ihrlich
gemeinde
gontabaur 11/16/78
4 Beratung und Beschlußfassung über den Antrag an die Oberpostdirektion Koblenz, die Fernsprechteilnehmer des Buchfinkenlandes (Ortsgemeinden Horbach, Gackenbach, Hübingen ) in das Fernsprechbuch des Westerwaldkreises einzutragen.
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ereich. und Bür-
5 . Beratung und Beschlußfassung über die Beschaffung von Betonhochbordsteinen 15/18/25/100 cm für Ausbesserungsarbeiten am Brunnenweg.
6 . Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung von Sitzungsgeld für den Umlegungsausschuß für das Neubaugebiet „Kleines Hühfeld“ nach der 1. LVO vom 14.1.1961.
7 . Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes ..Kleines Hühfeld” (hier: Änderung der Dachneigung für An- bzw.. Umbauten an bestehende Wohngebäude)
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8. Beratung und Beschlußfassung über die Ausschreibung der Arbeiten zur Neu- bzw. Uhlgestaltung des Friedhofes.
9. Verschiedenes, Anfragen, Bekanntgaben.
5431 Horbach, 18.4.1978
Meuer,
Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Horbach Fundsachen
Als Fundsachen wurden der Gemeindeverwaltung überlassen:
L 1 Leder-Brustbeutel mit Geldinhalt 2. 1 Schlüsselmäppchen mit Schlüssel.
Das Mäppchen trägt die Aufschrift „Opel“, Fritz Kutscher, Wirges.
Diese Fundsachen können von den Eigentümern im Gemeindebüro während der Dienstzeiten abgeholt werden.
lern Ww.
en Na-
Unkrautvertilgungsmittel
Ab sofort kann bei Herrn Ewald Kretschmann zum Preis von DM 2,60 /kg Unkrautvertilgungsmittel gekauft werden.
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Herzlichen Glückwunsch
Die EheleuteL Ludwig Wilhelmi und Katharina geb. Keul feierten am 15.4.1978 das Fest der Silberhochzeit. Namens der Ortsge-
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es Orts- der Deck-
meinde gratuliere ich herzlich und wünsche noch viele gemeinsame Jahre bei guter Gesundheit und Glück.
NACHRUF
Kurz nach dem Tode seines Sohnes Theo ist der ehemalige Kassenverwalter der Gemeinde Horbach
Herr Josef Hartenstein
am 5.4.1978 verstorben.
Der Verstorbene war vom 2.9.1951 bis zum 14.2.1973 Gemeindekassenverwalter. Dieses Amt versah er mit viel Geschick und mit äußerster Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit. Sein Pflichtbewußtsein und seine Treue zur Gemeinde gingen über das übliche Maß hinaus. Er war ein guter und getreuer Verwalter und hat sich um die Gemeinde Horbach verdient gemacht.
Unser tiefes Mitgefühl gilt auch seinen leidgeprüften Angehörigen.
In Dankbarkeit gedenken wir des Verstorbenen Josef Hartenstein und werden sein Andenken bewahren. : Namens des Rates und der Ortsgemeinde Horbach:
Meuer, Ortsbürgermeister
ig der Teil- verden 1 '.
EISBACHGEMEINDEN
Grundschule Girod
Das Schulgebäude der Grundschule Girod ist in der letzten Zeit häufig Ziel von Jugendlichen, die sich geradezu in zerstörischer Weise an dem Schulgebäude zu schaffen machen.
Zur Klarstellung machen wir darauf aufmerksam, daß durch mini steriellen Erlaß der Schulhof außerhalb der Schulzeit den Kindern als Spielplatz zur Verfügung steht.
Ausdrücklich verboten ist jedoch jegliches Mopedfahren.
Durch den angerichteten Schaden entsteht für die spielenden Kinder eine erhebliche Unfallgefahr.
Außerdem verursachen diese mutwilligen Beschädigungen erhebliche Instandsetzungskosten, die letztlich durch die Bürger aufgebracht werden müssen.
Wir machen darauf aufmerksam, daß alle Vorkommnisse in Zukunft angezeigt werden.
Die Verwaltung bittet die Erziehungsberechtigten, auf ihre Kinder einzuwirken und auf den Zweck dieser öffentlichen Einrichtung hinzuweisen.
GIROD:
Änderung des Bebauungsplanes „Klingeiwiese"
Der Ortsgemeinderat Girod beschloß in seiner Sitzung am 3. April 1978 folgende Änderungen des Bebauungsplanes „Klingelwiese“:
1. Die im rechtsgültigen Bebauungsplan
„Klingelwiese“ festgesetzten Baulinien werden für den gesamten Planbereich in Baugrenzen umgewandelt, weil die Festsetzung von Baulinien die wirtschaftliche Ausnutzung der Baugrundstücke und damit die architektonische Gestaltung der Baukörper erheblich einschränkt. Außerdem wird durch die Baulinien die Ausnutzung der Südseite teilweise verhindert. Städtebauliche Aspekte stehen der beabsichtigten Änderung nicht entgegen.
2. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Klingelwiese“ wird eine zweigeschossige Bauweise zugelassen. Diese Änderung wurde damit begründet, daß im Plangebiet bisher bereits 10 zweigeschossige Wohnhäuser zugelassen sind. Der Wunsch, zweigeschossig zu bauen, besteht bei den meisten Bauinteressenten,
Seit der Aufstellung des Bebauungplanes 1958 haben sich insofern die Verhältnisse gewandelt.
3. Die im Bereich des Flurstückes Nr. 9 festgesetzte seitliche Baulinie entfallt, da durch sie die bauliche Ausnutzung dieses Grundstückes erheblich eingeschränkt wird. Durch die Baulinie wird die überbaubare Fläche unverhältnismäßig und unnötig stark beschnitten,
Information über die-Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinden für die Jahre 1970 -1976
Ortsbürgermeister Leber informierte den Rat über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Girod für die Jahre 1970 - 1976 durch das Rechnungsund Gemeindeprüfungsamt,
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Bornstück und Kappesfeld“ im Ortsteil Kleinholbach ; hier: Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG.
Der Ortsgemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bornstück und Kappesfeld*, beschlossen. Gern, § 2 a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung xu ermöglichen,
Zu diesem Zwecke gewähren wir Einsicht in die Vorplanung» die bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabatu- (Bauamt),
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