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ihrlich

gemeinde

gontabaur 11/16/78

4 Beratung und Beschlußfassung über den Antrag an die Ober­postdirektion Koblenz, die Fernsprechteilnehmer des Buch­finkenlandes (Ortsgemeinden Horbach, Gackenbach, Hübingen ) in das Fernsprechbuch des Westerwaldkreises ein­zutragen.

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ereich. und Bür-

5 . Beratung und Beschlußfassung über die Beschaffung von Betonhochbordsteinen 15/18/25/100 cm für Ausbesserungs­arbeiten am Brunnenweg.

6 . Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung von Sitzungsgeld für den Umlegungsausschuß für das Neubaugebiet Kleines Hühfeld nach der 1. LVO vom 14.1.1961.

7 . Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes ..Kleines Hühfeld (hier: Änderung der Dach­neigung für An- bzw.. Umbauten an bestehende Wohngebäude)

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8. Beratung und Beschlußfassung über die Ausschreibung der Arbeiten zur Neu- bzw. Uhlgestaltung des Friedhofes.

9. Verschiedenes, Anfragen, Bekanntgaben.

5431 Horbach, 18.4.1978

Meuer,

Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Horbach Fundsachen

Als Fundsachen wurden der Gemeindeverwaltung überlassen:

L 1 Leder-Brustbeutel mit Geldinhalt 2. 1 Schlüsselmäppchen mit Schlüssel.

Das Mäppchen trägt die AufschriftOpel, Fritz Kutscher, Wirges.

Diese Fundsachen können von den Eigentümern im Gemeinde­büro während der Dienstzeiten abgeholt werden.

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en Na-

Unkrautvertilgungsmittel

Ab sofort kann bei Herrn Ewald Kretschmann zum Preis von DM 2,60 /kg Unkrautvertilgungsmittel gekauft werden.

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Herzlichen Glückwunsch

Die EheleuteL Ludwig Wilhelmi und Katharina geb. Keul feierten am 15.4.1978 das Fest der Silberhochzeit. Namens der Ortsge-

mAlten h Spiele in der :tränken,

kraum

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es Orts- der Deck-

meinde gratuliere ich herzlich und wünsche noch viele gemein­same Jahre bei guter Gesundheit und Glück.

NACHRUF

Kurz nach dem Tode seines Sohnes Theo ist der ehemalige Kassenverwalter der Gemeinde Horbach

Herr Josef Hartenstein

am 5.4.1978 verstorben.

Der Verstorbene war vom 2.9.1951 bis zum 14.2.1973 Gemeindekassenverwalter. Dieses Amt versah er mit viel Geschick und mit äußerster Zuverlässigkeit und Gewissen­haftigkeit. Sein Pflichtbewußtsein und seine Treue zur Gemeinde gingen über das übliche Maß hinaus. Er war ein guter und getreuer Verwalter und hat sich um die Ge­meinde Horbach verdient gemacht.

Unser tiefes Mitgefühl gilt auch seinen leidgeprüften Ange­hörigen.

In Dankbarkeit gedenken wir des Verstorbenen Josef Hartenstein und werden sein Andenken bewahren. : Namens des Rates und der Ortsgemeinde Horbach:

Meuer, Ortsbürgermeister

ig der Teil- verden 1 '.

EISBACHGEMEINDEN

Grundschule Girod

Das Schulgebäude der Grundschule Girod ist in der letzten Zeit häufig Ziel von Jugendlichen, die sich geradezu in zerstörischer Weise an dem Schulgebäude zu schaffen machen.

Zur Klarstellung machen wir darauf aufmerksam, daß durch mini steriellen Erlaß der Schulhof außerhalb der Schulzeit den Kin­dern als Spielplatz zur Verfügung steht.

Ausdrücklich verboten ist jedoch jegliches Mopedfahren.

Durch den angerichteten Schaden entsteht für die spielenden Kinder eine erhebliche Unfallgefahr.

Außerdem verursachen diese mutwilligen Beschädigungen erheb­liche Instandsetzungskosten, die letztlich durch die Bürger aufgebracht werden müssen.

Wir machen darauf aufmerksam, daß alle Vorkommnisse in Zukunft angezeigt werden.

Die Verwaltung bittet die Erziehungsberechtigten, auf ihre Kin­der einzuwirken und auf den Zweck dieser öffentlichen Einrich­tung hinzuweisen.

GIROD:

Änderung des BebauungsplanesKlingeiwiese"

Der Ortsgemeinderat Girod beschloß in seiner Sitzung am 3. April 1978 folgende Änderungen des BebauungsplanesKlingel­wiese:

1. Die im rechtsgültigen Bebauungsplan

Klingelwiese festgesetzten Baulinien werden für den gesam­ten Planbereich in Baugrenzen umgewandelt, weil die Fest­setzung von Baulinien die wirtschaftliche Ausnutzung der Baugrundstücke und damit die architektonische Gestaltung der Baukörper erheblich einschränkt. Außerdem wird durch die Baulinien die Ausnutzung der Südseite teilweise verhin­dert. Städtebauliche Aspekte stehen der beabsichtigten Än­derung nicht entgegen.

2. Im Geltungsbereich des BebauungsplanesKlingelwiese wird eine zweigeschossige Bauweise zugelassen. Diese Ände­rung wurde damit begründet, daß im Plangebiet bisher bereits 10 zweigeschossige Wohnhäuser zugelassen sind. Der Wunsch, zweigeschossig zu bauen, besteht bei den meisten Bauinteres­senten,

Seit der Aufstellung des Bebauungplanes 1958 haben sich insofern die Verhältnisse gewandelt.

3. Die im Bereich des Flurstückes Nr. 9 festgesetzte seitliche Baulinie entfallt, da durch sie die bauliche Ausnutzung die­ses Grundstückes erheblich eingeschränkt wird. Durch die Baulinie wird die überbaubare Fläche unverhältnismäßig und unnötig stark beschnitten,

Information über die-Prüfung der Haushalts- und Wirtschafts­führung der Ortsgemeinden für die Jahre 1970 -1976

Ortsbürgermeister Leber informierte den Rat über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsge­meinde Girod für die Jahre 1970 - 1976 durch das Rechnungs­und Gemeindeprüfungsamt,

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesBornstück und Kappesfeld im Ortsteil Kleinholbach ; hier: Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG.

Der Ortsgemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Bornstück und Kappesfeld*, beschlossen. Gern, § 2 a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung xu ermög­lichen,

Zu diesem Zwecke gewähren wir Einsicht in die Vorplanung» die bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabatu- (Bauamt),

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