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Montabaur 2/18/78

Seniorenveranstaltung am Pfingstsamstag

LIEBE ÄLTERE MITBÜRGER UNSERER ORTSGEMEINDEN !

Wir möchten Sie nochmals auf die erstmalig in unserer Verbandsgemeinde stattfindende Seniorenveranstal­tung für alle Mitbürger über 65 Jahre anläßlich der Westerwaldtage in Eitelborn am Pfingstsamstag hinweisen:

Die Veranstaltung beginnt um 16.oo Uhr

Neben unseren älteren Mitbürgern, die kostenlos in ihrem Wohnort mit Bussen abgeholt werden und noch ein Getränk nach ihrer Wahl gratis erhalten, sind selbstverständlich auch alle anderen Bürger hierzu herzlich eingeladen n Der Eintritt ist frei.

Alle Personen ab 65 Jahre wollen sich bitte umgehend bei ihrem Ortsbürgermeister anmelden, damit die Busfahrten organisiert werden können. Es genügt eine formlose Mitteilung.

Die jeweiligen Abfahrtzeiten werden im nächsten Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

erhoben werden. Bei dem BebauungsplanUnter dem Dorf handelt es sich um einen Vorgriff um den Flächennutzungsplaru Da der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsge­meinde die gleichen Festsetzungen enthält, konnte der Ver - bandsgemeinderat ohne Bedenken der Planung zustimmen.

Stellungnahme zu den BebauungsplänenBornstück und Kappesfeld undOber der Kirch in der Ortsgemeinde Girod

Der Verbandsgemeinderat erhob gegen die Absicht der Ortsge­meinde Girod, die BebauungspläneBornstück und Kappes­feld im Ortsteil Kleinholbach undOber der Kirch im Orts­teil Girod aufzustellen, keine Bedenken.

Auch hier handelt es sich um einen Vorgriff auf den Flächen­nutzungsplan der Verbandsgemeinde. Da in der Ortsgemeinde Girod (einschl. Ortsteil Kleinholbach) ein reges Bauinteresse zu verzeichnen ist und die wenigen vorhandenen Bauplätze im privaten Besitz sind, war man der Ansicht, mit der Aufstel­lung der beiden Bebauungspläne könne nicht bis zur Rechts­kraft des Flächennutzungsplanes gewartet werden, Die Orts­gemeinde Girod sieht sich verpflichtet, neues Baugelände in vertretbarer Größe auszuweisen, um ein Abwandern von Bauinteressenten zu vermeiden.

Die Größe des Baugebietes hält sich exakt an die Festsetzung«} die sich nach dem Entwurf des Flächennutzungsplanes abzeich­nen« Außerdem wurde darauf hingewiesen, daß die baldige Aufstellung des BebauungsplanesBomstück und Kappesfeld im Ortsteil Kleinholbach auch deshalb von Bedeutung ist, weil in diesem Zuge die Voraussetzungen für die neue Regelung des Landesstraßenanschlusses (Verlegung der L 314) an die B 49 geschaffen werden soll.

Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des ehemaligen WasserzweckverbandesBuchfinkenland

Der Verbandsgemeinderat nahm das Ergebnis der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des ehemaligen Wasserzweck­verbandesBuchfinkenland durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt bei der Kreisverwaltung zustimmend zur Kenntis. Der ehemalige WasserzweckverbandBuchfinken­land bestand aus den Ortsgemeinden Gackenbach, Horbach und Hübingen. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde von dem Prüfungsamt festgestellt, daß die Einnahmen aus dem Wassergeld in den Jahren 1970 - 1974 nicht ausreich­ten, um den Aufwand des Betriebes zu decken«

Als aufwanddeckendes Entgelt war nach den Ermittlungen der Verwaltung ein Betrag von l,4o je cbm Wasserverbrauch sowie eine Zählermiete von monatlich l,oo DM erforderlich. Diese Sätze wären nach den Richtlinien des Ministeriums des Innern auch zumutbar gewesen«

Bei Erhebung der vorgenannten Beträge hätte der Verband in der Zeit von 1970 - 1974 Mehreinnahmen in Höhe von 1 00 . 000,00 DM erzielen können. Nachdem die Aufgabe der Wasserversorgung auf die Verbandsgemeinde übergegangen ist, wird ein aufwanddeckendes Entgelt erhoben, das allerdings mit l,2o DMy'cbm unter dem von der Verwaltung für den WasserzweckverbandBuchfinkenland ermittelten aufwand­deckenden Entgelt von l,4o DM/cbm liegt«

Es wurde im Verbandsgemenderat betont, daß auch bei den an­deren Wasserzweckverbänden vor Bildung der Verbandsgemeinde durchweg kein kostendeckendes Entgelt festgesetzt war.

Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Jeweils durch einstimmigen Beschluß genehmigte der Verbands­gemeinderat folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben

für das Haushaltsjahr 1978:

1« Für den Kanalbau in der Goldgasse,

Ortsgemeinde Welschneudorf

2« für den Kanalbau in der Brücken­wiesenstraße in der Ortsgemeinde Nomborn

3. für den Bau einer Schulturnhalle bei der Waldschule in Montabaur - Horressen

4. für den Kanalbau in der Horresser Straße (L 312) in der Ortsgemeinde Niederelbert

5. für den Kanalbau in der Hauptstraße in der Ortsgemeinde Simmern

6. für den Kanalbau in der Südstr. in der Ortsgemeinde Holler

7« für Umbauten und Erweiterungen an der Waldschule in Montabaur - Horressen

8 für den Kanalbau im Franken weg in der Ortsgemeinde Eitelborn

- Lesen Sie bitte weiter auf Seite 4 -

27.ooo,oo DM

9.7oo,oo DM 25.ooo,oo DM

42.ooo,oo DM 2.3oo,oo DM 75.ooo,oo DM

21.ooo,oo DM 2o.ooo,oo DM

Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. 02602/2041).

Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittioh, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (Tel. 0 26 24/30 61-4). Verantwortlich lür den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur).

Für den Anzeigenteil: Robert Degen, (Verlag + Druck Linus Wittich)

Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemein e. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.