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Montabaur 18/22/78

im Benehmen mit den Ortsbeigeordneten; die FriedhoTs- verwaltung ist von solchen Ausnahmen in Kenntnis zu setzen,

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

5431 Großholhach, 16,5,1978 Metternich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

SATZUNG der Ortsgemeinde Großholhach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 16.5,1978

Der Ortsgemeinderat Großholbach hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14,12.1973 (GVB1. S 419) und der §§ 1, 2 und 7 des Kommunalabgaben­gesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8,11,1954 (GVBL S 139) beide in der z.Z. gültigen Fassung, die folgende Satzung be­schlossen,die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbe­denklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 11, Mai 1978 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Großholbach über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 9.7.19 77 wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 2 wwrden nachüberführt werden die Wor­teoder ihren Wohnsitz bei ihrem Tode nicht in Groß­holbach hatten

eingefügt.

2. ln § 5 Abs. 3 werden nachbestattet wird die Worte oder für Personen, die bei ihrem Tode ihren Wohnsitz nicht in Großholhach hatten

eingefügt.

3. ln § 8 Abs. 2 Satz 2 werden die Worteder Friedhofs­verwaltung im Benehmen mit dem Ortsbürgermeister durchdes Ortsbürgermeisters im Benehmen mit den Ortsbeigeordneten

ersetzt.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

5431 Großholbach, 16. 5. 1978 Metternich, Ortsbürgermeister

Verloren - Gefunden

In der Hauptstraße wurde eine Kinderbrille gefunden. Der Eigentümer kann sie beim Ortsbürgermeister während der Dienststunden im Empfang nehmen.

Metternich, Ortsbürgermeister

GÖRGESHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungIm Strichen der Ortsgemeinde Görgeshausen

hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungs­planes

Die Kreis Verwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 22.5.1978 Az.: 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:

Zu der Änderung des BebauungsplanesIm Strichen wird hiermit der Ortsgemeinde Görgeshausen gern. § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18,8.76

(BGBL 1 S, 2256) die Genehmigung mit nach­stehender Auflage erteilt:

Die Planurkunde ist noch hinsichtlich der Tiefe und des Radius der neu anzulegenden Stichstraße zu vermaßen.

Bestandteil dieser Genehmigung ist die Begründung und das Deckblatt zum Bebauungsplan.

Diese Genehmigung wird gern. § 12. BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl, 1 S, 2257) hiermit öffentlich bekanntge­macht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungspla- nes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Änderungsplan nebst Begründung kann bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, 543o Montabaur, Gelbach­straße 9 (Bauamt) während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG hinge­wiesen.

§_44 c^BBajuGj_

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 4o und 42 - 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs, 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile einge­treten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Ver­letzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Ver­öffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schrift­lich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde gel­tend gemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Flur: 13

Flurstücke: 1306 bis 1316, 1321/2 tlw., 1322/2 tlw,

11/1323, 1324 tais 1334, 1336/4 tlw., 1337/2 tlw., 1338 tlw., 1339 bis 1350

Wegeparzelle-Nr. 2489, 2493,

Grabenparzelle-Nr. 2501, 2502, 2503, 5/2505 tlw.,2506,2507, 2508, 2509, 2494/2, 2510 bis 2515.

Herz, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID Frauenturnen in Heilberscheid

Am Dienstag, dem 6. Juni,um 19.3o Uhr findet in der neuen Schulp eine kurze Besprechung über den weiteren Verlauf bzw. Gründung eines Turnvereins statt.

Es sind alle interessierten Frauen und Mädchen ab 18 Jahren eingeladen. Zu diesem Termin kommt ein Herr vom Sportbuna Rheinland-Pfalz.

Sollte jemand zu diesem Zeitpunkt verhindert sein, möge er sich bei Hildegard Reichwein melden.

NENTERSHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen findet am

Montag, dem 12. Juni 1978, 19.3o Uhr, in der Turnhalle statt.