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Montabaur 8/13/78

Die Zeit der Neubepflanzung der Gräber auf dem Friedhof rückt heran. Aus diesem Grunde weise ich nochmals darauf hin, daß für den Abfall eine besondere Abfallecke vorhanden ist und daß der kleine Abfalleimer auf dem Friedhof nur für Kleinigkei­ten vorgesehen und nicht für die Aufnahme von Altpflanzen geeignet ist.

Ich appelliere an die Vernunft und danke bereits heute für die Beachtung dieser Zeilen.

Karbach, Ortsbürgermeister

SIMMERN:

Heranziehung zu Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Bürger­steige der K 113 Hauptstraße in der Ortsgemeinde Simmern

Die Ortsgemeinde Simmern beabsichtigt, nachdem die Ausbau­maßnahmen an der K 113 abgeschlossen sind, die Anlieger dieser Straße zur Zahlung von Ausbaubeiträgen heranzuziehen.

Bezirksschornsteinfegermeister Winkler, Arzbach, wird am Dienstag, dem 11,4 1978 mit den Messungen in der Ortsgemeind Horbach beginnen. Da die Messungen und evtl. Nachmessungen gebührenpflichtig sind, wird empfohlen, die Feuerstätten vorher zu reinigen und ggfs, für eine einwandfreie Brennereinstellung zu sorgen.

Wir bitten um Beachtung ,

Geburtstage im April 1978

Namens der Ortsgemeinde gratuliere ich Wilhelmi, Elisabeth , geb. am 16.4,08, Horbach, Backesweg 2, Schuckart, Jakob, geb. am 20.4,02, Horbach, Hauptstraße 8, zum Geburtstag und wünsche für das kommende Lebensjahr Gesundheit und Glück.

Horbach,25,3,1978 Meuer, Ortsbürgermeister

Um dazu anstehende Fragen klären zu können werden alle Anlieger der K 113 zu einer Erörterung am Montag, dem 3. April 1978, 19.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle des Kindergartens, Schustraße, in Simmern eingeladen.

Simmern, den 28.3.1978 Schneider, Ortsbürgermeister

BUCHFINKENLAND

HORBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesKleines Hühfeld der Ortsgemeinde Horbach für die Grundstücke Flur 7, Flurstücke 11 tlw, 13/2, 13/1 u. 14/1 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntma­chunggemäß § 12 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Horbach hat in seiner Sitzung vom 26.1.1978 die vereinfachte Änderung des BebauungsplanesKlei­nes Hühfeld gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Im Bereich der o.a, Flurstücke wird die hintere Baugrenze um 3,00 m in südlicher Richtung verschoben.

HÜBINGEN:

Öffentliche Bekanntmachung

EINLADUNG

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am Donnerstag, dem 6. April 1978, 19,00 Uhr im Gemeindehaus statt.

TAGESORDNUNG:

I. öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anre­gungen zum Bebauungsplanentwurf

Ober dem Dorf

2. Beratung und Beschlußfassung über den Wegfall der Bürger­beteiligung im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes

Im Grund und Boden (Verschiebung der überbaubaren Flächen im Bereich der Flurstücke Nr. 12/1 und 12/2 sowie teilweise Einbeziehung des Weges Nr. 27 in den Geltungs­bereich)

3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Müllcontainers auf dem Friedhof

4. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst­stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Horbach während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Ver­letzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffent­lichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermö­gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspru­ches dadurch herbeiführen, daß er die

1. Beratung und Beschlußfassung über die Stundung von Grund­steuer

2. Verschiedenes

5431 Hübingen, 28,3.1978 Loring, Ortsbürgermeister

EISBACHGEMEINDEN

GIROD:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Montag, 3. Aprü 1978, 20.00 Uhr in der Schule statt.

Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungs­pflichtigen beantragt.

Eine Entschädigung erlischt .wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig­keit des Anspruches herbeigeführt wird.

Horbach, den 28.3.1978 Meuer, Ortsbürgermeister

Überwachung von Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe

Gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes vom 28.8,1974 (BGBl. S. 2121) sind Eigentümer und Betreiber verpflichtet, ihre ölheizungsanla - gen durch eine Messung des zuständigen Bezirksschomstein- fegermeisters feststellen zu lassen, ob die Abgase den nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zulässigen Werten entsprechen.

TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung der Niederschrift vom 23.2.1978

2. Änderung des BebauungsplanesKlingelwiese

-Umwandlung der Baulinien in Baugrenzen - -Zulassung zweigeschossiger Bauweise-

3. Unterrichtung des Ortsgemeinderates über die Prüfung der Haus­halts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Girod für die Haushaltsjahre 1970-1976.

4. Verschiedenes.

5431 Girod, 28.3.1978 Leber, Ortsbürgermeister