Montabaur 18/22/78
im Benehmen mit den Ortsbeigeordneten; die FriedhoTs- verwaltung ist von solchen Ausnahmen in Kenntnis zu setzen,”
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
5431 Großholhach, 16,5,1978 Metternich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
SATZUNG der Ortsgemeinde Großholhach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 16.5,1978
Der Ortsgemeinderat Großholbach hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14,12.1973 (GVB1. S„ 419) und der §§ 1, 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8,11,1954 (GVBL S„ 139) beide in der z.Z. gültigen Fassung, die folgende Satzung beschlossen,die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 11, Mai 1978 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung der Ortsgemeinde Großholbach über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 9.7.19 77 wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Abs. 2 wwrden nach “überführt werden” die Worte “oder ihren Wohnsitz bei ihrem Tode nicht in Großholbach hatten”
eingefügt.
2. ln § 5 Abs. 3 werden nach “bestattet wird” die Worte “oder für Personen, die bei ihrem Tode ihren Wohnsitz nicht in Großholhach hatten”
eingefügt.
3. ln § 8 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte “der Friedhofsverwaltung im Benehmen mit dem Ortsbürgermeister” durch “des Ortsbürgermeisters im Benehmen mit den Ortsbeigeordneten”
ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
5431 Großholbach, 16. 5. 1978 Metternich, Ortsbürgermeister
Verloren - Gefunden
In der Hauptstraße wurde eine Kinderbrille gefunden. Der Eigentümer kann sie beim Ortsbürgermeister während der Dienststunden im Empfang nehmen.
Metternich, Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung “Im Strichen” der Ortsgemeinde Görgeshausen
hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes
Die Kreis Verwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 22.5.1978 Az.: 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu der Änderung des Bebauungsplanes “Im Strichen” wird hiermit der Ortsgemeinde Görgeshausen gern. § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18,8.76
(BGBL 1 S, 2256) die Genehmigung mit nachstehender Auflage erteilt:
Die Planurkunde ist noch hinsichtlich der Tiefe und des Radius der neu anzulegenden Stichstraße zu vermaßen.
Bestandteil dieser Genehmigung ist die Begründung und das Deckblatt zum Bebauungsplan.
Diese Genehmigung wird gern. § 12. BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl, 1 S, 2257) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungspla- nes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Änderungsplan nebst Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543o Montabaur, Gelbachstraße 9 (Bauamt) während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG hingewiesen.
§_44 c^BBajuGj_
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 4o und 42 - 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs, 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Flur: 13
Flurstücke: 1306 bis 1316, 1321/2 tlw., 1322/2 tlw,
11/1323, 1324 tais 1334, 1336/4 tlw., 1337/2 tlw., 1338 tlw., 1339 bis 1350
Wegeparzelle-Nr. 2489, 2493,
Grabenparzelle-Nr. 2501, 2502, 2503, 5/2505 tlw.,2506,2507, 2508, 2509, 2494/2, 2510 bis 2515.
Herz, Ortsbürgermeister
HEILBERSCHEID Frauenturnen in Heilberscheid
Am Dienstag, dem 6. Juni,um 19.3o Uhr findet in der neuen Schulp eine kurze Besprechung über den weiteren Verlauf bzw. Gründung eines Turnvereins statt.
Es sind alle interessierten Frauen und Mädchen ab 18 Jahren eingeladen. Zu diesem Termin kommt ein Herr vom Sportbuna Rheinland-Pfalz.
Sollte jemand zu diesem Zeitpunkt verhindert sein, möge er sich bei Hildegard Reichwein melden.
NENTERSHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen findet am
Montag, dem 12. Juni 1978, 19.3o Uhr, in der Turnhalle statt.

