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Montabaur4 2o / 7 8

die Wohnungen wesentlich verbessert werden; davon kann aus­gegangen werden, wenn der Modemisierungsaufwand je Woh­nung mindestens 3.ooo.-- DM beträgt.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch auf die Förderung von Modemisierungsmaßnahmen besteht.

Grundsätzlich darf mit den Modernisierungsarbeiten erst nach der Bewilligung der beantragten Förderungsmittel begonnen werden.

Die Kreisverwaltung kann unter bestimmten Voraussetzungen in den vorzeitigen Beginn der Arbeiten einwilligen. Aus dieser Bewilligung erwächst jedoch kein Rechtsanspruch auf Bewilli­gung der beantragten Förderungsmittel.

Weitere Auskunft erteilt das Bauamt der Verbandsgemeinde, Gelbachstr. 9, Zimmer 7.

Dort sind auch die entsprechenden Antragsvordrucke erhält­lich.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bauamt

Terminsbestimmung

Das Amtsgericht - 8 K 5o/77 -

im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Niederelbert Band 22 Blatt 915 eingetragene, nachstehend- bezeichnete Grundstück

am DIENSTAG, dem 13. Juni 1978, 14.oo Uhr

an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47, Sitzungs­saal Nr. 6 , versteigert werden, lfd. Nr. 1 Flur 7 Flurstück 81/2 Hof- und Gebäudefläche Bergstraße 16 = 7,24 ar Verkehrswert: 7 8.000 DM.

Der Versteigerungsvermerk ist am 18.8.1977 in das Grund­buch eingetragen worden.

Als Eigentümer war damals Herr Günter Hübinger in Niederel­bert eingetragen.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Auf­forderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antrag­steller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Verstei­gerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bzweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Proto­koll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zu­behörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteiger­ten Gegenstandes.

SIEGEL gez. Fischer, Rechtspfleger

Unterschrift, Justizangestellte als Urkunds­beamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts

Regelmäßiges Abmähen der Grundstücke im Ortsbereich

Wir weisen nochmals darauf hin, daß nach § 1 der Landesver­ordnung zur Verhütung von Schäden durch Pflanzen vom 27.

11. 1973 (GVB1. S. 4ol) alle Grundstücksbesitzer und Ver­fügungsberechtigten zur Bekämpfung des Unkrautes verpflich­tet sind.

ein!

Die Bekämpfung ist so durchzuführen, daß eine Massenvermei rungund Ausbreitung, die eine landwirtschaftliche, gärtneriscj oder forstwirtschaftliche Nutzung und Pflege der Grundstücke I Dritter erheblich beeinträchtigen, verhindert wird.

Gleichzeitig haben alle Grundstückseigentümer ihre im Ortsbe­reich gelegenen Grundstücke regelmäßig abzumähen, so Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke unterbleibt.

Zudem sind Hecken und Sträucher regelmäßig so zu beschnei! den, daß kein Überhang auf Grundstücke Dritter oder auf öffentliche Verkehrsflächen entsteht.

Wer die Unkrautbekämpfung und das Abmähen vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Pflanzenschutzgesetzes vom 2.1o 1975 (BGBl. I S. 2592).

Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu Zehntausend Deutsche Mark geahndet werden. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

komm schwimm mal

ler

im Hallen- und Freibad Montabaur.

Schau doch mal rein -

ins Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur

Auch bei Regenwetter bietet das Hallenbad Montabaur viele Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung.

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