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Montabaur 11/17/78
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Höll" der Ortsgemeinde Eitelborn
für das Grundstück Flur 7, Flurstück 415 gemäß § 13 BBauG; hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung vom 29,11.1977 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Höll“ gemäß § 1 3 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß die überbaubare Fläche auf dem Grundstück Nr. 415 so erweitert wird, daß der Bau einer zweiten Garage an die vorhandene möglich ist.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitelborn während der onsiiblichen Dienststunden eingesehen werden können.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Hümmerich, Ortsbürgerm.
Freiw. Feuerwehr Eitelborn
Die Freiw. Feuerwehr lädt die Bevölkerung von Eitelborn und den umliegenden Ortschaften recht herzlich zum Tanz in den Mai am 30.4.1978 und zum traditionellen Eintopfessen am 1.5. 1978 auf den Waldfestplatz im Erlenweg ein,
Sonntag, 30.4.1978 18.00 Uhr Eröffnung
20.00 Uhr Tanz
Montag, 1.5.1978 10.00 Uhr Frühschoppen
12.00 Uhr Eintopf mit Würstchen 16,00 Uhr Ausklang Es wird kein Eintritt erhoben,
SG 1919 Eitelborn
Am Sonntag, dem 30.4.1978 ( erwartet die I, Mannschaft die Elf aus Arenberg.
Um 11,00 Uhr tritt die Reserve des SC gegen die Reserve von Kadenbach /Neuhäusel an.
Kirmesgesellschaft 1978
Die Kirmesgesellschaft 1978 bittet alle Einwohner von Eitelborn, wie jeds Jahr, Eier auszublasen und für uns bereitzustellen.
Die Eier werden in der letzten Mai-Woche (26.5. - 30.5.1978) von Mitgliedern der KG an einem der Abende eingesammelt.
EITELBORN/NEUHÄUSEL:
Am 5. Mai 1978 findet im Gasthaus „Zur Sporkenburg“ um 20.00 Uhr eine Versammlung der Jungsozialisten Eitelborn/ Neuhäusel statt.
Alle Mitglieder und Interessenten sind eingeladen.
KADENBACH:
Kirchengemeinde Kadenbach
Die Kath. Kirchengemeinde lädt hiermit noch einmal recht herzlich zum Besuch ihrer Jubiläumsveranstaltungen ein.
PROGRAMM DER FESTWOCHE:
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Im Struthfeld“ der Ortsgemeinde Eitelborn für die Grundstücke Flur 2,
Flurstücke 254 und 255 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachunggemäß § 12 BBauG,
Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung vom 14.2.1978 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Im Struthfeld“ gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß im Bereich der Flurstücke 254 und 255 die überbaubaren Flächen zusammengefaßt werden.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitelborn während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Ei kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
DIENSTAG, den 2.5.1978 19.00 Uhr Gottesdienst
zum Thema”Gemeinde von heute - Gemeinde für morgen“
MITTWOCH, den 3.5.1978 19.00 Uhr Gottesdienst
zum Thema „Gemeinde ohne Priester? “
DONNERSTAG, den 4.5.1978 Christi Himmelfahrt Jubiläumsfest
9.30 Uhr Festgottesdienst unter Mitwirkung des MGV „Lyra“ Kadenbach
10.50 Uhr Totenehrung am Ehrenmal
11.00 Uhr Einzug in das Festzelt mit dem Spielmannszug
„Edelweiß“ Arzbach, anschl. Frühschoppenkonzert unter Mitwirkung des MGV „Lyra“, Kadenbach. Eröffnung des Bazars, des Weinbrunnens und der Imbißstände
13,00 Uhr Tanz und Unterhaltung im Festzelt mit der Blaskapelle L. Wallroth
Kinderbelustigung - Ponyreiten - Kutschfahrten. 18.00 Uhr Tanz im Festzelt mit der Kapelle „The Brincos“
FREITAG, den 5.5,1978
19.00 Uhr Gottesdienst für junge Leute
Musikalische Gestaltung: Rhythmusgruppe Jungkolping Kadenbach
SONNTAG, den 7.5.1978 Kirchweihfest 10.00 Uhr Festliches Hochamt
unter Mitwirkung des Kirchenchores „Cäcilia“ Arzbach
Hier noch einige Hinweise
Im Bazar werden u.a. wertvolle historische Bilder sowie Handarbeitsartikel und Keramikwaren angeboten. Ein Besuch

