Montabaur 10/19/78
Für das Umlegungsgebiet „Nörrenpfad“, Buchenstück“, für das durch Beschlüsse vom 29:4.1977 und 14.10.1977 die Umlegung eingeleitet worden ist, liegt die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen der in dem Umlegungsgebiet vorhandene Altbesitz erfaßt ist, in der Zeit
vom 20. Mai 1978 bis einschließlich 19. Juni 1978
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9,
Zi. Nr. 7 während der Dienststunden öffentlich aus. Für die in Abteilung II und III des Grundbuches eingetragenen Lasten, Beschränkungen, Grundschulden usw. ist die Einsicht nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Eitelborn, den 27. April 1978
Siegel Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn
Umlegungsausschuß Rohrbacher Verm.Direktor
Vors, des Umlegungsausschusses
Verloren - Gefunden
Bei der Gemeindeverwaltung wurden in letzter Zeit als Fundsache abgegeben :
1. Schlüssel mit und ohne Bund
2. Bargeld - lose -
3. Geldbeutel mit Inhalt,
4 Damen- und Herren-Armbanduhr.
Die Verlierer können ihre Gegenstände während der Dienststunden im Gemeindebüro abholen.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
KADENBACH:
öffentliche Veranstaltung der CDA
Der stellvertretende Bezirksvorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Clemens Henzler spricht am Mittwoch, dem 17. Mai 1978, 20.00 Uhr, im Gasthof „Zum Westerwald“ in Kadenbach bei einer öffentlichen Veranstaltung zum Thema: „Sozialhilfe, Renten und Pflegegeld.
Alle interessierten Bürger sind eingeladen.
Hubert Zey, stellv.CDA-Kreisvors.
NEUHÄUSEL:
Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates
In der letzten Sitzung am 20.4.1978 hatte sich der Ortsgemeinderat einem wichtigen Beratungspunkt zu widmen, nämlich einem Vergleichsvorschlag des Kreisrechtsausschusses, wegen der Erhebung von Ausbaubeiträgen in der Simmerner Straße. Der Kreisrechtsausschuß hatte in anhängigen Widerspruchsverfahren angedeutet, daß § 6 der früheren Beitragssatzung nach der heutigen Rechtsprechung möglicherweise nicht mehr anwendbar ist. Es war aus diesem Grunde vorgeschlagen worden, die Gemeinde solle einen Anteil am beitragsfähigen Aufwand in Höhe von 35 v.H.übernehmen.
Der Tagesordnungspunkt barg wegen seiner Vorgeschichte einigen Zündstoff in sich. Um Gerüchten und unzutreffenden Äußerungen zu begegnen, erscheint es erforderlich, in der Sache einige klarstellende Aussagen zu machen. Es bleibt festzuhalten, daß der Ortsgemeinderat im Jahre 1973 unter zustimmender Beteiligung auch der in der Simmerner Straße wohnhaften Ratsmitglieder einstimmig den Ausbau der Bürgersteige in der Simmerner Straße beschloß und sich gleichzeitig ebenso einstimmig dafür aussprach, den Gemeindeanteil entsprechend der damals geltenden Beitragssatzung auf den höchstmöglichen Satz von 20 v.H. festzusetzen.
Die Festsetzung des Gemeindeanteils auf 20 v.H. betrachtete man damals als Vergünstigung für die Anlieger, die - wie erklärt wurde - auch den Bewohnern anderer Straßen gewährt werden sollte.
