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Montabaur 13/22/78

Rechnungs- (Haushalts-) jahre 1973 1976 Entlastung zu

erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet Gleichzeitig werden die über- und außerplanmäßigen Ausgaben Verjähre 1973 - 1976 genehmigt, soweit dies noch nicht im

einzelnen geschehen ist.

IV

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnungen mit den Rechenschaftsberichten liegen zur Einsichtnahme vom 5.6,1978 - 14.6.1978 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

SIMMERN

Kindergartenfest

Zu unserem Kindergartenfest am 4. Juni 1978 möchten wir noch einmal alle Bürger von Simmern und Neuhäusel recht her- lich einladen!

UNSER PROGRAMM:

ll.oo Uhr Eröffnung mit Musik mit dem Blasorchester Simmern

ll3o Uhr Kasperle für die Kinder Eröffnung des Bazars

12.oo Uhr Schwenkkotelettes und Würstchen 14.oo Uhr Tanz der Kindergartenkinder Kaffee und Kuchen

14.30 Uhr Wettspiele für Kinder

15.30 Uhr Kasperle

16.30 Uhr Tombola und Ausklang

außerdem: Getränke, Eis, Büchsenwerfen und Torwand­schießen.

Für die Eltern aus Neuhäusel wird ein Bus eingesetzt. Abfahrt von Neuhäusel: lo.3o Uhr von der neuen Kirche.

Rückfahrt von Simmern/Kindergarten um 1 7.3o Uhr.

Güllering , Kindergartenleiterin

EITELBORN

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesAuf der Höll der Ortsgemeinde Eitelborn für das Grundstück Flur 3,

Flurstück: 271, gemäß § 13 BBauG hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung vom 29.11.1977/21.3.1978 die vereinfachte Änderung des Be­bauungsplanesAuf der Höll gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Im Bereich des Flurstückes Nr. 271 wird die überbaubare Fläche in nordwestlicher Richtung erweitert, Der Abstand zum Wendehammer beträgt 5,oo m

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zuge­stimmt

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben,daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, (Bauamt) 543o Montabaur, wälirend der Dienst­stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitelborn während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Ver­letzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffent­lichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 4o und 42 - 44 bezeichneten Vermö­

gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Ent­schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspllichtigen be­antragt.

Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung des Westerwaldkreises in Montabaur

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung

Die nachstehend auf geführte Anordnung über Maßnahmen zum Schutz gegen die Tollwut wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben,

31.1.1978 Anordnung im Bereich der Gemeinde Eitelborn.

543o Montabaur, den 17.5.1978 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur

Verehrte Einwohner der Gemeinde I

Ich gehe davon aus, daß auch Sie verehrte Einwohner unserer Gemeinde, ein Flugblatt "unserer JUSO'S"

- wußten Sie überhaupt vom Bestand dieses SPD-Jugendvereins? -

erhalten und es mit aller Sorgfalt gelesen haben.

Die Kritik an meiner Arbeit in der Gemeinde für unsere Jugend ist eine durchaus legale und demokratische Spielregel, nur meine ich, muß sie auch begründet und vor allem belegt und beweisbar sein.

Deshalb lassen Sie mich diese Gelegenheit nutzen, zu einigen den Juso's verzeihlichen Ungereimtheiten Stellung zu nehmen.

Vorweg darf ich, obwohl dies nicht in meinem Aufgabenbe­reich fällt, feststellen, daß das Jugendheim, wie mir mehrfach versichert wurde, allen Jugendgruppen, also auch den politischen Parteien - was noch zu diskutieren wäre - zur Ver­fügung gestellt wurde.

Wenn die uneingeschränkte Bereitschaft hierzu durch den Eigentümververtreter in einigen Fällen nicht mehr besteht, ist dies möglicherweise nicht zuletzt das "Verdienst" dieser Gruppen.

Weiterhin darf ich zur Kenntnis geben, daß die Nutzung des Jug#ndraumes durch den Kath. Frauenverein vorwiegend darin besteht, unseren Senioren am Altentag Kaffee und Kuchen zu reichen, ihnen also ihrenAltentag so angenehm wie möglich zu gestalten.

- Ob die Juso's das zu verhindern versuchen? - UND NUN ZU MIR>

Sowohl dem Rat als auch mir ist durchaus die Problematik der fehlenden "Jugendunterhaltungsmöglichkeiten" bekannt. Insoweit wurden in der Vergangenheit Überlegungen ange­stellt, diesem Mangel abzuhelfen.

Es scheint sich zwar eine Wende anzubahnen, eine Lösung, die jedoch nicht in der Bereitstellung eines Raumes zu finden ist, wie sie auch nicht innerhalb weniger Tage oder Wochen erreicht werden kann.

Die Unterhaltung einer Diskotek - oder wo gehen die Jugend­lichen samstags und sonntags trotz Regen und Kälte jn Neu­häusel hin - kann, nicht Aufgabe unserer Gemeinde sein.

Sie ist vielmehr in Verbindung mit den örtlichen Lokalitäten anzustreben, insofern sind unsere örtlichen Gastwirte An - sprech partner.