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Montabaur 4/18/78

FORTSETZUNG von Seite 2

Aufnahme eines Kredites für das Haushaltsjahr 1977

Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig die Aufnahme eines Kredite in Höhe von 1.3 1 60400,00 DM für die Dauer von 5 Jahren. Die Ratsmitglieder wurden darüber informiert, daß das neue Haushaltsrecht die Aufnahme eines Kredites, für den im Vorjahr die Genehmigung durch die Aufsichtsbe ­hörde erteilt wurde, auch in dem darauffolgenden Jahr noch zuläßt,

Durch diese Neuregelung ist das kommunale Haushaltsrecht flexibler gestaltet worden« Die Verwaltung ist also nicht ge­zwungen, die Kredite bis zum Abschluß des Haushaltsjahres aufzunehmen, sondern kann die Kreditaufnahme bis zum Ende des darauffolgenden J ahres hinauszögern, wenn genügend Le- quidität vorhanden ist.

Damit besteht die Möglichkeit, in ganz erheblichem Maße Zin­sen einzuspraen.

Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes sowie Bestellung eines Rechnungsprüfungsbeamten

Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes mit Wirkung vom 1.4.1978 und stimmte der Bestellung von VG - Oberinspektor Werner Kühnen zum Rechnungsprüfungsbeamten zu. Mit der Einrichtung des Rechnungsprüfungsamtes will man eine Kontrolle inner­halb der Verwaltung erreichen,um einen reibungslosen und wirtschaftlichen Verwaltungsablauf zu gewährleisten und spä­teren Beanstandungen bei überörtlichen Prüfungen Vorbeugen.

Bürgermeister Mangels betonte, daß Oberinspektor Kühnen für dieses Amt geeignet ist, da er langjährige Erfahrungen im ge­meindlichen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen hat und die erforderliche Befähigung besitzt.

Durch Organisationsmaßnahmen innerhalb der Verwaltung wird eine Personalvermehrung vermieden.

Neufestsetzung der Zuswendungen der Verbandsgemeinde Montabaur zu den Betriebskosten für die Sozialstation Monta­baur - Wallmerod

Der Verbandsgemeinderat beschloß, daß sich die Verbandsge­meinde Montabaur gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Wallmerod (vorbehaltlich deren Zustimmung) im Rahmen der Landesrichtlinien für die Anerkennung und F örderung von Sozialstationen durch das Land Rheinland-Pfalz an den Be­triebskosten in Höhe folgender Festbeträge beteiligt:

5.1 oo,oo DM 4.5oo,oo DM

3.9oo,oo DM 2o25o,oo DM

für Krankenschwestern/ Krankenpfleger . für Altenpfleger (innen), Familienpflegerinnen und Dorfhelferinnen für Krankenpflegerhelf er (innen) für Altenpfleger(innen) und Familienpfleger (innen) bzw. Dorfhelferinnen im Anerkennungs­jahr

Weiterhin wurde festgelegt, daß sich beide Verbandsgemein­den gemeinsam zu 40 % an den Kosten für Investitionen, die das Land als zuschußfähig anerkannt hat, beteiligen.

Der Kostenanteil der Verbandsgemeinden wird wie bisher wie folgt aufgeteilt:

Verbandsgemeinde Montabaur: 73,9%

Verbandsgemeinde Wallmerod: 26,1%

Mit diesem Beschluß erfolgte eine Anpassung der Regelung über die Beteiligung der beiden Verbandsgemeinden an den Kosten für die Sozialstation an die neuen Richtlinien des Landes über die Anerkennung und Förderung von Sozialstationen, die ab 1. 1. 1977 gelten.

Der wesentliche Unterschied zwischen den neuen und alten Richtlinien besteht in der Bewertung der Betriebskosten. Während nach dem bisherigen Verfahren der Landeszuschuß (40 %) von den um die Einnahmen (Gebühren für Dienstlei­stungen, Kostenanteile der Sozialversicherungsträger und Träger

der Sozialhilfe) bereinigten Betriebskosten berechnet wurden wird nach der neuen Regelung der Zuschuß in Form von Fest­beträgen ohne Berücksichigung der Einnahmen gewährt.