Es wurde deshalb Anfang 1975 ebenfalls unter zustimmender Beteiligung der in der Simmerner Straße wohnhaften Ratsmitglieder der einstimmige Beschluß gefaßt, den Gemeindeanteil am beitragsfähigen Aufwand in der Eitelborner Straße sowie in der Kirch- und Hillscheider Straße gleichfalls auf 20 v.H. festzusetzen. Als kurz darauf Bescheide über die Heranziehung
zu Ausbaubeiträgen in der Simmerner Straße zugestellt I wurden, erregte es ziemliches Aufsehen und löste auch berech- I tigte Kritik aus, daß ein mit einem Beitragsbescheid bedachtes I Ratsmitglied, das sich selbst seinerzeit für einen Gemeindeanteill von 20 v.H. für die Simmerner Straße ausgesprochen und sogar I noch kurz zuvor den Gemeindeanteil in der Eitelborner Straße I sowie in der Kirch- und Hillscheider Straße von ebenfalls 20vH| mitbeschlossen hatte, von seiner eigenen Entscheidung abrücktel gegen den Beitragsbescheid Widerspruch einlegte und darüber 1 hinaus anderen Anliegern bei Widersprüchen Hilfestellung I leistete. Dieses Verhalten löste einigen Unmut aus und verur- I sachte erhebliche Unruhe im Ort. Es wurden dabei Befürchtun- I gen laut, ähnlich wie bei der Erhebung von Kanalanschluß- I beiträgen Vorjahren komme es nunmehr wiederum zu einer I unterschiedlichen Behandlung der Anlieger. Vor diesem Hinter-1 grund hatte der Ortsgemeinderat also eine Entscheidung über I den Vergleichsvorschlag des Kreisrechtsausschusses zu treffen. I
Der Ortsbürgermeister hatte vor Beginn der Beratung eindring- I lieh darauf hingewiesen, daß eine unterschiedliche Behandlung I der Beitragspflichtigen nicht zu verantworten sei und auf keinenl Fall hingenommen werden könne. Es sei nicht einzusehen, I daß ein Beitragspflichtiger, der gegen einen I
Heranziehungsbescheid Widerspruch einlege, gegenüber einem Anlieger, der den angeforderten Beitrag widerspruchslos zahle, finanzielle Vergünstigungen erhalte. Falls der Ortsgemeinderat dem Vergleichsvorschlag zustimme, müsse im Interesse der Gleichbehandlung aller Anlieger der Differenzbetrag, der sich aus der Erhöhung des Gemeindeanteils ergebe, auch den Anliegern erstattet werden, die keinen Widerspruch erhoben hätten. I
Im Falle der Annahme des Vergleichsvorschlages durch den Rat kündigte der Ortsbürgermeister außerdem
Konsequenzen hinsichtlich des Gemeindeanteils bei anderen Straßen an. Er erklärte, falls der Rat dem Vergleichsvorschlag zustimme, müsse auch der Gemeindeanteil für Ausbaumaßnahmen in anderen Straßen überprüft werden.
Nach längerer Beratung beschloß der Ortsgemeinderat mit knapper Mehrheit dem Vergleichsvorschlag des Kreisrechtsausschusses zuzustimmen und den Anteil der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Bürgersteige in der Simmerner Straße auf 35 v.H. festzusetzen. Der Rat beschloß ferner im Interesse der Gleichbehandlung aller Anlieger auch den Anwohnern der Simmerner Straße, die keinen Widerspruch erhoben haben, den Differenzbetrag zu erlassen, der sich aus der Erhöhung des Gemeindeanteils ergibt.
Die erlassenen Beträge sollen an die Anlieger erstattet werden.
Parken auf Bürgersteigen
An dieser Stelle ist bereits mehrmals darauf hingewiesen worden, daß das Parken von Kraftfahrzeugen auf Bürgersteigen ohne Parkstreifen nicht gestattet ist. Trotzdem läßt es sich in letzter Zeit immer häufiger beobachten, daß Fahrzeuge verbotswidrig auf Bürgersteigen geparkt'werden. Diese Feststellung läßt sich . insbesondere in der Kadenbacher Straße sowie in der erst kürzlich ausgebauten Straße „Im Windegut“ treffen. Gemeinde und Bürger wenden für den Ausbau der Bürgersteige erhebliche Mittel auf. Es kann daher nicht geduldet werden, daß weiterhin Kraftfahrzeuge auf den Gehwegen parken und dabei Schäden verursachen, die Gemeinde und Bürger wiederum finanziell belasten. Sollte dieser Hinweis, der nicht zuletzt auch auswärtigen Kraftfahrern gilt, wiederum unbeachtet bleiben, muß die Verwaltung Zuwiderhandelnde Kraftfahrer zur Anzeige bringen.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Kirmes in Nedhäusel
Vom 19.5.1978 bis 22.5.1978 feiert die Gemeinde Neuhäusel ihre Kirmes. Folgendes Festprogramm ist vorgesehen :
FREITAG, 19.5.1978
19.30 Uhr Amt für Lebende und Verstorbene der Gemeinde.

