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Montabaur 9/19/78
Sitzung der Jungen Union
Im Hotel „Sonnenhof“ in Ruppach-Goldhausen findet am Donnerstag, dem 11. Mai 1978,eine Sitzung des Gemeindeverbandsvorstandes der Jungen Union Montabaur statt. Beginn 20.00 Uhr. Alle Vorstandsmitglieder sind herzlich eingeladen.
Edith Scholz, JU-Gemeindeverb.Vors.
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Abwasserverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1978 vom 2. Mai 1978
Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Landesgesetzes über Zweckverbände und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit (Zweckverbandsgesetz) vom 2.12.1964 (GVB1. S. 156 - BS 2020-20) in Verbindung mit den §§95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.73 (GVB1. S. 419 - BS 2020-1) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 19.12.1977 hiermit bekanntgegeben wird:
§ 1
Der Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 1978 im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 12.500,— DM
in der Ausgabe auf 12.500,— DM
im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
1.350.000,- DM 1.350.000,- DM
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird festgesetzt auf 575.000,- DM.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Die Verbandsumlage wird nach § 11 der Verbandssatzung nach dem Verhältnis der Einwohnergleichwerte mit insgesamt 40.000,— DM berechnet.
Von den Einwohnergleichwerten entfallen auf die Verbands- gemeinde Bad Ems = 85 %
und auf die Verbandsgemeinde Montabaur 15 %.
Die gesamten Ausgaben des Verwaltungshaushalts und die nach Abzug der Landeszuweisungen und Beiträge verbleibenden Ausgaben des Vermögenshaushalts werden nach den oben genannten Sätzen auf die Verbandsgemeinden Bad Ems und Montabaur umgelegt.
Bad Ems, den 2. Mai 1978
Abwasserverband Bad Ems
Diel, Verbandsvorsitzender
GENEHMIGUNGSVERMERK DER BEZIRKSREGIERUNG KOBLENZ vom 19.12.1977:
Die in § 2 der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Abwasserverband Bad Ems“ für das Haushaltsjahr 1978 in der Fassung des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 1.12.1977 vorgenommenen Festsetzung des Gesamtbetrages der zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts erforderlichen Kredite in Höhe von 575.000,- DM wird hiermit nach den §§ 6 und 7 (2) des Zweckverbandsgesetzes in Verbindung mit den §§ 24 (2), 95 (3) Nr. 2, 97 (1) und 103 (2) der Gemeindeordnung (GemO) genehmigt.
Darüber hinaus teilen wir Ihnen aufgrund der §§ 2 und 7 (2) des Zweckverbandsgesetzes i.V. mit § 24 (2) der Gemeindeordnung mit, daß wir gegen die übrigen Festsetzungen der Haushalts
satzung des Zweckverbandes sowie die Ansätze des dazugehörigen Haushaltsplanes keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erheben.
Im Auftrag:
Rapp
HINWEIS
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme öffentlich aus
a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems, Zimmer 27, in der Zeit vom 16. Mai 1978 bis einschließlich 26. Mai 1978 von 8.00 bis 12.00 Uhr,
b) im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Zimmer 21, in der Zeit vom 16. Mai 1978 bis einschließlich 26. Mai 1978 von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Bad Ems, den 2. Mai 1978
Abwasserverband Bad Ems
Diel, Verbandsvorsitzender
EITELBORN - NEUHÄUSEL - KADENBACH - SIMMERN:
Aufruf an alle älteren Mitbürger!
Die Bürgermeister der Augst-Gemeinden bitten ihre älteren Einwohner die Veranstaltung am Pfingstsamstagnachmittag um 16.00 Uhr in Eitelborn zu besuchen, wo ihnen bei freiem Eintritt, Kaffee und Kuchen ein buntes Variete - Programm geboten wird. Bei kühler Witterung ist das Zelt geheizt.
Die kostenlose Abholung mit Bussen erfolgt in Kadenbach an der Schule um 15.20 Uhr, in Simmern um 15,30 Uhr am acnul- hoff u. in Neuhäusel um 15.45 Uhr an der Kreissparkasse.
Die Ortsbürgermeister:
Hümmerich, Neuhäusel.
Karbach, Kadenbach Schneider, Simmern Hümmerich, Eitelborn
Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten
Am Donnerstag, dem 18.5. findet im Gasthaus „Zur Sporken- burg“ um 20 Uhr eine Versammlung der Jungsozialisten -Arbeitsgemeinschaft Eitelborn/Neuhäusel statt. Wegen wichtiger Punkte der Tagesordnung bitten wir um zahlreiches Erscheinen.
Grober Unfug auf dem Schulgelände der Augst-Schule
Im Bereich der Augst-Schule müssen wir seit geraumer Zeit feststellen, daß die Türschlösser des Schulgebäudes offenbar das bevorzugte Angriffsziel verantwortungsloser junger Mitbürger sind. Durch ständig notwendige Reparaturarbeiten und Ersatzbeschaffung von Türschlössern entstehen der Verbandsgemeinde erhebliche Unkosten, die letztlich durch die Gemeinden und damit von jedem einzelnen Mitbürger aufgebracht werden müssen. Wir machen hiermit nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, daß der Schulhof außerhalb der Schulzeit lediglich für die Schulpflichtigen als Spielgelände zur Verfügung steht. Jugendlichen und Schulentlassenen ist das Betreten des Schulgeländes außerhalb besonderer Veranstaltungen (Sportbetrieb, Erste Hilfe-Kurs etc.) untersagt.
Die Erziehungsberechtigten bitten wir, auf ihre Kinder in geeigneter Weise einzuwirken, damit weitere Schäden vermieden werden.
Die mutwilligen Sachbeschädigungen stellen eine strafbare Handlung im Sinne des Strafgesetzbuches dar, die wir künftig zur Anzeige bringen werden.
Verbandsgemeindeverwaltung
Schulamt
EITELBORN:
Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn Umlegungsausschuß
Öffentliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses für das Umlegungsgebiet „Nörrenpfad - Buchenstück“, Gemarkung Eitelborn.

