Montabaur 11 / 22 / 78
Zeitpunkt des Übergangs des Rechts befindet,
Es wird aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuß - (Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur) anzumelden.
Dies gilt auch für Miet- und Pachtrechte. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nach Ablauf einer gemäß § 48 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes vom Umlegungsausschuß gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muß ein Berechtigter die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen,wenn der Umlegungsausschuß dies bestimmt. Der Inhaber eines Rechts, das aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muß die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist,
(§ 48 Abs. 3 lautet: Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so hat die Umlegungsstelle dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechts zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis iur Glaubhaft - machung seines Rechtes nicht mehr zu beteiligen),,
III. Verfügungs- und Veränderungssperre
Nach § 51 BBauG dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes (§ 71 BBauG) im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses:
1. Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zur
Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird;
2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden;
3. nicht genehmigungsbedürftige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;
4. genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungsund Veränderungssperre nicht berührt.
IV. Vorbereitende Maßnahmen
Den .'Beauftragten der zuständigen Behörden ist gern. § 151 BBauG zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermes sungen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten durchzuführen.
Die Beteiligten werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, daß die örtlichen Arbeiten nunmehr durchgeführt werden und sie deren Ausführung zu dulden haben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Umlegungsbeschluß und die vorbereitenden Maßnahmen kann innerhalb eines Monats nach ortsüblicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuß (Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur) schriftlich oder zur Niederschrift ?u erheben.
Heiligenroth, den 23. Mai 1978 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuß- S ez - Rohrbacher, Vermessungsdirektor, Vors, des Umlegungsaussc
Kirmes in Heiligenroth
Am 3., 4 und 5 Juni feiert die Ortsgemeinde Heiligenroth ihr diesjähriges Kirchweihfest. Nach alter Tradition bilden die Jahrgänge 1958 und 1959 die Kirmesgesellschaft.
Am Sonntag, dem 4Juni ist der Umzug der Kirmesburschen durch das Dorf mit Abschluß auf dem Kirmesplatz.
Auf dem Kirmesplatz hat der Schausteller F'äätz seinen Unterhaltungsbetrieb auf gebaut.
Allen Gästen und Bürgern wünsche ich frohe Stunden bei Tanz und Unterhaltung.
RUPPACH - GOLDHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung
EINLADUNG
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach - Goldhausen findet am
Montag, dem 5. Juni 1978 um 2o.oo Uhr in der Gaststätte “Sonnenhof” statt,
TAGESORDNUNG
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 1977 - 1981
2. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
3. Beratung und Beschlußfassung über
den Erlaß einer Veränderungssperre für das Gebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplanes
4. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1, Beratung und Beschlußfassung über die Eintragung einer Grundschuld zur Sicherung von Erschließungsbeiträgen
2. Verschiedenes
Ferdinand, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat von Ruppach - Goldhausen hat am 2.5. 1977 die Aufstellung eines Bebauungsplanes “Bitzen” beschlossen.
Der Beschluß hat folgenden Wortlaut:
Der Ortsgemeinderat beschließt, im Gemeindebezirk Goldhausen für die Fläche beidseitig des Bodener Weges, im Anschluß an das vorhandene Baugebiet, einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen.
Nachstehend aufgeführte Flurstücke liegen im Bereich des neu zu erstellenden Bebauungsplanes:
FLUR 20
Flurstücke: 1499, 1505 tlw.,
FLUR 22
Flurstücke: 17, 18, 19, 21, 2o, 22 , 16 tlw., 24
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung “Bitzen” erhalten.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2, Abs. 1 BBauG Ld. F. v. 18.8.1976 (BGBL I S. 2256) bekanntgemacht.
Ferdinand, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat von Ruppach - Goldhausen hat am 18.5. 1977 die Aufstellung eines Bebauungsplanes “Unter dem Dorf” beschlossen.
Der Beschluß hat folgenden Wortlaut:
Der Ortsgemeinderat beschließt, für das Gebiet südlich der Bahnstrecke Montabaur - Limburg, zwischen den Kreisstraßen K 101 nach Großholbach bzw. K 103 nach Heiligenroth einen

