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Montabaur 4/22/78

Öffentliche Bekanntmachungen

Wassergeld und Kanalgebühren - II. Rate fällig !

Wir weisen darauf hin, daß in Montabaur einschließlich Stadt­teilen sowie in den Ortsgemeinden Eitelborn, Neuhäusel, Simmern, Kadenbach, Holler,Hübingen und Oberelbert die Abschläge für das IL Quartal 1978 bereits am 15.5.1978 fällig waren.

Noch nicht gezahlte Abschläge bitten wir umgehend auf eines unserer Konten zu überweisen.

Bei Bankabbuchem wird die 2. Rate in den nächsten Tagen durch das Lastschriftverfahren eingezogen.

Verbandsgemeindewerk Montabaur - Wasserversorgung -

Herstellung einer Hausanschlußleitung gehört zum Aufgaben­gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur

Wir sehen uns veranlaßt, nochmals darauf hinzuweisen, daß gern.

§ 5 derAllgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser aus dem Versorgungsnetz der Verbandsgemeinde Monta­baur (AVB-Wasser), die Herstellung einer Hausanschlußleitung zum Aufgabengebiet der Verbandsgemeinde Montabaur gehört. Die Anschlußleitung beginnt mit der Verbindung an dem in der Straße verlegten Rohrnetz bis zur Absperrvorrichtung hinter dem Wasserzähler.

Die Installateure des Verbandsgemeindewerkes werden künftig selbstverlegte oder durch Dritte hergestellte Anschlüsse entfer­nen.

Verbandsgemeindewerk Montabaur - Wasserversorgung -

Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Montabaur schreibt folgende Straßenbauarbeiten in Verbundsteinpflaster öffentlich aus:

Es fallen an:

Los 1 - Ausbau der Burgstr. mit ca. 600 m2 Verbundstein­pflaster

Los 2 - Ausbau der Kloster- mit ca. 120 m2 Verbundstein­gasse pflaster.

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 - Bauamt - 5430 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 2o,oo DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis, für die getätigte Einzah­lung ist der Anforderung beizulegen,

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Donnerstag, der 15. Juni 1978, 9.15 Uhr

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstraße 9,

543o Montabaur, einzureichen.

Mangels, Bürgermeister

An alle Tierhalter der Verbandsgemeinde Montabaur:

Bedingt durch die Umstellung des bisherigen Abrechnungsver­fahrens erfolgt ab 1.1,1978 die Abrechnung der Besamungsge­bühren unmittelbar zwischen der Kreisverwaltung Altenkirchen und den einzelnen Tierhaltern,

Somit entfällt für uns der Erlaß von Gebührenbescheiden ln diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin. daß der Kreis Alien kirchen die Besamungsgebühr auf 3 o,oo DM für jede Eist Viert- und Siebtbesamung festgesetzt hat

Mit der direkten Abrechnung mit der Kreisverwaltung Alten­kirchen geht aber nicht der von der Ortsgemeinde bewilligte Zuschuß verloren.

Sie werden gebeten, am Ende eines jeden Jahres bei dem Orts­bürgermeister Ihrer Ortsgemeinde den Nachweis über die Anzahl der bei Ihren Tieren im Laufe des Jahres durchgefüht- ten Besamungen zu erbringen. Dieser wird uns entsprechend benachrichtigen, so daß wir den Zuschuß an Sie auszahlen können,

Um Verzögerungen zu vermeiden, wäre es zweckmäßig, dem Ortsbürgermeister auch Ihre Bankverbindung anzugeben, die er uns dann weiterleiten wird.

Montabaur, den 23. Mai 1978 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -

Die Verwaltung informiert

KULTURELLE VERANSTALTUNGEN:

CHORKONZERT im Rittersaal des Schlosses Montabaur

Chor 61 - Cantus mundi

Freitagabend, 2. Juni 1978, 2o.oo Uhr. Kartenvorverkauf und an der Abendkasse: ab 19.00 Uhr.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 17, Telefon 02602 - 2041.

Freibadesaison 1978 eröffnet

Die Freibadeanlage des Hallen- und Freibades der Verbands­gemeinde Montabaur ist ab

FREITAG, den 2. Juni 1978

geöffnet. Da diese Anlage nur über ein Nichtschwimmerbecken (17 x 25 m) verfügt, steht für Schwimmer auch das Becken in der Halle zur Verfügung, so daß Hallen- und Freibad zur gleichen Zeit betrieben werden. Sollte wegen schlechten Wetters kurzfristig die vorübergehende Schließung des Freiba­des erforderlich sein, wird dies durch einen entsprechenden Aushang am Eingang zumHallen- und Freibad bekanntge­geben.

Ab 2.6.1978 gilt folgender BADEZEITENPLAN:

a) für die Schwimlnhalle

MONTAG

DIENSTAG

MITTWOCH

DONNERSTAG

vormittags geschlossen 14.oo - 18.3o Uhr Familienbad 18.3o - 2o.oo Uhr Bundeswehr 2o.oo - 21.3o Uhr Vereinsbad (B.S.G. Mt.)

7.oo - 9.oo Uhr Bundeswehr

9,oo - 13.oo Uhr Familienbad u. Schulen 13.oo - 21.3o Uhr Familienbad

7,oo- 9.oo Uhr Bundeswehr

9.oo - 13.00 Uhr Familienbad u. Schulen 13 oo - 2o.oo Uhr Familienbad 2o.oo - 2l..8o Uhr Frauenbad

7.00 9 .00 Uhr Bundeswehr