Einzelbild herunterladen

Montabaur 4/16/78

Öffentliche Bekanntmachungen

Sitzung des Verbandsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am DONNERSTAG, dem 27* AprU 1978, um 15.00 Uhr

im Unterrichtsraum des Feuerwehrgerätehauses auf der Eich -

wiese statt.

TAGESORDNUNG:

I. öffentliche Sitzung:

1. Neuwahl eines Ausschußmitgliedes

2. Abgabe einer Stellungnahme zum BebauungsplanUnter dem Dorf der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen im Rahmen des landesplanerischen Verfahrens gern. § 1 Abs. 4 BBauG und § 20 LP1G

3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung der Bebau­ungspläneBornstück und Kappesfeld undOber der Kirch in der Ortsgemeinde Girod

4. Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des ehemali­gen WasserzweckverbandesHuchfinkenland

5. Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben

6. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines Kre­dites für das Haushaltsjahr 1977

7. Beratung und Beschlußfassung über die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes sowie Bestellung eines Rechnungs­prüfungsbeamten

8. Beratung und Beschlußfassung über die Neueinteilung der Schiedsmannsbezirke sowie Bestellung von Schiedsmännern

9. Beratung und Beschlußfassung über die Neueinteilung der Schiedsmannsbezirke sowie Bestellung von Schiedsmännern

10. Abgabe einer Stellungnahme zu den Streckenstillegungsplä­nen der Deutschen Bundesbahn

1 l.Verschiedenes

11. Nichtöffentliche Sitzung

1. Auftragsvergabe

2. Verschiedenes.

5430 Montabaur, 18. April 1978

Mangels, Bürgermeister

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDUFRAKTION

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinde­ratssitzung findet am Mittwoch, dem 26. April 1978 um 17.15

Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPDFRAKTION

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinde­ratssitzung findet am Montag, dem 24. April 19 78, um 19.00 Uhr im Unterrichtsraum des Feuerwehrgerätehauses, Eichwiese, statt.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FDPFRAKTION

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinde­ratssitzung findet am Montag, dem 24. April 1978,um 19.00 Uhr in der GaststätteBlauer Bock in Eigendorf statt.

Abrechnungen für Wassergeld und Kanalgebühren 1977

Durch Umstellung auf die eigene EDV-Anlage konnte eine frühe­re Zustellung der Endabrechnungen 1977 nicht erfolgen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Beträge in Spalte 3 und 4 (angegebener Fälligkeitstermin: 15.2.1978) sofort fällig sind.

Die Abschläge in Spalte 5, 6 und 7 sind zu den jeweils angegebe­nen Terminen zu zahlen.

Ist in Spalte 8 ein Guthaben ausgewiesen, bitten wir, den der Rechnung beiliegenden Vordruck ausgefüllt an das Verbands­gemeindewerk Montabaur zurückzuschicken, damit der überzahlte Betrag an Sie überwiesen werden kann.

Überzahlte Beträge bei Bankabbuchern werden auf das jeweilige Girokonto zurücküberwiesen.

Eine nochmalige vierteljährliche Abschlagsanforderung entfällt in Zukunft.

Nutzen Sie aus diesem Grunde die Vorteile des Bankabbuchungs­verfahrens. '

Die fälligen Beträge werden dann pünktlich zu den angegebenen Terminen von Ihrem Konto abgebucht.

Verbandsgemeindewerk Montabaur Wasserversorgung

Einsendung der Lohnsteuerbelege 1977 an das Finanzamt

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die von ihnen ausgeschriebe­nen Lohnsteuerbelege 1977 (Lohnsteuerkarten und besondere Lohnsteuerbescheinigungen), soweit sie nicht an den Arbeitneh­mer ausgehändigt worden sind, in der Zeit vom 1. bis 15.6.1978 dem Betriebstättenfinanzamt einzureichen. Die daneben auszu­schreibenden Lohnzettel sind in dem gleichen Zeitraum an das Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer am 31.12.1977 seinen Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt) hatte.

In den Fällen, in denen dem Arbeitgeber dieses Finanzamt nicht bekannt ist, sind die Lohnzettel an das Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1978 ausgestellt worden ist. Kann der Arbeitgeber auch dieses Finanzamt nicht feststellen, z.B. weil das Dienstverhältnis bei ihm vor Ablauf des Kalender­jahres geendet hat, so sind die Lohnzettel an das Finanzamt Einzureichen, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1977 ausge­stellt worden ist.

Bei Beachtung des vorbezeichneten Einsendezeitraums wird in vielen Fällen die Ausfertigung einer vom Arbeitnehmer gewünschten besonderen Lohnsteuerbescheinigung und ggf. eines Lohnzettels durch Aushändigung der Lohnsteuerkarte 1977 an den Arbeitnehmer erspart werden können.

Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes Anschreiben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeitgebers beizufügen.

Die Arbeitnehmer, die im Besitz der Lohnsteuerkarte 1977 sind, z.B. weil sie am 31.12.1977 nicht in einem Dienstverhältnis stan­den, haben die Lohnsteuerkarte bis zum 15.6.1978 dem Finanz­amt einzusenden, in dessen Bezirk sie am 31.12.1977 ihren Wohn­sitz hatten, es sei denn, daß sie die Lohnsteuerkarte ihrer Ein­kommensteuererklärung oder dem Antrag auf Lohnsteuer- Jahresausgleich 1977 beifügen.

Sie haben dabei ihre Wohnung am 31.12.1977 anzugeben.

Die näheren Einzelheiten, die bei der Ausschreibung der Lohn­steuerbelege zu beachten sind, ergeben sich aus dem Erlaß des Ministeriums der Finanzen in Mainz vom 23.12.1977 S. 2378 A - 443 (Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 1/1978 S. 22 ff.,vgl. auch Bundessteuer­blatt 1977 I S. 778).

Es wird gebeten, auf die vollständige und sorgfältige Abfassung der Lohnsteuerbescheinigung zu achten und insbesondere in Spalte 7 des Abschn. V der Lohnsteuerkafte 1977 die voll­ständige Anschrift des Arbeitgebers, die mit Firmenstempel und Unterschrift versehen sein muß, anzugeben.

Wegen der für 1977 durchzuführenden Lohnsteuerstatistik, die Grundlage für die Zerlegung der Lohnsteuer und für die Beteili­gung der Gemeinden an der Einkommensteuer ist, kommt der

Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. 02602/2041).

Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittioh, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (Tel. 026 24/3061-4). Verantwortlich für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur).

Für den Anzeigenteil: Robert Degen, (Verlag + Druck Linus Wittich)

Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.