Einzelbild herunterladen

Itz

>, daß »rauch-

chen en und ien An- »wesen

»erden, utzhütte, Dieb- em Aspek] itigten if ihre t nicht

straf-

ssen, andertag I

Oer Ball iltung

DEN

idet am

einderatS1

igsplanentl

aeister

Montabaur 15/19/78

Landwirtschaftliche Beratungsstelle Montabaur informiert

Am 16.5.1978 um 20 Uhr (Dienstag nach Pfingsten) findet in der Freimühle Kleinholbach ein Vortrag statt. Das Thema der Veranstaltung lautet:

Krankheiten und Schädlinge im Garten.

Alle daran interessierten Frauen und Kleingärtner können daran

teilnehmen.

GROSSHOLBACH:

Ausbau von Wegen

Oer Rat der Ortsgemeinde Großholbach beschloß in seiner Sit­zung am 28.4.1978, den Auftrag für die Befestigung der Wege auf dem Friedhof und des Vorplatzes an die Firma Ferdinand, Heiligenroth, zu vergeben. Gleichzeitig beschloß der Ortsge­meinderat den Ausbau des Weges auf dem Kinderspielplatz mit Verlegung der Entwässerungsleitungen.

Weitere Beschlüsse des Ortsgemcinderates:

» Änderung der Friedhofssatzungen. Die Änderungssatzun­gen werden nach der Unbedenklichkeitserteilung durch die Kreisverwaltung an dieser Stelle veröffentlicht.

Anschaffung eines kleinen Benzinrasenmähers und eines großen Flächenmähers.

Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit

Am Samstag, dem 13. Mai 1978, feiern die Eheleute Bernhard Weber und Maria geb. Luhs das seltene Fest der Goldenen Hochzeit.

Hierzu spreche ich Ihnen im Namen aller Mitbürger von Groß­holbach die herzlichsten Glück- und Segenswünsche aus. Möge dem Jubelpaar bei Glück und Gesundheit noch ein recht langer und ungetrübter Lebensabend im Kreise seiner Lieben beschieden sein.

Am Freitagabend,um 20.30 Uhr erfolgt eine öffentliche Ehrung und Gratulation durch die Gemeinde sowie Ortsvereine.

Metternich, Ortsbürgermeister

GÖRGESHAUSEN:

Begasung von Fuchsbauten in der Gemarkung Görgeshausen am 13.5.1978

Durch Viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 20.2.1978 hat die Bezirksregierung Koblenz die Begasung sämtlicher befah­rener Fuchsbaue angeordnet.

Die Begasungsaktion für die Gemarkung Görgeshausen findet am 9. Mai 1978 statt.

Wegen der Gefährlichkeit des verwendeten Giftes dürfen die Waldgebiete für mindestens 24 Stunden nach der Begasung nicht betreten werden.

Wir bitten auch die Erziehungsberechtigten , ihre Kinder wäh­rend des angegebenen Zeitraumes von den Waldgebieten fernzu­halten.

Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde

Gefunden

Eine Geldbörse mit Inhalt sowie ein silbernes Armkettchen wurden bei der Ortsgemeinde abgegeben. Die Ver­lierer können die Fundgegenstände während der Sprechstunden abholen. Herz, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID:

Sitzung des CDU-Ortsverbandes Montabaur / Ost

Im Clubraum der Jugend in der alten Schule in Heilberscheid findet am Freitag, dem 19. Mai 1978, eine Sitzung des CDU- Ortsverbandes Montabaur/Ost statt. Beginn 19.30 Uhr.

Die Mitglieder des Ortsvorstandes sowie die CDU-Mitglieder aus Heilberscheid sind herzlich eingeladen.

NENTERSHAUSEN:

Partnerschaftstreffen mit Vieux-Perquin am 20./21.5.1978

Es wird noch einmal darauf aufmerksam gemacht, daß der Bus am Samstag, dem 20.5.1978 ( pünktlich um 4.00 Uhr vom Markt­platz abfährt.

Das restliche Fahrgeld von 5, DM pro Person wird im Bus kassiert.

NENTERSHAUSEN:

MännergesangvereinEintracht, Nentershausen

Der MännergesangvereinEintracht nimmt am 4. Juni 1978 an einem Gesangwettstreit in Lampertheim bei Worms teil.

Wer von den passiven Mitgliedern den Chor dorthin begleiten möchte, möge sich bitte bis zum 18. Mai 1978 bei dem I,Vor­sitzenden Reinhold Holzenthal melden.

Als Unkostenbeitrag werden 6, DM erhoben,

Spielmannszug der FF Nentershausen

Alle Aktiven treffen sich am Freitag, dem 19.5.1978, 20,00 Uhr, im Vereinslokal (Ständchen).

Freiwillige Feuerwehr Niedererbach Einladung zur Jahreshauptversammlung

Die für den 3.5.1978 im Sportheim in Niedererbach angesetzte Jahreshauptversammlung konnte aufgrund der geringen Teil­nehmerzahl nicht durchgeführt werden.

Alle Freunde, Gönner und Mitglieder der Freiwilligen Feuer­wehr werden gebeten, unseren neuen Termin für die Jahres­hauptversammlung am 19.5,1978, abends um 20 Uhr im Vereinsheim in Niedererbach wahrzunehmen.

TAGESORDNUNG

1. Begrüßung

2. Totenehrung

3. Bekanntgabe der Tagesordnung und Genehmigung

4. Kassenbericht des Kassierers und Entlastung

5. Geschäftsbericht des Geschäftsführers und Entlastun 6 6 Verschiedenes.

Wir bitten um zahlreiches und pünktliches Erscheinen,

N0MB0RN:

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesBaumort und Waldstraße der Ortsgemeinde Nomborn für die Grundstücke Flur 1, Flurstücke 195 und 196 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Nomborn hat in seiner Sitzung vom 24.3.1978 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Baumort und Waldstraße gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Im Bereich der Flurstücke Nr. 195 und 196 wird die Baulinie zurNeuen Straße hin in eine Baugrenze umgewandelt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst­stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 5431 Nomborn während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Ver­öffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schrift­lich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42- 44 bezeichneten Vermö­gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An­spruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Ent­schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. l,Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig­keit des Anspruches herbeigeführt wird.

Bendel, Ortsbürgermeister