Montabaur 4/16/78
Öffentliche Bekanntmachungen
Sitzung des Verbandsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am DONNERSTAG, dem 27* AprU 1978, um 15.00 Uhr
im Unterrichtsraum des Feuerwehrgerätehauses auf der Eich -
wiese statt.
TAGESORDNUNG:
I. öffentliche Sitzung:
1. Neuwahl eines Ausschußmitgliedes
2. Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan „Unter dem Dorf“ der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen im Rahmen des landesplanerischen Verfahrens gern. § 1 Abs. 4 BBauG und § 20 LP1G
3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung der Bebauungspläne „Bornstück und Kappesfeld“ und „Ober der Kirch“ in der Ortsgemeinde Girod
4. Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des ehemaligen Wasserzweckverbandes „Huchfinkenland“
5. Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
6. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines Kredites für das Haushaltsjahr 1977
7. Beratung und Beschlußfassung über die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes sowie Bestellung eines Rechnungsprüfungsbeamten
8. Beratung und Beschlußfassung über die Neueinteilung der Schiedsmannsbezirke sowie Bestellung von Schiedsmännern
9. Beratung und Beschlußfassung über die Neueinteilung der Schiedsmannsbezirke sowie Bestellung von Schiedsmännern
10. Abgabe einer Stellungnahme zu den Streckenstillegungsplänen der Deutschen Bundesbahn
1 l.Verschiedenes
11. Nichtöffentliche Sitzung
1. Auftragsvergabe
2. Verschiedenes.
5430 Montabaur, 18. April 1978
Mangels, Bürgermeister
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDU—FRAKTION
Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinderatssitzung findet am Mittwoch, dem 26. April 1978 um 17.15
Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD—FRAKTION
Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinderatssitzung findet am Montag, dem 24. April 19 78, um 19.00 Uhr im Unterrichtsraum des Feuerwehrgerätehauses, Eichwiese, statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FDP—FRAKTION
Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Verbandsgemeinderatssitzung findet am Montag, dem 24. April 1978,um 19.00 Uhr in der Gaststätte „Blauer Bock“ in Eigendorf statt.
Abrechnungen für Wassergeld und Kanalgebühren 1977
Durch Umstellung auf die eigene EDV-Anlage konnte eine frühere Zustellung der Endabrechnungen 1977 nicht erfolgen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Beträge in Spalte 3 und 4 (angegebener Fälligkeitstermin: 15.2.1978) sofort fällig sind.
Die Abschläge in Spalte 5, 6 und 7 sind zu den jeweils angegebenen Terminen zu zahlen.
Ist in Spalte 8 ein Guthaben ausgewiesen, bitten wir, den der Rechnung beiliegenden Vordruck ausgefüllt an das Verbandsgemeindewerk Montabaur zurückzuschicken, damit der überzahlte Betrag an Sie überwiesen werden kann.
Überzahlte Beträge bei Bankabbuchern werden auf das jeweilige Girokonto zurücküberwiesen.
Eine nochmalige vierteljährliche Abschlagsanforderung entfällt in Zukunft.
Nutzen Sie aus diesem Grunde die Vorteile des Bankabbuchungsverfahrens. '
Die fälligen Beträge werden dann pünktlich zu den angegebenen Terminen von Ihrem Konto abgebucht.
Verbandsgemeindewerk Montabaur Wasserversorgung
Einsendung der Lohnsteuerbelege 1977 an das Finanzamt
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die von ihnen ausgeschriebenen Lohnsteuerbelege 1977 (Lohnsteuerkarten und besondere Lohnsteuerbescheinigungen), soweit sie nicht an den Arbeitnehmer ausgehändigt worden sind, in der Zeit vom 1. bis 15.6.1978 dem Betriebstättenfinanzamt einzureichen. Die daneben auszuschreibenden Lohnzettel sind in dem gleichen Zeitraum an das Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer am 31.12.1977 seinen Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt) hatte.
In den Fällen, in denen dem Arbeitgeber dieses Finanzamt nicht bekannt ist, sind die Lohnzettel an das Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1978 ausgestellt worden ist. Kann der Arbeitgeber auch dieses Finanzamt nicht feststellen, z.B. weil das Dienstverhältnis bei ihm vor Ablauf des Kalenderjahres geendet hat, so sind die Lohnzettel an das Finanzamt Einzureichen, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1977 ausgestellt worden ist.
Bei Beachtung des vorbezeichneten Einsendezeitraums wird in vielen Fällen die Ausfertigung einer vom Arbeitnehmer gewünschten besonderen Lohnsteuerbescheinigung und ggf. eines Lohnzettels durch Aushändigung der Lohnsteuerkarte 1977 an den Arbeitnehmer erspart werden können.
Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes Anschreiben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeitgebers beizufügen.
Die Arbeitnehmer, die im Besitz der Lohnsteuerkarte 1977 sind, z.B. weil sie am 31.12.1977 nicht in einem Dienstverhältnis standen, haben die Lohnsteuerkarte bis zum 15.6.1978 dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk sie am 31.12.1977 ihren Wohnsitz hatten, es sei denn, daß sie die Lohnsteuerkarte ihrer Einkommensteuererklärung oder dem Antrag auf Lohnsteuer- Jahresausgleich 1977 beifügen.
Sie haben dabei ihre Wohnung am 31.12.1977 anzugeben.
Die näheren Einzelheiten, die bei der Ausschreibung der Lohnsteuerbelege zu beachten sind, ergeben sich aus dem Erlaß des Ministeriums der Finanzen in Mainz vom 23.12.1977 S. 2378 A - 443 (Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 1/1978 S. 22 ff.,vgl. auch Bundessteuerblatt 1977 I S. 778).
Es wird gebeten, auf die vollständige und sorgfältige Abfassung der Lohnsteuerbescheinigung zu achten und insbesondere in Spalte 7 des Abschn. V der Lohnsteuerkafte 1977 die vollständige Anschrift des Arbeitgebers, die mit Firmenstempel und Unterschrift versehen sein muß, anzugeben.
Wegen der für 1977 durchzuführenden Lohnsteuerstatistik, die Grundlage für die Zerlegung der Lohnsteuer und für die Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer ist, kommt der
Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, (Tel. 02602/2041).
Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittioh, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (Tel. 026 24/3061-4). Verantwortlich für den Inhalt sind: für den amtlichen Teil: Oberamtsrat Piwowarsky (Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur).
Für den Anzeigenteil: Robert Degen, (Verlag + Druck Linus Wittich)
Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.

