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Montabaur 8 / 14/ 78

Angesichts dieser zu erwartenden Neuregelungen war es zweck­mäßig, für die Übergangszeit den Ortsbürgermeister zum Orts­gerichtsvorsteher zu wählen.

Die Wahl einer anderen Person für einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr hätte nur unnötigen Verwaltungsaufwand und Kosten verursacht.

Auftragsvergabe für die Erstellung der Bürgersteige in der Damm-, Mittel-, Garten-, Nord- und Brunnenstraße

Der Ortsgemeinderat beschloß, den Auftag für die Erstellung der Bürgersteige in der Damm-, Mittel-, Garten-, Nord- und Brunnenstraße an die billigstbietende Fa. Gramich, Siershahn, zu vergeben.

Auslösend für diese Maßnahme war es, daß die Bundespost bei der Verlegung von Telefonleitungen in den o.a. Straßen, die mit einer Teerdecke versehenen Bürgersteige aufgerissen hat. Der Ortsgemeinderat beschloß, die Bürgersteige aller dieser Straßen mit Verbundsteinpflaster zu versehen. Die Bundespost erstattet der Ortsgemeinde die Kosten, die die Neuaufbringung einer Teer­decke erfordert hätte.

Der Ortsgemeinderat hielt es für zweckmäßig, das gesamte Baugebiet ,Jn einem Guß zu erschließen, weil dies auch zweck­mäßig ist für die Abrechnung der Erschließungskosten.

Unter PunktVerschiedenes gab Ortsbürgermeister Ferdinand bekannt, daß er bei der Kreisverwaltung wegen des schlechten Zustandes des Zehnhäuser Weges vorgesprochen hat. Durch das Straßenbauamt Diez wurde Abhilfe zugesagt.

AUGST

B 49 Umgehung Neuhäusel - Vermessungsarbeiten -

Das Straßenneubauamt Vallendar beabsichtigt, für die geplante Umgehung Neuhäusel im Zuge der B 49 Vermessungsarbeiten durchzuführen. Betroffen werden :

Gemarkung Eitelborn, Gemarkung Kadenbach, Gemarkung Neuhäusel, Gemarkung Simmern,

Flur 19, 20 und 21 Flur 12 und 13 Flur 1,2, 3, 4 und 9 Flur 7, 15 und 16

Einzelheiten der Baumaßnahme, wie z.B. 'die Inanspruchnahme einzelner Grundstücke für die eigentliche Baudurchführung kön­nen hieraus nicht hergeleitet werden.

Im einzelnen werden bei den Vermessungsarbeiten Höhen- und Polygonpunkte gesetzt. Soweit solche Punkte in landwirtschaft­lich genutztes Gelände fallen, werden diese mindestens 30 cm unter Flur gesetzt, um die Flächenbestellung nicht zu behindern. Sämtliche Punkte werden durch Holzlatten sichtbar markiert. Soweit bei diesen Arbeiten Schäden am Aufwuchs entstehen, werden diese vom Straßenneubauamt Vallendar aufgrund von Gutachten entschädigt.

Die Vermessungsarbeiten sollen umgehend anlaufen.

Für Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit legt das Bundes- fernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung vom 1.10.1974 (BGBl. I S. 2413) in § 16a Abs. 1 fest, daß Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung entschädigungslos zu dulden haben.

Gemäß § 16a Abs. 2 FStrG wird hiermit die Absicht, Vorarbei­ten durchzuführen, den Eigentümern oder sonstigen Nutzungs­berechtigten durch ortsübliche Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben. Vor dem eigentlichen Beginn der Vermessungsarbeiten wird ein Bediensteter unseres Amtes die direkt Betroffenen unmittelbar unterrichten.

Sofern Betroffene gegen die vorgesehenen Arbeiten Einwände vorzutragen haben, werden diese gebeten, sich spätestens zwei Wochen nach dem Termin der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Straßenneubauamt Vallendar, Hellen­straße 9, 5414 Vallendar, zu äußern. Hierbei wird ortsabwesen - den Eigentümern die Bestellung eines Vertreters für ihre Grund­stücksangelegenheiten zugemutet.

Entstehen durch die Vermessungsarbeiten einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögens­nachteile, wird gemäß § 16a Abs. 3 des FStrG eine angemessene Entschädigung geleistet.

Seitens des Straßenneubauamtes Vallendar erfolgt die Entschä­digung aufgrund von Gutachten. Kömmt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, so setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag der Straßenbaubehörde oder des Berechtigten die Entschädigung fest. Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören.

Der Leiter des Straßenneubaumates Vallendar

I.V. gez. Schwenn

Kartenvorverkauf ab sofort

Heute beginnt der Kartenvorverkauf für die großeFreddy Breck Show am Pfingstsonntag. Bitte beachten Sie die Groß - anzeige in diesem Amtsblatt mit Programm, Eintrittspreisen und Verkaufsstellen.

Gleichzeitig sind auch Karten für denTalentschuppen am Pfingstmontag mit dem bekannten Rundfunk-und Fernsehmode­ratorManfred Sexauer zum Preis von 5, DM erhältlich.

Es sei noch erwähnt, daß sich für diese Veranstaltung einige Nachwuchstalente gemeldet haben, die schon im Talentschuppen des Südwestfunks mitgewirkt haben.

EITELBORN:

SC 1919 Eitelborn e.V.

Am Sonntag, dem 9. April 1978, 15.00 Uhr, trifft die I.Mann- schaft auf TuS Niederberg.

Die II, Mannschaft spielt um 11.00 Uhr in Immendorf.

Männergesangverein Mozart, Eitelborn

Nach längerer Pause treffen wir uns am Montagabend wieder zur Chorprobe im Vereinslokal.

Die Verpflichtungen im laufenden Jahr machen es erforderlich, daß alle Sänger pünktlich und regelmäßig erscheinen.

Bitte denken Sie daran.

Arbeitsgemeinschaft der SPD-Ortsvereine

Die Delegierten der Arbeitsgemeinschaft der SPD-Ortsvereine in der Verbandsgemeinde Montabaur treffen sich am Mittwoch, dem 12.4.1978, im Gasthaus Faber in Montabaur zu einer wich­tigen Konferenz.

Beginn 19.30 Uhr. Entsprechend der Beitragsabrechnung für das III. Quartal 1977 fallen auf je angefangene 20 Mitglieder ein Delegierter. Da es um außerordentlich wichtige Entschei­dungen im Hinblick auf die kommenden Wahlen geht, wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.

J U-Mitgl iederversammlu ng

Der Termin der Mitgliederversammlung der Jungen Union Neuhäusel muß aus Anlaß des ebenfalls am Mittwoch stattfin­denden Fußballspieles um einen Tag verschoben werden.

Wir treffen uns daher in der Gaststätte Kaltenhäuser am 6. April 1978, 19.30 Uhr.

Tagesordnung:

1. Besprechung ,.Aktion Kummerkasten

2. Neuwahl eines Vorstandsmitgliedes

3. Säuberung des Spielplatzes.

Ich bitte nochmals um vollzähliges Erscheinen.

P Labonte, Vors.

SIMMERN:

Öffentliche Sitzung - Einladung -

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am Dienstag, dem 11. April 1978 | um 20.00 Uhr im Mehrzweckraum des Kindergartens statt.

TAGESORDNUNG:

I. öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Beteiligung am Wett­bewerbUnser Dorf soll schöner werden im Jahr 1978