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Montabaur 7/21 / 78

AHRBACHGEMEINDEN

BODEN

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Montag, dem 29. Mai 1978 um 2o.oo Uhr in der Schule statt.

TAGESORDNUNG:

I, ÖFFENTLICHER SITZUNG

Im Haushaltsplan der Ortsgemeinde Heiligenrolh für das Haus­haltsjahr 1978 wird die Durchführung o.g Baumaßnahmen vorgesehen.

Gern. § 8 Abs, 7 des Kommunalabgabengeset/.es in der Fassung vom 2- Sept 1977 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 308/1977) machen wir darauf aufmerksam, daß die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten der durch die o.g. Maßnahmen erschlos­senen Grundstücke in absehbarer Zeit zu Aubaubeiträgen heran­gezogen werden

Die Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschlicßungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 13 7 1976 sowie der Kostenvoranschläge einschL dem Ausbauplan können während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbach­straße 9, Zimmer 7, in der Zeit

vom 29. Mai 1978 bis 1 2. Juni 1978 eingesehen werden .

1. Zustimmung zum Flächennutzungsplanentwurf der Verbandsgemeinde Montabaur gern § 67 GemO

2. Kenntnisnahme und Genehmigung von über- und außer­planmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1977

3. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1 Beratung und Beschlußfassung über die Verlängerung des Jagdpachtvertrages des Jagdbezirkes Boden,Heiligenroth und Wirzenborn um 2 Jahre

2. Beschlußfassung über die Ergänzung des Kaufvertrages mit der Bundesstraßenverwaltung

3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß von Steuern - Gewerbesteuer Verbandsgemeindewerk -

4. Verschiedenes

5431 Boden, 18. 5. 1978 gez. Eulberg, Ortsbürgermeister

HEILIGENROTH

Drtsgemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuß-

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

über die öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Be­standsverzeichnisses für die UmlegungVogelsang in der Ge­markung Heiligenroth.

Für das BaugebietVogelsang in das auch Teile der Kataster­lagebezeichnungenAuf der Kuh undAuf dem Heckenstück einbezogen sind,liegen die Bestandskarte und das Bestandsver­zeichnis, in denen der in dem Umlegungsgebiet vorhandene Altbesitz erfaßt ist, in der Zeit

vom 3. Juni 1978 bis 3. Juli 1978 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstraße 9, Zimmer Nr. 7, während der Dienststunden öffentlich aus.

Für die in Abteilung II und III des Grundbuches eingetragenen Lasten, Beschränkungen, Grundschulden usw. ist die Einsicht nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Für das Bapgebiet wurde am 21. Februar 1978 durch Beschluß des Ortsgemeinderates Heiligenroth die Umlegung eingeleitet,

Heiligenroth, den 19. Mai 1978 Ortsgemeindeverwaltung - Umlegungsausschuß - gez. Rohrbacher, Vermessungsdirektor - Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Öffentliche Bekanntmachung

Durchführung von Straßenbaumaßnahmen in der Ortsgemeinde Heiligenroth ,

Ausbau der Neustraße - verlaufend von Schlatweg b. Rhein­straße -

Ausbau der Lahnstraße - verlaufend von Bodener Weg b. Grund­stück Bach u. von Anwesen Bach bis Einmündung Rheinstraße -

Manns, Ortsbürgermeister

AUGST

Öffentliche Bekanntmachung

Planfeststellung für den Neubau der Südtangente Koblenz Teil II als Verbindung von der B 327 zur B 49 in den Gemar­kungen Koblenz, Lahnstein 1 und Eitelborn / Ww.

Das Straßeneubauamt in Vallendar hat für das o a, Bauvorha­ben das Planfeststellungsverfahren beantragt. Der Plan (Zeich­nungen und Erläuterungen) und ein Merkblatt zur Informa­tion über das Verfahren liegen in der Zeit vom 5 Juni 1978 bis 5 , Juli 1978, in 543 Montabaur, Gelbachstraße 9 (Bau­amt) Zimmer 7, während der Dienststunden von montags bis freitags zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Eine Einsichtnahme ist auch bei der Ortsgemeinde Eitelborn in verkürzter Form während der ortsüblichen Dienststunden möglich.

1 Jeder, der sich von dem geplanten Bauvorhaben betroffen fühlt, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendi­gung der Auslegung, das ist bis zum 19.7 1978 (Tag) bei der Gemeinde (Dienststelle ) oder bei der Bezirksre­gierung Koblenz zu Az. 338 09 (Anhörungsbehörde) Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben

2. Werden gegen den Plan Einwendungen erhoben,so wer­den diese in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich / öffentlich bekanntgemacht wird. Diejenigen, die Einwen­dungen erhoben haben, werden von dem Termin geson­dert benachrichtigt. Werden - von mehr als 300 Beteiligten Einwendungen erhoben, so können diese Beteiligten durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, Es wird darauf hingewiesen, daß bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne den Betroffe­nen verhandelt werden kann und verspätete Einwen­dungen bei der Erörterung und Entscheidung unberück­sichtigt bleiben können.

3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden,

4. DieZustellung des Planfeststellungsbeschlusses kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind,

5. Über Entschädigungsansprüche wird nicht im Planfest- scellungsverfahren, sondern in einem gesonderten Entschä­digungsverfahren entschieden.

Mangels, Bürgermeister