den Neu- und Ausbau von Ortsstraßen Idie Errichtung der Leichenhalle bereitgestellt, so
Ihließung „Lampertsloch" zunächst pau der Bürgersteige in der ■nstraße
[tfinanzierung Bürgersteige und «decke „Im Windegut" und Bürgersteige ■er Graf-von-Westphalen-Straße 1 einer Leichenhalle
88.000,- DM 36.000,- DM
74.000,- DM 157.000,- DM.
i sind kleinere Ausgabepositionen zu nennen für die bessernng bzw. Erweiterung der Straßenbeleuchtung, für IErwerb eines Schleppers mit Zusatzgeräten, für die Dach- Iratnr der Friedhofskapelle, für den Bau einer Garage sowie [die Anschaffung von Friedhofs- und Bestattungszubehör.
»eiteren Verlauf der Sitzung befaßte sich der Ortsgemeinde- fnit einer Änderung des Bebauungsplanes „Lampertsloch". beschloß ferner die Vergabe der Dachdecker- und Klempner- Jiten an der Friedhofskapelle.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Iffen des Jahrganges 1938
1 Samstag, dem 1. Juli 1978 i wandert der Jahrgang I938 |Neuhäusel zum Koppel. Alle „Achtunddreißiger" (auch azogene) sind herzlich dazu eingeladen.
Nsch: um 16.00 Uhr vom Parkplatz vor dem Hotel
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Ndungen bitte bei Herrn Richard Wagner, Simmerner
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fentliche Bekanntmachung
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tag, dem 26. Juni 1978, um 19.15 Uhr (Treffpunkt:
»Schulhoff")
l*t eine Ortsbesichtigung mit dem Ortsgemeinderat Simmern
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TAGESORDNUNG:
Öffentliche Sitzung:
Abnahme der Ausbaumaßnahmen in der Kleringstraße, Schloßstraße und Am Gemeindeplatz.
Schneider, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße" der Ortsgemeinde Simmern für das Grundstück Flur 2, Flurstück 306 gemäß § 13 BBauG; Bekanntmachung gemäß §
12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung vom 24.1.1978 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße" gemäß § 14 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß im Bereich des Flurstückes Nr. 306, Flur 2 die Baulinie um 1,00 m in südlicher Richtung verschoben wird.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt.
Gemäß § I2 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Simmern während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42-44 bezeichneten Vermö - gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Schneider, Ortsbürgermeister
3. Platz im Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“
In dem durchgeführten Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" hat unsere Ortsgemeinde in der Sonderklasse den 3. Platz erreicht.
Ausführlich werden wir hierüber berichten, sobald uns die Mitteilung der Kreisverwaltung vorliegt.
BUCHFINKENLAND
Kindergarten Familienferiendorf Hübingen Auf einer Sitzung, an der die Bürgermeister und die Mitglieder des Elternausschusses des Kindergartens Familienferiendorf Hübingen teilnahmen , wurden die freiwerdenden Kindergartenplätze vergeben.

