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Montabaur 17/22/78

Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich von montags bis samstags. Die Bewerbung richten Sie bitte baldmöglich mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) an den Ortsbürgermeister,

Herrn Lambert Stahlhofen, Arzbacher Str. 26, 5431 Welschneu­dorf.

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

Wir gratulieren !

Frau Agnes Dietz zur Vollendung des 70. Lebensjahres am

5.6.1978

Herrn Johann Dommermuth zur Vollendung des 70. Lebens­jahres am 7.6.1978

Herrn Robert Theis zur Vollendung des 96. Lebensjahres am

7.6.1978

Frau Maria Theis zur Vollendung des 87. Lebensjafires am

14.6.1978

Herrn Bernhard Noll zur Vollendung des 75. Lebensjahres am

10.6.1978

Frau Erna Röhl zur Vollendung des 71. Lebensjahres am

lo.6.1978

recht herzlich.

Besonderer Dank und Anerkennung gebührt dabei unserem ältesten Gemeindebürger, Herrn Robert Theis.

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

Die Tischtennisfreunde

treffen sich am 26.5.1978 um 19.3o Uhr im Saal Billaudelle. Auch die Fußballer, die gerne mitmachen möchten, sind herzlich eingeladen.

EISBACHGEMEINDEN

GIROD, NENTERSHAUSEN und NIEDERERBACH

Beteiligte, die nicht pünktlich um 9.3o Uhr zum Termin er­scheinen, können mit späteren Einwendungen nicht mehr gehört werden. Versäumt ein Beteiligter diesen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schlüsse des Termines, so wird angenom­men, daß er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§ 134 FlurbG),

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevoll­mächtigte hat seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungs­gemäße Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Ehefrau vertritt und umgekehrt.

Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt in Westerburg angefordert oder bei der Offenlegung '26.6.1978) entgegen­genommen werden.

Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift durch die Gemeinde­verwaltung oder eine andere dienstsiegelführende Behörde be­glaubigen zu lassen, was nach § 108 FlurbG kostenlos geschieht.

Beteiligte, die keine Einwendungen vorzubringen haben, brau­chen zum anberaumten Termin nicht zu erscheinen.

Die Plannachträge III und IV a liegen am 26.6.1978 in der Zeit von 9.oo bis 12oo Uhr und 14oo bis.oo Uhr im Termins­lokal - Gemeindehaus in Dreikirchen - Oberhausen - zur Ein­sichtnahme für die Beteiligten aus.

Zur Auskunftserteilung und Erläuterung wird ein Beauftragter des Kulturamtes anwesend sein.

Jeder von den beiden Nachträgen betroffene Beteiligte erhält einen Auszug aus dem ihn betreffenden Inhalt der Nachträge, Für Miteigentümer bzw. Erbengemeinschaften wird nur e i n Auszug ausgefertigt, der in der Regel dem gemeinsamen Bevoll­mächtigten oder dem am Ort wohnhaften bzw. dem in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle nachgewiesenen Mitbe - teiligten zugestellt wird.

Diese haben die Verpflichtung, den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.

Die Überleitungsbestimmungen vom 27.9.1977 gelten sinnge­mäß auch für die Nachträge III und IV a.

Westerburg, 24. Mai 1978

Der Kulturamtsvorsteher

In Vertretung: Braun, Vermessungsdirektor

Öffentliche Bekanntmachung -

Kulturatnt Westerburg Az.: 01 - P. 2009 Lad.A.

LADUNG zum Anhörungstermin über die Bekanntgabe der Plannachträge III und IV a zum Zusammenlegungsplan Pütsch ­bach

GIROD

Verloren - Gefunden

In der Ortsgemeinde Girod wurde auf dem Friedhof an der Kirche ein Geldbetrag gefunden. Der Verlierer kann sich das Geld bei entsprechendem Eigentumsnachweis beim Ortsbürger­meister abholen.

In der Zusammenlegungssache Pütschbach / Westerwaldkreis - 01 - P. 2009 - habe ich gemäß §§ 28, 59 und 60 in Verbindung mit § 100 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG - in. der Fas­sung vom 16.3.1976 (BGBL I S. 546) Termin zur Anhörung der Beteiligten über

a) den durch Nachtrag III geänderten bzw. ergänzten Zu­sammenlegungsplan

b) die im Nachtrag IV a nachgewiesenen Ergebnisse der Wertermittlung der Obstbäume

auf

Dienstag, den 27. Juni 1978 - vormittags 9.3o Uhr im Gemeindehaus in Dreikirchen (Oberhausen) anberaumt, zu dem die von diesen Nachträgen betroffenen Beteiligten - soweit sie deren Inhalt nicht vorweg unter Verzicht auf Vorlage anerkannt haben - hiermit geladen werden.

Widersprüche gegen den Inhalt der beiden Nachträge können zur Vermeidung des Ausschlusses von den betroffenen Beteilig­ten nur in diesem Termin vorgebracht werden.

Die Widersprüche müssen in die Verhandlungsniederschrift aufgenommen werden. Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen. Hierauf wird beosnders hinge­wiesen.

Leber, Ortsbürgermeister

GR0SSH0LBACH Öffentliche Bekanntmachung

SATZUNG der Ortsgemeinde Großholbach zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 16. 5. 1978

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§24 und 26 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBL S, 419) in der zZ. geltenden Fassung die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehörd­lichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 11. Mai 1978 hiermit bekanntge­macht wird:

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Großholbach über das Fried­hofs- und Bestattungswesen vom 26.3.1976 wird wie folgt geändert:

§ 2 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:

Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Ortsbürgermeisters