Neueinteilung der Schiedsmannsbezirke sowie Bestellung von Schiedsmännern

Die Schiedsmannsordnung wurde vom Landesgesetzgeber geän­dert. Entgegen der bisherigen Regelung, nach der jede Orts­gemeinde einen Schiedsmannsbezirk bildet, stellt nunmehr das Gebiet der Verbandsgemeinde grundsätzlich einen Schieds­mannsbezirk dar. Der Landesgesetzgeber hat aber den Ver­bandsgemeinden die Möglichkeit offen gelassen, innerhalb des Gebietes der Verbandsgemeinde kleinere Schiedsmanns­bezirke zu bilden. Allerdings muß ein solcher Bezirk minde - stens 5.ooo Einwohner haben.

Von dieser Möglichkeit hat der Verbandsgemeinderat Monta­baur Gebrauch gemacht, um eine größere Bürgernähe zu er­reichen Der Verbandsgemeinderat beschloß, innerhalb des Ge­bietes der Verbandsgemeinde vier Schiedsmannsbezirke zu bilden und zwar:

Bezirk I - bestehend aus der Stadt Montabaur und der Ortsgemeinde Boden,

Bezirk II - bestehend aus den Augst - Gemeinden, Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern,

Bezirk III - Buchfinkenland / Elbertgemeinden und Gelbach­höhe, bestehend aus den Ortsgemeinden Gacken­bach, Horbach, Hübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen

Bezirk IV - bestehend aus den Eisbach - und Ahrbachge­meinden

Girod, Großholbach, Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Nenters­hausen, Heiligenroth und Ruppach-Gold- hausen

Die Zuteilung der Ortsgemeinde Boden zum Bezirk I (Monta­baur) erfolgte auf ausdrücklichem Wunsch des Ortsgemeinde­rates Boden. Der Verbandsgemeinderat wählte für die o.a. Bezirke folgende Schiedsmänner:

Bezirk I Karl Theis, Montabaur, Fritz- Bluhm -Str. 26 Bezirk II - Wolfgang Jäger, Neuhäusel, Simmerner Str. 4o Bezirk III - Karl Theis, Welschneudorf, Arzbacher Straße 19. Bezirk VI - Gregor Hommrich, Großholbach,

Orgelsweg 23

Die Schiedsmannsordnung sieht vor, daß die Vertretung der Schiedsmänner untereinander erfolgt. Dementsprechend wur­de festgelegt, daß sich die Schiedsmänner der Bezirke I und IV gegenseitig vertreten. Das gleiche gilt für die Schiedsmänner der Bezirke II und IILIn der Diskussion im Verbandsgemeinde rat wurde betont, daß diese Neueinteilung aufgrund einer gesetzlichen Festlegung und nicht auf den Vorstellungen des Verbandsgemeinderates beruht. Es wurde aber auch unterstrichen, daß aus dieser Regelung für die Bevölkerung keine gravierenden Nachteile entstehen.

Die Verwaltung hat festgestellt, daß in den Jahren 1976 und 1977 die Schiedsmänner in den einzelnen Ortsgemeinden nicht einmal im Durchschnitt einen Fall zu behandeln hatten Die meisten Schiedsmänner wurden in beiden Jahren sogar überhaupt nicht belastet.

CDU-Sprecher Seul dankte den ausscheidenden Schieds männern für ihr Engagement und ihren Einsatz im Dienst der Allgemeinheit.

Stellungnahme zu den Streckenstillegungsplänen der Deutschen Bundesbahn

Ebenso wie der Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung a® 25,4.1978 zeigte sich der Verbandsgemeinderat verärgert über die kurze Terminsetzung durch die übergeordneten