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Montabaur 11/17/78

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesAuf der Höll" der Ortsgemeinde Eitelborn

für das Grundstück Flur 7, Flurstück 415 gemäß § 13 BBauG; hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung vom 29,11.1977 die vereinfachte Änderung des BebauungsplanesAuf der Höll gemäß § 1 3 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß die überbaubare Fläche auf dem Grundstück Nr. 415 so erwei­tert wird, daß der Bau einer zweiten Garage an die vorhandene möglich ist.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst­stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitelborn während der onsiiblichen Dienststunden eingesehen werden können.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verlet­zung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffent­lichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermö­gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An­spruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschä­digung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig­keit des Anspruches herbeigeführt wird.

Hümmerich, Ortsbürgerm.

Freiw. Feuerwehr Eitelborn

Die Freiw. Feuerwehr lädt die Bevölkerung von Eitelborn und den umliegenden Ortschaften recht herzlich zum Tanz in den Mai am 30.4.1978 und zum traditionellen Eintopfessen am 1.5. 1978 auf den Waldfestplatz im Erlenweg ein,

Sonntag, 30.4.1978 18.00 Uhr Eröffnung

20.00 Uhr Tanz

Montag, 1.5.1978 10.00 Uhr Frühschoppen

12.00 Uhr Eintopf mit Würstchen 16,00 Uhr Ausklang Es wird kein Eintritt erhoben,

SG 1919 Eitelborn

Am Sonntag, dem 30.4.1978 ( erwartet die I, Mannschaft die Elf aus Arenberg.

Um 11,00 Uhr tritt die Reserve des SC gegen die Reserve von Kadenbach /Neuhäusel an.

Kirmesgesellschaft 1978

Die Kirmesgesellschaft 1978 bittet alle Einwohner von Eitelborn, wie jeds Jahr, Eier auszublasen und für uns bereitzustellen.

Die Eier werden in der letzten Mai-Woche (26.5. - 30.5.1978) von Mitgliedern der KG an einem der Abende eingesammelt.

EITELBORN/NEUHÄUSEL:

Am 5. Mai 1978 findet im GasthausZur Sporkenburg um 20.00 Uhr eine Versammlung der Jungsozialisten Eitelborn/ Neuhäusel statt.

Alle Mitglieder und Interessenten sind eingeladen.

KADENBACH:

Kirchengemeinde Kadenbach

Die Kath. Kirchengemeinde lädt hiermit noch einmal recht herz­lich zum Besuch ihrer Jubiläumsveranstaltungen ein.

PROGRAMM DER FESTWOCHE:

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesIm Struthfeld der Ortsgemeinde Eitelborn für die Grundstücke Flur 2,

Flurstücke 254 und 255 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntma­chunggemäß § 12 BBauG,

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung vom 14.2.1978 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Im Struthfeld gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß im Bereich der Flurstücke 254 und 255 die überbaubaren Flächen zusammengefaßt werden.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst­stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitelborn während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Ver­letzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffent­lichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermö­gensnachteile eingetreten sind. Ei kann die Fälligkeit des Anspru­ches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädi­gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig­keit des Anspruches herbeigeführt wird.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

DIENSTAG, den 2.5.1978 19.00 Uhr Gottesdienst

zum ThemaGemeinde von heute - Gemeinde für morgen

MITTWOCH, den 3.5.1978 19.00 Uhr Gottesdienst

zum ThemaGemeinde ohne Priester?

DONNERSTAG, den 4.5.1978 Christi Himmelfahrt Jubiläumsfest

9.30 Uhr Festgottesdienst unter Mitwirkung des MGV Lyra Kadenbach

10.50 Uhr Totenehrung am Ehrenmal

11.00 Uhr Einzug in das Festzelt mit dem Spielmannszug

Edelweiß Arzbach, anschl. Frühschoppenkonzert unter Mitwirkung des MGVLyra, Kadenbach. Eröffnung des Bazars, des Weinbrunnens und der Imbißstände

13,00 Uhr Tanz und Unterhaltung im Festzelt mit der Blas­kapelle L. Wallroth

Kinderbelustigung - Ponyreiten - Kutschfahrten. 18.00 Uhr Tanz im Festzelt mit der KapelleThe Brincos

FREITAG, den 5.5,1978

19.00 Uhr Gottesdienst für junge Leute

Musikalische Gestaltung: Rhythmusgruppe Jungkolping Kadenbach

SONNTAG, den 7.5.1978 Kirchweihfest 10.00 Uhr Festliches Hochamt

unter Mitwirkung des KirchenchoresCäcilia Arzbach

Hier noch einige Hinweise

Im Bazar werden u.a. wertvolle historische Bilder sowie Hand­arbeitsartikel und Keramikwaren angeboten. Ein Besuch