Montabaur 4/18/78
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Aufnahme eines Kredites für das Haushaltsjahr 1977
Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig die Aufnahme eines Kredite in Höhe von 1.3 1 60400,00 DM für die Dauer von 5 Jahren. Die Ratsmitglieder wurden darüber informiert, daß das neue Haushaltsrecht die Aufnahme eines Kredites, für den im Vorjahr die Genehmigung durch die Aufsichtsbe hörde erteilt wurde, auch in dem darauffolgenden Jahr noch zuläßt,
Durch diese Neuregelung ist das kommunale Haushaltsrecht flexibler gestaltet worden« Die Verwaltung ist also nicht gezwungen, die Kredite bis zum Abschluß des Haushaltsjahres aufzunehmen, sondern kann die Kreditaufnahme bis zum Ende des darauffolgenden J ahres hinauszögern, wenn genügend Le- quidität vorhanden ist.
Damit besteht die Möglichkeit, in ganz erheblichem Maße Zinsen einzuspraen.
Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes sowie Bestellung eines Rechnungsprüfungsbeamten
Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes mit Wirkung vom 1.4.1978 und stimmte der Bestellung von VG - Oberinspektor Werner Kühnen zum Rechnungsprüfungsbeamten zu. Mit der Einrichtung des Rechnungsprüfungsamtes will man eine Kontrolle innerhalb der Verwaltung erreichen,um einen reibungslosen und wirtschaftlichen Verwaltungsablauf zu gewährleisten und späteren Beanstandungen bei überörtlichen Prüfungen Vorbeugen.
Bürgermeister Mangels betonte, daß Oberinspektor Kühnen für dieses Amt geeignet ist, da er langjährige Erfahrungen im gemeindlichen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen hat und die erforderliche Befähigung besitzt.
Durch Organisationsmaßnahmen innerhalb der Verwaltung wird eine Personalvermehrung vermieden.
Neufestsetzung der Zuswendungen der Verbandsgemeinde Montabaur zu den Betriebskosten für die Sozialstation Montabaur - Wallmerod
Der Verbandsgemeinderat beschloß, daß sich die Verbandsgemeinde Montabaur gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Wallmerod (vorbehaltlich deren Zustimmung) im Rahmen der Landesrichtlinien für die Anerkennung und F örderung von Sozialstationen durch das Land Rheinland-Pfalz an den Betriebskosten in Höhe folgender Festbeträge beteiligt:
5.1 oo,oo DM 4.5oo,oo DM
3.9oo,oo DM 2o25o,oo DM
für Krankenschwestern/ Krankenpfleger . für Altenpfleger (innen), Familienpflegerinnen und Dorfhelferinnen für Krankenpflegerhelf er (innen) für Altenpfleger(innen) und Familienpfleger— (innen) bzw. Dorfhelferinnen im Anerkennungsjahr
Weiterhin wurde festgelegt, daß sich beide Verbandsgemeinden gemeinsam zu 40 % an den Kosten für Investitionen, die das Land als zuschußfähig anerkannt hat, beteiligen.
Der Kostenanteil der Verbandsgemeinden wird wie bisher wie folgt aufgeteilt:
Verbandsgemeinde Montabaur: 73,9%
Verbandsgemeinde Wallmerod: 26,1%
Mit diesem Beschluß erfolgte eine Anpassung der Regelung über die Beteiligung der beiden Verbandsgemeinden an den Kosten für die Sozialstation an die neuen Richtlinien des Landes über die Anerkennung und Förderung von Sozialstationen, die ab 1. 1. 1977 gelten.
Der wesentliche Unterschied zwischen den neuen und alten Richtlinien besteht in der Bewertung der Betriebskosten. Während nach dem bisherigen Verfahren der Landeszuschuß (40 %) von den um die Einnahmen (Gebühren für Dienstleistungen, Kostenanteile der Sozialversicherungsträger und Träger
der Sozialhilfe) bereinigten Betriebskosten berechnet wurden wird nach der neuen Regelung der Zuschuß in Form von Festbeträgen ohne Berücksichigung der Einnahmen gewährt.
Neueinteilung der Schiedsmannsbezirke sowie Bestellung von Schiedsmännern
Die Schiedsmannsordnung wurde vom Landesgesetzgeber geändert. Entgegen der bisherigen Regelung, nach der jede Ortsgemeinde einen Schiedsmannsbezirk bildet, stellt nunmehr das Gebiet der Verbandsgemeinde grundsätzlich einen Schiedsmannsbezirk dar. Der Landesgesetzgeber hat aber den Verbandsgemeinden die Möglichkeit offen gelassen, innerhalb des Gebietes der Verbandsgemeinde kleinere Schiedsmannsbezirke zu bilden. Allerdings muß ein solcher Bezirk minde - stens 5.ooo Einwohner haben.
Von dieser Möglichkeit hat der Verbandsgemeinderat Montabaur Gebrauch gemacht, um eine größere Bürgernähe zu erreichen Der Verbandsgemeinderat beschloß, innerhalb des Gebietes der Verbandsgemeinde vier Schiedsmannsbezirke zu bilden und zwar:
Bezirk I - bestehend aus der Stadt Montabaur und der Ortsgemeinde Boden,
Bezirk II - bestehend aus den Augst - Gemeinden, Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern,
Bezirk III - Buchfinkenland / Elbertgemeinden und Gelbachhöhe, bestehend aus den Ortsgemeinden Gackenbach, Horbach, Hübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen
Bezirk IV - bestehend aus den Eisbach - und Ahrbachgemeinden
Girod, Großholbach, Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Nentershausen, Heiligenroth und Ruppach-Gold- hausen
Die Zuteilung der Ortsgemeinde Boden zum Bezirk I (Montabaur) erfolgte auf ausdrücklichem Wunsch des Ortsgemeinderates Boden. Der Verbandsgemeinderat wählte für die o.a. Bezirke folgende Schiedsmänner:
Bezirk I Karl Theis, Montabaur, Fritz- Bluhm -Str. 26 Bezirk II - Wolfgang Jäger, Neuhäusel, Simmerner Str. 4o Bezirk III - Karl Theis, Welschneudorf, Arzbacher Straße 19. Bezirk VI - Gregor Hommrich, Großholbach,
Orgelsweg 23
Die Schiedsmannsordnung sieht vor, daß die Vertretung der Schiedsmänner untereinander erfolgt. Dementsprechend wurde festgelegt, daß sich die Schiedsmänner der Bezirke I und IV gegenseitig vertreten. Das gleiche gilt für die Schiedsmänner der Bezirke II und IILIn der Diskussion im Verbandsgemeinde rat wurde betont, daß diese Neueinteilung aufgrund einer gesetzlichen Festlegung und nicht auf den Vorstellungen des Verbandsgemeinderates beruht. Es wurde aber auch unterstrichen, daß aus dieser Regelung für die Bevölkerung keine gravierenden Nachteile entstehen.
Die Verwaltung hat festgestellt, daß in den Jahren 1976 und 1977 die Schiedsmänner in den einzelnen Ortsgemeinden nicht einmal im Durchschnitt einen Fall zu behandeln hatten Die meisten Schiedsmänner wurden in beiden Jahren sogar überhaupt nicht belastet.
CDU-Sprecher Seul dankte den ausscheidenden Schieds männern für ihr Engagement und ihren Einsatz im Dienst der Allgemeinheit.
Stellungnahme zu den Streckenstillegungsplänen der Deutschen Bundesbahn
Ebenso wie der Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung a® 25,4.1978 zeigte sich der Verbandsgemeinderat verärgert über die kurze Terminsetzung durch die übergeordneten

