Montabaur 17/22/78
Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich von montags bis samstags. Die Bewerbung richten Sie bitte baldmöglich mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) an den Ortsbürgermeister,
Herrn Lambert Stahlhofen, Arzbacher Str. 26, 5431 Welschneudorf.
Stahlhofen, Ortsbürgermeister
Wir gratulieren !
Frau Agnes Dietz zur Vollendung des 70. Lebensjahres am
5.6.1978
Herrn Johann Dommermuth zur Vollendung des 70. Lebensjahres am 7.6.1978
Herrn Robert Theis zur Vollendung des 96. Lebensjahres am
7.6.1978
Frau Maria Theis zur Vollendung des 87. Lebensjafires am
14.6.1978
Herrn Bernhard Noll zur Vollendung des 75. Lebensjahres am
10.6.1978
Frau Erna Röhl zur Vollendung des 71. Lebensjahres am
lo.6.1978
recht herzlich.
Besonderer Dank und Anerkennung gebührt dabei unserem ältesten Gemeindebürger, Herrn Robert Theis.
Stahlhofen, Ortsbürgermeister
Die Tischtennisfreunde
treffen sich am 26.5.1978 um 19.3o Uhr im Saal Billaudelle. Auch die Fußballer, die gerne mitmachen möchten, sind herzlich eingeladen.
EISBACHGEMEINDEN
GIROD, NENTERSHAUSEN und NIEDERERBACH
Beteiligte, die nicht pünktlich um 9.3o Uhr zum Termin erscheinen, können mit späteren Einwendungen nicht mehr gehört werden. Versäumt ein Beteiligter diesen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schlüsse des Termines, so wird angenommen, daß er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§ 134 FlurbG),
Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Ehefrau vertritt und umgekehrt.
Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt in Westerburg angefordert oder bei der Offenlegung '26.6.1978) entgegengenommen werden.
Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift durch die Gemeindeverwaltung oder eine andere dienstsiegelführende Behörde beglaubigen zu lassen, was nach § 108 FlurbG kostenlos geschieht.
Beteiligte, die keine Einwendungen vorzubringen haben, brauchen zum anberaumten Termin nicht zu erscheinen.
Die Plannachträge III und IV a liegen am 26.6.1978 in der Zeit von 9.oo bis 12„oo Uhr und 14„oo bis lö.oo Uhr im Terminslokal - Gemeindehaus in Dreikirchen - Oberhausen - zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Zur Auskunftserteilung und Erläuterung wird ein Beauftragter des Kulturamtes anwesend sein.
Jeder von den beiden Nachträgen betroffene Beteiligte erhält einen Auszug aus dem ihn betreffenden Inhalt der Nachträge, Für Miteigentümer bzw. Erbengemeinschaften wird nur e i n Auszug ausgefertigt, der in der Regel dem gemeinsamen Bevollmächtigten oder dem am Ort wohnhaften bzw. dem in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle nachgewiesenen Mitbe - teiligten zugestellt wird.
Diese haben die Verpflichtung, den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.
Die Überleitungsbestimmungen vom 27.9.1977 gelten sinngemäß auch für die Nachträge III und IV a.
Westerburg, 24. Mai 1978
Der Kulturamtsvorsteher
In Vertretung: Braun, Vermessungsdirektor
Öffentliche Bekanntmachung -
Kulturatnt Westerburg Az.: 01 - P. 2009 Lad.A.
LADUNG zum Anhörungstermin über die Bekanntgabe der Plannachträge III und IV a zum Zusammenlegungsplan Pütsch bach
GIROD
Verloren - Gefunden
In der Ortsgemeinde Girod wurde auf dem Friedhof an der Kirche ein Geldbetrag gefunden. Der Verlierer kann sich das Geld bei entsprechendem Eigentumsnachweis beim Ortsbürgermeister abholen.
In der Zusammenlegungssache Pütschbach / Westerwaldkreis - 01 - P. 2009 - habe ich gemäß §§ 28, 59 und 60 in Verbindung mit § 100 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG - in. der Fassung vom 16.3.1976 (BGBL I S. 546) Termin zur Anhörung der Beteiligten über
a) den durch Nachtrag III geänderten bzw. ergänzten Zusammenlegungsplan
b) die im Nachtrag IV a nachgewiesenen Ergebnisse der Wertermittlung der Obstbäume
auf
Dienstag, den 27. Juni 1978 - vormittags 9.3o Uhr im Gemeindehaus in Dreikirchen (Oberhausen) anberaumt, zu dem die von diesen Nachträgen betroffenen Beteiligten - soweit sie deren Inhalt nicht vorweg unter Verzicht auf Vorlage anerkannt haben - hiermit geladen werden.
Widersprüche gegen den Inhalt der beiden Nachträge können zur Vermeidung des Ausschlusses von den betroffenen Beteiligten nur in diesem Termin vorgebracht werden.
Die Widersprüche müssen in die Verhandlungsniederschrift aufgenommen werden. Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen. Hierauf wird beosnders hingewiesen.
Leber, Ortsbürgermeister
GR0SSH0LBACH Öffentliche Bekanntmachung
SATZUNG der Ortsgemeinde Großholbach zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 16. 5. 1978
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBL S, 419) in der z„Z. geltenden Fassung die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 11. Mai 1978 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung der Ortsgemeinde Großholbach über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 26.3.1976 wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
“Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Ortsbürgermeisters

