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Ijilontabaur— 3— 2o / 7 8
■Öffentliche Ausschreibung
Ipie Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die lortsgemeinde Hübingen folgende Arbeiten öffentlich aus: i os 1: Ausbau der Windener Straße
Ausbau des Verbindungsweges Windener Straße Mehlstraße
Bürgersteigausbau der Neu—, Mittel— und Flurstraße
5II:
Abbruch der Häuser Nr. 17 und 19
ng
ischluß-
|ts fallen an:
[,osI: 15oo qm Straßenbau mit bituminöser Befesti
gung
15oo qm Bürgersteigbau in Verbundpflaster los II: ca. 12oo qm umbauter Raum
firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werfen gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsge- Ineindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9, j 16.5.1978 anzufordern.
Lie Schutzgebühr in Höhe von 3o.-- DM zu Los I und Io.-- DM iuLos II ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das konto-Nr. 5oo ol7 der Verbandsgemeindeverwaltung Monta- laurbei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizule- |en.
lermin für die Abgabe des Angebotes ist:
iilTTWOCH, der 31. Mai 1978, lo.oo Uhr Los 1, 11.oo Uhr los II.
jigebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen litt müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands- kmeindeVerwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, ein- lireichen.
[ontabaur, den 5.5.1978
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister
gefordert to 13136
at für die ind Neu
laben, wer
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vlontabai
lgabe des I :r Verband sse Monta| [Zahlung
Iffentliche Ausschreibung
lie Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die nsgemeinden Nentershausen und Untershausen die Erschlie- Imgvon Neubaugebieten öffentlich aus:
]swerden ausgeführt: psI - Nentershausen:
2.5oo cbm Rohrgrabenaushub
Rohre (j) 3oo - 5oo Erdabtrag für Straßen Baustraße Wasserleitung ps II - Untershausen:
8oo cbm Rohrgrabenaushub
Betonrohr (J> 3oo Erdabtrag für Straßen Baustraße Wasserleitung
versehen erbandsgt 9 einzureil
gez
Min
meister
65o m 1.6oo cbm 4.000 qm 65o m
25o m 8oo cbm 1.6oo qm 2oo m
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fmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer- »gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgelindeverwaltung Montabaur, 543o Montabaur, Gelbachstr.9 117.5.1978 anzufordern.
|tSchutzgebühr in Höhe von 2o.~ DM zu Los I und DM lo.~ |fos II ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das fnto Nr. 5oo ol7 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ■der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen.
■Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung pulegen.
pnin für die Abgabe des Angebotes ist:
1*1 Freitag, der 9. Juni 1978, lo.oo Uhr
1*11 Dienstag, der 13. Juni 1978, lo.oo Uhr.
Igebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen “müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands- Jdndeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, ein- l e 'chen. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
|ntabaur, d.9.5.1978 gez. Mangels, Bürgermeister
Förderung energieeinsparender luaßnahmen im Rahmen der Förderung der Modernisierung von Wohnungen
Nachdem die Verhandlungen zwischen dem Bund un den Ländern über die Durchführung eines Sonderprogrammes zur Förderung heizenergiesparender Investitionen in bestehenden Gebäuden im Januar dieses Jahres bereits gescheitert sind, hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtages die für dieses Sonderprogramm vorgesehenen Landesmittel für ein zusätzliches Landesmodernisierungsprogramm, das vorrangig energiesparenden Modernisierungsmaßnahmen zugute kommen soll, dem Kreis zur Verfügung gestellt.
Für das Antrags- und Bewilligungsverfahren gelten bei diesem Sonderprogramm die gleichen Richtlinien wie bei dem bisher laufenden Modemisierungsprogramm.
Zu den energiesparenden Maßnahmen zählen insbesondere:
1. Verbesserung der Wärmedämmung von Fenstern und Außentüren, z.B. Isolierverglasung;
2. Verbesserung der Wärmedämmung von Außenwänden, z.B. durch Wärmedämm-Material auf der Außen- oder Innenseite;
3. Verbesserung der Wärmedämmung von Dächern;
4. Verbesserung der Wärmedämmung von Decken;
5. Verbesserung des Wirkungsgrades von zentralen Warmwasserheiz- und Brauchwasseranlagen, z.B. durch Reduzierung der Brennerleistung;
Die Mittel werden in der Regel als Zuschüsse zur Deckung von laufenden Aufwendungen aus der Modernisierung bewilligt, Der Eigentümer muß eine Eigenleistung in Höhe von 15 v.H. der Modernisierungskosten erbringen. Die Aufwendungszuschüsse werden auf die Dauer von insgesamt 9 Jahren gewährt, und zwar jeweils 3 Jahre in Höhe von 72 v.H., 4,8 v.H. und 2,4 v.H. der förderungsfähigen Kosten.
Modernisierungsmaßnahmen in Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen können nur dann gefördert werden, wenn das Jahreseinkommen des Eigentümers und der zu seiner Familie rechnenden Angehörigen die in § 25 des 2 Wohnungsbaugesetzes festgelegten Grenzen (s. nachfolgende Übersicht) nicht oder nur unwesentlich (um bis zu 5.v.H.) überschreitet. Maßgeblich ist hierbei das Einkommen des Vorjahres und einen Monat vor der Antragstellung. EINKOMMENSGRENZE
Antragsteller Gesamteinkommen der zur Familie zäh
lenden Angehörigen: jährlich bis monatlich bis
zu DM zu DM
Alleinstehend
I8.000
1.5oo
mit 1 Angehörigen
27.000
2.25o
mit 2 Angehörigen
31.2oo
2.6oo
mit 3 Angehörigen
35.4oo
2.95o
mit 4 Angehörigen
39.6oo
3.3oo
mit 5 Angehörigen
43.8oo
3.65o
Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich die Einkommcns- grenze um 4.2oo DM jährlich (35o.- DM monatlich).
Bei jungen Ehepaaren im Sinne des § 26 Abs. 2, S. 2 II WofcauG erhöht sich die Einkommensgrenze bis zum Ablaul des 5. Jahres nach dem Jahre der Eheschließung um 4.8oo.~ DM jährlich. Für Personen, die nicht nur vorübergehend um mindestens 5o v.H. in ihrer Erwerbstätigkeit gemindert sind (Schwerbehinderte) erhöht sich die Einkommensgrenze um je 4.2oo.-- DM jährlich.
Für die Feststellung des Jahreseinkommens gelten die Vorschriften des Einkommensteuerrechts über die Einkommens- ermittiung nach näherer Maßgabe des § 25, Abs. 2 und 3 II. WobauG.
Eine Wohnung wird in der Regel nur einmal bis zu Gesamtkosten von 25.000.- DM gefördert.
Außerdem dürfen Wohnungen nur gefördert werden, wenn

