Montabaur 8/13/78
Die Zeit der Neubepflanzung der Gräber auf dem Friedhof rückt heran. Aus diesem Grunde weise ich nochmals darauf hin, daß für den Abfall eine besondere Abfallecke vorhanden ist und daß der kleine Abfalleimer auf dem Friedhof nur für Kleinigkeiten vorgesehen und nicht für die Aufnahme von Altpflanzen geeignet ist.
Ich appelliere an die Vernunft und danke bereits heute für die Beachtung dieser Zeilen.
Karbach, Ortsbürgermeister
SIMMERN:
Heranziehung zu Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Bürgersteige der K 113 Hauptstraße in der Ortsgemeinde Simmern
Die Ortsgemeinde Simmern beabsichtigt, nachdem die Ausbaumaßnahmen an der K 113 abgeschlossen sind, die Anlieger dieser Straße zur Zahlung von Ausbaubeiträgen heranzuziehen.
Bezirksschornsteinfegermeister Winkler, Arzbach, wird am Dienstag, dem 11,4 1978 mit den Messungen in der Ortsgemeind Horbach beginnen. Da die Messungen und evtl. Nachmessungen gebührenpflichtig sind, wird empfohlen, die Feuerstätten vorher zu reinigen und ggfs, für eine einwandfreie Brennereinstellung zu sorgen.
Wir bitten um Beachtung ,
Geburtstage im April 1978
Namens der Ortsgemeinde gratuliere ich Wilhelmi, Elisabeth , geb. am 16.4,08, Horbach, Backesweg 2, Schuckart, Jakob, geb. am 20.4,02, Horbach, Hauptstraße 8, zum Geburtstag und wünsche für das kommende Lebensjahr Gesundheit und Glück.
Horbach,25,3,1978 Meuer, Ortsbürgermeister
Um dazu anstehende Fragen klären zu können werden alle Anlieger der K 113 zu einer Erörterung am Montag, dem 3. April 1978, 19.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle des Kindergartens, Schustraße, in Simmern eingeladen.
Simmern, den 28.3.1978 Schneider, Ortsbürgermeister
BUCHFINKENLAND
HORBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Kleines Hühfeld“ der Ortsgemeinde Horbach für die Grundstücke Flur 7, Flurstücke 11 tlw, 13/2, 13/1 u. 14/1 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachunggemäß § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Horbach hat in seiner Sitzung vom 26.1.1978 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Kleines Hühfeld“ gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
Im Bereich der o.a, Flurstücke wird die hintere Baugrenze um 3,00 m in südlicher Richtung verschoben.
HÜBINGEN:
Öffentliche Bekanntmachung
EINLADUNG
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am Donnerstag, dem 6. April 1978, 19,00 Uhr im Gemeindehaus statt.
TAGESORDNUNG:
I. öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf
„Ober dem Dorf“
2. Beratung und Beschlußfassung über den Wegfall der Bürgerbeteiligung im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes
„Im Grund und Boden“ (Verschiebung der überbaubaren Flächen im Bereich der Flurstücke Nr. 12/1 und 12/2 sowie teilweise Einbeziehung des Weges Nr. 27 in den Geltungsbereich)
3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Müllcontainers auf dem Friedhof
4. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Horbach während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die
1. Beratung und Beschlußfassung über die Stundung von Grundsteuer
2. Verschiedenes
5431 Hübingen, 28,3.1978 Loring, Ortsbürgermeister
EISBACHGEMEINDEN
GIROD:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Montag, 3. Aprü 1978, 20.00 Uhr in der Schule statt.
Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Eine Entschädigung erlischt .wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Horbach, den 28.3.1978 Meuer, Ortsbürgermeister
Überwachung von Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe
Gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes vom 28.8,1974 (BGBl. S. 2121) sind Eigentümer und Betreiber verpflichtet, ihre ölheizungsanla - gen durch eine Messung des zuständigen Bezirksschomstein- fegermeisters feststellen zu lassen, ob die Abgase den nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zulässigen Werten entsprechen.
TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift vom 23.2.1978
2. Änderung des Bebauungsplanes „Klingelwiese “
-Umwandlung der Baulinien in Baugrenzen - -Zulassung zweigeschossiger Bauweise-
3. Unterrichtung des Ortsgemeinderates über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Girod für die Haushaltsjahre 1970-1976.
4. Verschiedenes.
5431 Girod, 28.3.1978 Leber, Ortsbürgermeister

